Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Februar 2015.

Nr. 03/15 7 Mitgliedern auch Sozialrechtsschutz bei Streit um gesetzliche Pflegeversicherungsleistungen. Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt erneut vor Trickbetrügern. Sie gäben sich als angebliche Mitarbeiter der Rentenversicherung aus. Rentenbeziehern hätten sie mit dem Einbehalten der Rente für mehrere Monate gedroht. Außerdem hätten sie die Betroffenen nach persönlichen Daten gefragt. Kurz danach habe ein angeblicher Rechtsanwalt angerufen und seine Hilfe angeboten. Allerdings nur gegen Vorkasse von fast 2.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung handelt. Auf keinen Fall sollten Betroffene am Telefon persönliche Daten angeben oder aufgrund eines Anrufes Überweisungen vornehmen. Auskunft und Beratung zu allen Themen rund um Rente und Rehabilitation gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter (0800) 100048024 sowie unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet. Kassenbeitrag: Änderung für Rentner erst ab März Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Die Änderungen des Kassenbeitragssatzes zum Januar 2015 wirken sich bei pflichtversicherten Rentnern wegen gesetzlicher Vorgaben erst zeitversetzt ab März 2015 auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse sank im Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jedoch jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist, was der VdK kritisiert. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag erst ab 1. März 2015. Für Januar und Februar hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab März 2015 werden die Krankenkassenbeiträge aus Renten nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betroffenen Rentner werden in der Regel, wie bisher, per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert. Ratgeber „Steueränderungen 2015“ Auch nach diesem Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler auf eine Vielzahl von Änderungen einstellen. Zudem sei, so der Bund der Steuerzahler, damit zu rechnen, dass es im Frühjahr 2015 weitere Gesetzesänderungen geben werde, möglicherweise in einigen Punkten auch rückwirkend zum Jahresanfang. Wichtig sei, sich rechtzeitig zu informieren, um dem Finanzamt nicht unnötig Geld zu schenken. Daher gibt es den neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2015“ des Bundes der Steuerzahler. Er erläutert die wichtigsten Neuerungen leicht verständlich und anhand vieler Beispiele. Informiert werde unter anderem darüber, welche Änderungen bei Mini- und Midijobs zu beachten

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0