Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Dezember 2015.

Nr. 25/15 7 vor allem darauf eingehen, wie Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen können und Empfehlungen geben, wie diese Einträge vermieden bzw. vermindert werden können. Zu diesen Veranstaltungen sind alle interessierten Landwirte herzlich eingeladen. Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungen (Fortbildung Teil 1 und 2) wird vom Landwirtschaftsamt eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens ein Tag vor Veranstaltungsbeginn mit Angabe von Veranstaltungstermin, Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Auf unserer Homepage unter: http://waldshut.landwirtschaftsverwaltung-bw.de haben Sie die Möglichkeit sich online anzumelden. Wählen Sie einfach im Veranstaltungskalender die gewünschte Veranstaltung aus, klicken Sie die Schaltfläche „Online anmelden“ an und füllen Sie das Anmeldeformular aus. Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter 07751/86-5301 möglich. Agentur für Arbeit informiert: Beschäftigung schwerbehinderten Menschen – Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht / Elektronische Anzeige nutzen Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein, handelt es sich grundsätzlich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Januar 2016 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http:// www.rehadat-elan.de/de/ kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

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