Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Dezember 2015.

Weihnachten 2015 · Nr. 26 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Erste gemeinsame punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2015 beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB für das Gemeindeverwaltungsgebiet (Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg) den Flächennutzungsplan punktuell zu ändern. Mit dieser ersten gemeinsamen punktuellen Änderung soll den aktuellen Entwicklungen vor allem im Bereich der Nachfrage nach Wohnbauland und Gewerbegrund aber auch teilweise zur Ordnung des Einzelhandels nachgekommen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB findet in Form einer Planauflage von Montag, 04. Januar 2016 bis Freitag, 05. Februar 2016 (jeweils einschließlich) • b ei der Gemeindeverwaltung Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen am Hochrhein, Flur Obergeschoss und • b ei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg, vor dem Zimmer 39 jeweils frei zugänglich während der üblichen, über die Dienststunden hinausgehenden Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Innerhalb der Auslegungsfrist können auch schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Hohentengen a.H., 24.12.2015 gez. Martin Benz, Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Straßensperrung und Haltverbot aufgrund von Bauarbeiten Aufgrund von Bauarbeiten muss die Straße „Pfarrbuck“ im Ortsteil Hohentengen ab voraussichtlich 11. Januar 2016 zunächst für die Dauer von ca. 4 Wochen voll gesperrt und danach bis ca. 30. Juli 2016 halbseitig gesperrt werden. Die Umleitung während der Vollsperrung erfolgt über die Hauptstraße (L 161) und Kirchstraße. Der öffentliche Linien- und Schulbusverkehr wird sowohl während der Vollsperrung wie auch während der halbseitigen Sperrung über die Hauptstraße (L 161) und Kirchstraße umgeleitet. Damit die Busse die Kirchstraße ungehindert befahren können, muss die Parkbucht vor dem Rathaus/Postagentur während dieser Zeit voll gesperrt werden und beidseits der Kirchstraße direkt nach dem Abgang von der Hauptstraße ein Haltverbot angeordnet werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

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