Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Dezember 2015.

Nr. 25/15 5 Bitte beachten: Die Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H. bleibt geschlossen: Am 24. Dezember 2014 (Heiligabend), und am 31. Dezember 2014 (Silvester) Öffnungszeiten der Postagentur Wie in den vergangenen Jahren bleibt die Postagentur am 24. Dezember 2014 (Heiligabend) und am 31. Dezember 2014 (Silvester) geschlossen. An allen anderen Tagen bleiben die Öffnungszeiten der Postagentur unverändert Jetzt noch schnell Rente sichern Einmalzahlung verschafft Müttern, Freiberuflern und Beamten einen Rentenanspruch Noch bis Ende des Jahres können Beamte und Freiberufler, wenn sie noch keine 60 Monate Beitragszeiten beisammen haben und vor dem 2. September 1950 geboren sind, mit einer Einmalzahlung Rentenansprüche erwerben und sich so die gute Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung zu Nutze machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Diese besondere Regelung ermöglicht, dass auch Beamte und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten können, um die 60 Monate Beitragszeiten für eine Regelaltersrente zu erfüllen. Eine Einzahlung der fehlenden Beiträge ist für diejenigen, die einen Teil der notwendigen Beitragszeit schon erfüllt haben, besonders lukrativ. Für jeden fehlenden Monat kann die Beitragshöhe vom Mindestbeitrag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.131,35 Euro frei gewählt werden. Ob und inwiefern sich eine Einzahlung auf die Höhe der Pension auswirkt, sollte zuvor mit dem zuständigen Versorgungsträger abgeklärt werden. Wichtig: Den Antrag auf Nachzahlung können Beamte und Freiberufler nur noch bis 31. Dezember 2015 stellen. Außerdem können vor dem 1. Januar 1955 geborene Hausfrauen und Hausmänner, die Kinder erzogen haben und die erforderliche Beitragszeit von fünf Jahren bislang nicht erfüllen, freiwillige Beiträge einzahlen. Sie müssen, so die Rentenversicherung, meist nur einen vergleichsweise geringen Betrag leisten, da dem Rentenkonto für die Erziehung der Kinder Beitragsjahre gutgeschrieben werden. In diesem Fall gibt es keinen Stichtag für einen Antrag. Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben verrechnet werden. Auskünfte darüber gibt das Finanzamt.

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