Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Februar 2015.

Nr. 04/15 1 Viel Spaß macht den Kindern vom Kindergarten „Wunderfitz“ das wöchentlichen Turnen in der neuen Sporthalle bei der Mensa. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 4 · 26. Februar 2015 · Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 04/15 Die Gemeindeverwaltung informiert: Termine Bürgergespräche 2015 Beginnen werden wir mit den Bürgergesprächen am 09. März 2015, 20.00 Uhr in der Gemeindehalle in Lienheim Weitere Bürgergespräche in Günzgen 10. März 2015 20.00 Uhr Dorfhus Stetten 11. März 2015 20.00 Uhr Feuerwehrhaus Herdern 12. März 2015 20.00 Uhr Schulhaus Bergöschingen 16. März 2015 20.00 Uhr Feuerwehrhaus Hohentengen 17. März 2015 20.00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Ich freue mich auf Ihr Kommen und über anregende Gespräche. Wer benötigt noch frisches Brennholz? Aus dem Gemeindewald sind noch Schlagraumlose und auch Brennholz -lang- erhältlich. Interessenten wenden sich bitte an Förster Michael Albrecht, Telefon 07742 4532. Ein Dankeschön vom Kindergarten „Pfiffikus“ in Herdern Auch in diesem Jahr hatten die kleinen und großen Narren an unserem Fastnachtsball am „Schmutzigen Dunschtig“ im Kindergarten wieder viel Spaß. Ein herzliches Danke geht an: – die Narren vom Narrenverein Bohnenviertel für ihren Besuch und die Überaschungseier für die Kinder – Familie Harald Albrecht für die leckeren Pommes – das Kaufhüsli Boller für die Hanutas Mit einem närrischen Gruß bedanken sich die Kinder und das Kiga.- Team

Nr. 04/15 3 Bundesverkehrsminister Dobrindt kommt am 6. März 2015, um 17.30 Uhr in die Stadthalle Tiengen Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger! Die verantwortlichen schweizerischen Stellen haben beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beantragt, an 365 Tagen, rund um die Uhr, den gesamten Flugverkehr und dessen Belastungen auf unser Gebiet zu verlagern. Bislang unternimmt der deutsche Verkehrsminister nichts, um den Schutz der Menschen vor enormen Belastungen zu gewährleisten. Sogar das Gegenteil ist der Fall. Reinen Lippenbekenntnissen, wie zum Beispiel, man werde die Interessen der Bevölkerung wahren, steht tatkräftige Unterstützung für die schweizerischen Anliegen gegenüber. Nehmen Sie daher die Gelegenheit wahr, um dem Minister zu verdeutlichen, dass er nicht schweizerischer Bundesrat ist, sondern deutscher Verkehrsminister. Besuchen Sie bitte die Veranstaltung. Damit helfen Sie mit, unserem Standpunkt – kein Export von Belastungen auf alleinige Kosten unserer Bevölkerung – noch mehr Gehör zu verschaffen. Über eine zahlreiche Unterstützung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Martin Benz

4 Nr. 04/15 Stadt/Gemeinde Landkreis� Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl Neuwahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin Datum des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am Nachstehend werden die Bewerber/innen für die Wahl – Neuwahl des/der Ober-Bürgermeisters/-Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde. 1) Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden. Lfd. Nr. Name, Vorname(n) Beruf oder Stand Jahr der Geburt Anschrift (Hauptwohnung) 2) Diese Bewerber/diese Bewerberinnen werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen. Für die Wahl des/der Neuwahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin Bürgermeisters/Bürgermeisterin am Datum wurde keine Bewerbung eines/einer wählbaren Bewerbers/Bewerberin eingereicht. Die Wahl findet trotzdem statt. Gewählt werden kann jede wählbare Person. Bürgermeisteramt Ort, Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung 1) Nicht Zutreffendes bitte jeweils streichen 2) ggf. Erreichbarkeitsanschrift gem. § 20 Abs. 6 Satz 4 KomWO Hohentengen a. H. Waldshut X X 22.03.2015 1 Benz, Martin Bürgermeister 1960 Blumenweg 7 79801 Hohentengen a. H. 2 Gold, Heiko selbstständiger Handwerksdienstleister 1973 Schönhardter Str. 4 73560 Böbingen an der Rems 3 Schildan, Sabrina Betriebswirtin (GA) 1990 Küssaburgstr. 16, 79801 Hohentengen a. H. Hohentengen a. H. , den 26.02.2015 Elmar Maier, stellvertretender Bürgermeister

Nr. 04/15 5 Stadt/Gemeinde Landkreis Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl Neuwahl des Oberbürgermeisters/ des Bürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin der Bürgermeisterin am Datum Zur Durchführung der Wahl - Neuwahl des Ober-Bürgermeisters/der Ober-Bürgermeisterin wird bekannt gemacht: 1 Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. 2 Die Stadt/Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Die Stadt/Gemeinde ist in Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum Datum zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Stadt/Gemeinde ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt: Nummer des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 08/021/5270/27 W. Kohlhammer GmbH (14020) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de Hohentengen a. H. Waldshut X 22.03.2015 6 001-01 Hohentengen mit Guggenmühle Rathaus, Kirchstr. 4, Zimmer 5, Hohentengen - barrierefrei mit Hilfe - 002-02 Lienheim Bürgerhaus Lienheim, Rümikoner Str. 3, Ortsteil Lienheim - barrierefrei mit Hilfe - 003-03 Herdern ehem. Schulhaus, Oberdorfstr. 2, Ortsteil Herdern - nicht barrierefrei - 004-04 Günzgen Gemeindehaus, Schaffhauser Str. 9, Ortsteil Günzgen - nicht barrierefrei - 004-05 Stetten ehem. Schulhaus, Dorfstr. 2, Ortsteil Stetten - barrierefrei mit Hilfe - 005-06 Bergöschingen Bürgersaal im Feuerwehrgerätehaus, Küssaburgstr. 5, Ortsteil Bergöschingen - nicht barrierefrei - X

6 Nr. 04/15 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler ist an diese Bewerber/innen nicht gebunden, sondern kann auch andere wählbare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar ist: - wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen; - für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; - wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder - wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel 1) - den Namen eines/einer im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht, oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt. 2) - den Namen des/der im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt. Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der/die im Stimmzettel aufgeführte Bewerber/in eine Stimme. 3) - den Namen einer wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig. 5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. 7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur persönlich abgeben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines Anderen erlangt hat. 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Bürgermeisteramt Ort, Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung Zutreffendes bitte ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen 1) wenn im Stimmzettel mehrere Namen vorgedruckt sind 2) wenn im Stimmzettel nur ein Name vorgedruckt ist 3) wenn im Stimmzettel kein Name vorgedruckt ist Hohentengen a. H. , den 26.02.2015 Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H. Elmar Maier, stellvertretender Bürgermeister

Nr. 04/15 7 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, Elektrizitäts-, Wasser- und Nahwärmeversorgung Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2015 den Jahresabschluss 2013 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 384.575,96 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den erwirtschafteten Jahresgewinn mit 149.199,72 € auf neue Rechnung vorzutragen, der Restbetrag von 235.376,24 wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2013 liegen in der Zeit von Montag, den 02. März 2015 bis Dienstag, den 10. März 2015 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 20.02.2015 Der Bürgermeister gez. Benz Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Modernen Kommunikationstechnologie Hohentengen GmbH Aufgrund von § 14 Abs. 10 des gültigen Gesellschaftsvertrags vom 06.08.2009 wird das Jahresergebnis 2012 wie folgt bekannt gegeben: Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 5.191,78 €. Gemäß des Gesellschafterbeschlusses, wird der Gewinn von 5.191,78 € auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss 2012 liegt in der Zeit von Montag, den 02. März 2015 bis Dienstag, den 10. März 2015 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 20. Februar 2015 gez. Felix Stiegeler Geschäftsführer

8 Nr. 04/15 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Modernen Kommunikationstechnologie Hohentengen GmbH Aufgrund von § 14 Abs. 10 des gültigen Gesellschaftsvertrags vom 06.08.2009 wird das Jahresergebnis 2013 wie folgt bekannt gegeben: Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 14.878,73 €. Gemäß des Gesellschafterbeschlusses, wird der Gewinn von 14.878,73 € auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss 2013 liegt in der Zeit von Montag, den 02. März 2015 bis Dienstag, den 10. März 2015 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 20. Februar 2015 gez. Felix Stiegeler Geschäftsführer Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung vom 10. Februar 2015 Grundlage für die Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, Az.:45-8435.00 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 7 vom 30. Juli 2014) Grundsätzliches: Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage ist die Innovationsstrategie des Landes. Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene.

Nr. 04/15 9 Räumliche Abgrenzung Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Zuwendungsvoraussetzungen Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Zuwendungsfähige Vorhaben Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.4 ELR wird verwiesen. Höhe der Zuwendung Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Auswahlverfahren und Antragstellung Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die antragstellende Gemeinde in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 laufend vorgelegt werden. Die Anträge auf Aufnahme sind jeweils in einfacher Ausfertigung dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen: Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen Projektbeschreibung ( ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung zum Investitionsvorhaben des Unternehmens

10 Nr. 04/15 Für die Antragstellung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite www.efre-bw.de abgerufen werden. Das Landratsamt beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diesen mit einer Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen an das Regierungspräsidium weiter. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die jeweils zum 31. März bzw. 30. September vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss macht aus den vorliegenden Aufnahmeanträgen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des ELR. Die Förderung der aufgenommenen Projekte erfolgt nach Nr. 8.7.2 ELR. Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der Haushaltsermächtigung nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Die Laufzeit der Ausschreibung endet am 30. September 2015 Deutsches Rotes Kreuz Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet um eine Blutspende Dienstag, 10. März 2015 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Küssaberg-Rheinheim, Inselpavillon, Gemeindezentrum 4 Für einen gesunden Spender ist eine Blutspende ein geringer Aufwand, für einen kranken Menschen wie etwa ein Krebspatient oder ein Unfallopfer ist dies ein lebenswichtiger Beitrag. Zur Blutspende gibt es keine Alternative. Das DRK stellt in Hessen und Baden-Württemberg ca. 90% der Versorgung mit Blut und Blutpräparaten sicher. Täglich werden dafür in den beiden Bundesländern insgesamt 3.000 Blutspenden benötigt. Das bedeutet es müssen täglich 3.000 Menschen bereit sein ihr Blut für andere zu geben. Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 71 Jahren, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien DRK-Service-Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.

Nr. 04/15 11 Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 11. März 2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. Pflegestützpunkt Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema Pflege im Rathaus Hohentengen a. H. Montag, 09.März 2015, 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Terminvereinbarung unter Tel. 07751/864255 oder direkt beim Rathaus, Einwohnermeldeamt, Frau Maier, 07742 853-60. Familienzentrum Hochrhein informiert NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informiere Die Volkshochschule Hohentengen bietet neuen Kurs an Konditionstraining - Fit Mix Beginn: Montag, 02. März 2015 von 19.00 bis 20.00 Uhr. Leitung: Maria Sigg, Telefon 07742 6163 Dieser Kurs bringt Vorteile für die ganze Bewegungsmuskulatur. Kursgebühr: 50,-- € Veranstaltungskalender 03. März 2015 Treffen der Selbsthilfegruppe „Prostatakrebs“ um 19.00 Uhr im Hotel Bercher, Tiengen (Mitgliederjahreshauptversammlung) 07. März 2015 Skiralley Wildhaus, Skiabteilung SC Hohentengen 08. März 2015 Bilderausstellung Pfarrsaal, Kirchenbauverein Hohentengen 10. März 2015 BLHV: 14.00 Uhr im Hotel Feldeck, Oberlauchringen, Vortrag zum Thema „Strukturwandel der heimischen Landwirtschaft nach dem 2. Weltkrieg bis heute“, Referent: Herbert Fuchs, Hohentengen

12 Nr. 04/15 GOGOL & MÄX „Humor in Concert“ Samstag, 07. März 2015, 20.00 Uhr in der Klosterschüer Ofteringen Größte Heiterkeit in Theatersälen und Konzerthäusern von den Niederlanden bis ins spanische Hochgebirge. Herzlich willkommen in der herrlich grotesken und umwerfend komischen Welt der Konzertakrobaten GOGOL & MÄX. Was diese meisterlichen Komiker auf den Theaterbühnen Europas darbieten, ist schlichtweg atemberaubend: zwei prall gefüllte Stunden des Lachens und Staunens über die akrobatische und musikalische Kunstfertigkeit und die schier unbegreifliche Instrumentenvielfalt. Und wenn im grandiosen „Finale grande“ die Pianisten-Ballerina im rosa-farbenen Rüschenkleid auf filigranem Stahl balanciert, dann hat es den Anschein, als könne sich selbst die auf dem Klavier thronende Bachbüste vor Lachen kaum mehr auf ihrem Sockel halten. www.rosawagner.de Eintrittspreise: 18,00 € (Vorverkauf) / 20,00 € (Abendkasse) / 10,00 € (Jugendliche) Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel. 07746/852-11, email: sgoebel@wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de Das Landratsamt – Landwirtschaftsamt - informiert: Schulung für FIONA Ab diesem Jahr kann der Gemeinsame Antrag nur noch in elektronischer Form beantragt werden. Die neue Version von FIONA bringt einige Veränderungen mit sich. FIONA kann von jedem genutzt werden, der in HIT und/oder der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) registriert ist und für diese einen Zugangs-PIN erhalten hat. Dieselben Zugangsdaten werden für FIONA verwendet. Das Landwirtschaftsamt informiert Neuerungen in FIONA an folgenden Terminen: Dienstag, 24.02.2015, 14.00 Uhr Mittwoch, 04.03.2015, 14.00 Uhr Mittwoch, 11.03.2015, 19.30 Uhr Der Veranstaltungsort ist jeweils das Landwirtschaftsamt Waldshut, Gartenstraße 7, Lehrsaal im EG. Die Schulungen beinhalten sämtliche Neuerungen der Agrarreform für das Antragsjahr 2015 im FIONA. Es werden keine PC Einzelarbeitsplätze angeboten. Die Schulungen erfolgen als Vortrag. Eine Anmeldung ist aufgrund begrenzter Plätze erforderlich. Anmeldung unter 07751/86-5301. Alle Interessierten Antragsteller sind herzlich dazu eingeladen.

Nr. 04/15 13 Landratsamt Waldshut Fit in den Frühling - Gesundheitsaktionswochen 2015 Achtung – noch Plätze frei! Bei den Gesundheitsaktionswochen sind noch einige Plätze frei! Melden Sie sich an und starten Sie fit in den Frühling! Und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen. Kontakt und Anmeldungen: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 86 43 44 E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Das komplette Programm finden Sie in Ihrem Rathaus oder im Internet auf www.suchtwaldshut.de Genussvoller Start in den Frühling Weg mit dem Winterspeck Vortrag Referentin: Irmtraud Weinmann, Diätassistentin und Ernährungsberaterin Termin: 2. März, 18.00 – 19:30 Uhr im Landwirtschaftsamt, Gartenstr. 7 in Waldshut Dies ist ein kostenfreies Angebot ohne Anmeldung! Mal loslassen! Progressive Muskelentspannung Kursangebot Leitung: Gabriela Strittmatter, Diplom-Entspannungspädagogin und Systemische Beraterin Beginn: ab 9. März - Vier Kursabende jeweils montags 19.00 – 20.30 Uhr, Saderlacher Weg 3, Waldshut Teilnehmergebühr: 80 € (inkl. ausführliches Unterrichtsmaterial) Anmeldung erforderlich! Kostenbeteiligung durch die DAK möglich! Die Kraft des Lachens Die etwas andere Stressprävention Workshop Leitung: Edelgard Moliere, Lachyogaleiterin und Burn-out-Beraterin Termin: Mittwoch, 18. März, 17:30 - 20:00, Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Waldshut Teilnehmergebühr 15 € Anmeldung erforderlich! Bitte bequeme Kleidung, Turnschuhe und Decke oder Isomatte mitbringen!

14 Nr. 04/15 Orientalischer Tanz Tanzen macht glücklich! Schnupper-Workshop Leitung: Marietta Heyn, Tänzerin, Choreografin und Lehrerin für Orientalischen Tanz Termin: Samstag, 15. März, 14.00 – 17.00 Uhr in der Turnhalle der Waldtorschule, Waldtorstr. 1 in Waldshut Teilnehmergebühr: 15 € Bitte bequeme Kleidung und hallengeeignete Schuhe mit flexibler Sohle (barfuß geht auch) Anmeldung erforderlich! Street-Dance-Contest 2015 – Es sind noch Anmeldungen möglich!!! Hallo an alle die Freestyle, Hip Hop und Breakdance lieben: Am 07. März 2015 veranstaltet die Abteilung Jugend, Bildung und Prävention des Landkreis Waldshut in Kooperation mit Jugendhäusern des Landkreises den 7. grenzüberschreitenden Street Dance Contest in der Stadthalle in Wehr. Wenn ihr Lust und Freude am Tanzen habt, tut Euch zusammen und lasst Euch eine tolle Choreographie einfallen. Der Street-Dance-Contest richtet sich an selbstorganisierte Jugendgruppen, Schulen, Jugendhäuser und alle die nicht professionell auftreten. Die Organisatoren wollen insbesondere Jugendliche motivieren, die einfach Freude am Tanzen haben und Tanz-Darbietungen vorstellen wollen, die sie selbst gemeinsam entwickelt haben. Alle weiteren Infos findet ihr unter www.jugend-landkreis-waldshut.de Für weitere Fragen wendet Euch an die Kreisjugendreferentin Patrizia Vollmer-Freda, Tel. 07751/864343 und 864341 oder schreibt an patrizia.vollmer@landkreis-waldshut. de. Landratsamt Waldshut – Kreisforstamt informiert Der HSP Bonndorf bietet im Frühjahr/ Sommer 2015 folgende Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an: WF-0215 Motorsägen-Grundlehrgang Zielsetzung: Der Lehrgang vermittelt Grundlagen für die richtige Handhabung der Motorsäge. Hierbei stehen neben entsprechenden Schnitttechniken auch die Wartung und Pflege auf dem Programm. Schwerpunkte: Unfallverhütung Motorsägentypen/Anwendungsbereiche Wartung und Pflege der Motorsäge Schneidegarnitur/Schärfübungen

Nr. 04/15 15 Holzerntewerkzeug Baumfällung (mit Übung) Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen, Brennholzselbstwerber/innen, Feuerwehren, THW, Mitarbeiter/innen von Bauhöfen oder anderen kommunalen Dienststellen Voraussetzungen: Persönliche Körperschutzausrüstung für die Waldarbeit mit der Motorsäge, Mindestalter 18 Jahre Ort/Termin: HSP Bonndorf 16.-17.04.2015 HSP Bonndorf 11.-12.05.2015 HSP Bonndorf 15.-16.06.2015 HSP Bonndorf 22.-23.06.2015 Nur für Frauen! Kosten: 120€ (50% Ermäßigung für Privatwaldbesitzer/innen mit Wald in Baden-Württemberg, Mitglieder/Versicherte der SVLFG erhalten für den Lehrgang eine Förderung von 30€), WF-0315 Holzernte-Grundlehrgang Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen lernen verschiedene Schnitttechniken in der Holzernte kennen, insbesondere in Sonderfällen wie Seit-, Vor-, Rückhänger und Rotfäule und üben diese in der Praxis. Sie kennen die sachgerechte Beseitigung von Störfällen und die Vorzüge einer Seilwinde bei der Holzernte. Die Sicherheit jedes/r Teilnehmers/in wird durch praktische Übungen erhöht. Schwerpunkte: Sicherheit, Unfallverhütung Fällübungen im Nadel- und Laubholz Fachgerechtes Beseitigen von Störfällen Videoanalyse Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen, Mitarbeiter/innen von Forstunternehmen Voraussetzungen: Motorsägen-Grundlehrgang, Körperschutzausrüstung, Mindestalter 18 Jahre Ort/Termin: HSP Bonndorf 07.-09.04.2015 Kosten: 150€ (50% Ermäßigung für Privatwaldbesitzer/innen mit Wald in Baden-Württemberg, Mitglieder/Versicherte der SVLFG erhalten für den Lehrgang eine Förderung von 30€), WB-0415 Forstpflanzen / Pflanzverfahren Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen kennen die wichtigsten arbeitstechnischen Aspekte der Walderneuerung durch Pflanzung. Schwerpunkte: Naturverjüngung / Pflanzung Pflanzenherkunft und Pflanzenqualität

16 Nr. 04/15 Organisation der Pflanzung Pflanzgeräte und Pflanzverfahren Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen; Mitarbeiter/innen von Forstunternehmen Voraussetzungen: Arbeitskleidung Ort/Termin: HSP Bonndorf 30.03.2015 Kosten: Lehrgangsgebühr 50€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü) BM-0315 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Privatwald Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen erhalten einen Überblick über die wichtigsten forstlichen Betriebsarbeiten und die entsprechenden Kostenrahmen. Sie lernen Faktoren kennen um das Betriebsergebnis positiv zu beeinflussen. Der Teilnehmer kann den Gewinn/Verlust einer Holzerntemaßnahme ermitteln. Schwerpunkte: Kalkulation von forstlichen Betriebsarbeiten Organisation von Betriebsarbeiten Unternehmereinsatz Holzvermarktung Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen Voraussetzungen: keine Ort/Termin: HSP Bonndorf 06.07.2015 Kosten: Lehrgangsgebühr 50€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü) WF-0715 Grundlagen der Seilwindenbedienung Zielsetzung: Fachgerechter Einsatz der Seilwinde bei der Holzernte und beim Holzrücken. Schwerpunkte: Aufbau und Funktionsweise von Winden Seilaufbau und Seilstärke, Seilendverbindungen, Seilzugarbeiten UVV und sichere Holzpolterung Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen mit eigenem Schlepper/Seilwinde Voraussetzungen: waldtaugliche Kleidung Ort/Termin: HSP Bonndorf 13.04.2015 Kosten: Lehrgangsgebühr 50€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü) Nähere Informationen und Anmeldung bei: LRA Waldshut Forstbezirk Ost, Bahnhofstraße 8, 79780 Stühlingen, Tel.: 07744-920090, Fax: 07744-920099, E-mail: Forstbezirk.Ost@landkreis-waldshut.de

Nr. 04/15 17 Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Persönliche Hilfen Landkreis Waldshut / Familienlotse Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt. Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Betreuungsformen sind: Einzelbetreuung im häuslichen Bereich, in unseren Räumlichkeiten oder anderen Orten; Assistenz und Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Urlaubsbetreuung vor Ort; Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie an. Elke Stadler, Telefon (07741) 96 57 277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00, e.stadler@lebenshilfessw.de Gruppenangebote Landkreis Waldshut Unser neues Programmheft für 2015 ist ab 15.12.14 in unseren Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen erhältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar! Freie Zeit sinnvoll und erlebnisreich gestalten! Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit neben Schule und den täglichen Verpflichtungen sinnvoll und mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Unsere Angebote: • Ferienfreizeiten Jugendliche und Kinder • Freizeitclubs Jugendliche und Kinder • Ferienbetreuung • Sport und Bewegung • Tagesunternehmungen • Bildungsangebote Für weitere Informationen und zur Anforderung ausführlicher Programmhefte wenden Sie sich bitte an: Natalie Amico, Telefon (07761) 55 38 581, n.amico@lebenshilfe-ssw.de

18 Nr. 04/15 Beratungs- und Frühförderzentrum Das interdisziplinäre Beratungs- und Frühförderzentrum richtet sich mit seinem Angebot an Familien, deren Kinder (Säuglinge, Kleinkinder und Vorschulkinder) einen Unterstützungsbedarf in verschiedenen Bereichen der kindlichen Entwicklung haben. Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns an. Sekretariat der BFZ-Leitung, Gesine Cheret Telefon (07741) 634 80 Mo. 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr, Die – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr, g.cheret@lebenshilfe-ssw.de Adresse der Geschäftsstelle: Lebenshilfe Südschwarzwald, Wilhelm-Stahl-Str. 11 79822 Titisee-Neustadt, (07651) 97 27 7-0, j.fehrenbach@lebenshilfe-ssw.de Altersjubilare im Monat März 2015 1.3 Bajic, Branko Dachshof 1 Bergöschingen 75 Jahre 4.3 Sutter, Karl Friedrich Hansengelstr. 1A Hohentengen 79 Jahre 5.3 Rudigier, Gotthard Weberstr. 3 Lienheim 72 Jahre 5.3 Rutschmann, Hedwig Eichbühlerhof 1 Lienheim 80 Jahre 5.3 Wehrle, Elisabeth Anna Turmhof 1 Lienheim 80 Jahre 7.3 Thoma, Rosa Biesingstr. 10 Herdern 72 Jahre 8.3 Sutter, Helga Oswaldstr. 1 Lienheim 75 Jahre 9.3 Schaffhauser, Edmund Rheinstr. 12 Herdern 76 Jahre 14.3 Maier, Christel Ursula Füchsleweg 8 Stetten 70 Jahre 15.3 Langowski, Ottilie Biesingstr. 1 Herdern 80 Jahre 17.3 Hilfinger, Franz Adolf Rheintalstr. 35 Lienheim 86 Jahre 18.3 Gäng, Amandus Ruppert Herderner Str. 24 Hohentengen 75 Jahre 19.3 Sutter, Mathilde Küssnacher Str. 23 Lienheim 76 Jahre 20.3 Schmid, Walter Hauptstr. 14 Hohentengen 75 Jahre 22.3 Heiderich, Ilse Anna Auguste Hauptstr. 46 Hohentengen 82 Jahre 24.3 Richter, Elfriede Anneliese Dorfstr. 11A Stetten 85 Jahre 29.3 Schmidt, Anna Maria Küssnacher Str. 28 Lienheim 89 Jahre 29.3 Sutter, Rosa Johanna Weberstr. 1 Lienheim 87 Jahre 30.3 Gampp, Karl Leo Rheintalstr. 12 Lienheim 76 Jahre 31.3 Nickling, Eva Barbara Ursula Hansenbuckweg 20Herdern 88 Jahre

Nr. 04/15 19 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a.H. Freitag, 27.02.2015 18.30 Uhr Bußgottesdienst für Erstkommunionkinder und Eltern der ganzen Seelsorgeeinheit in Rheinheim 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 28.02.2015 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 01.03.2015 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen, mit Taufe der Kinder Aurora und Eliah Albrecht, Markus Oehlenberg, Noemi Christina und Sophie Anna Sperhake 17.30 Uhr Eröffnungsgottesdienst der Firmlinge für die ganze Seelsorgeeinheit Donnerstag, 05.03. 06.30 Uhr Frühschicht in Hohentengen, anschließend einfaches Frühstück im Pfarrheim Freitag , 06.03.2015 19.00 Uhr Patrozinium zu Ehren des Hl. Fridolin mit Kirchenchor mit Verabschiedung unserer langjährigen Mesnerin Frau Maria Wagner Sonntag, 08.03.2015 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Donnerstag,12.03. 06.30 Uhr Frühschicht im Pfarrheim in Lienheim, anschließend einfaches Frühstück Erstkommunion Am Donnerstag, 12. März ist von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr Sakrament der Versöhnung für die Erstkommunionkinder aus Lienheim in der Kirche in Lienheim. Von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr ist Sakrament der Versöhnung für die Erstkommunionkinder aus Hohentengen in der Kirche in Hohentengen. Firmung Am Sonntag, 01. März 2015 ist um 17.30 Uhr Firmeröffnungsgottesdienst in der St. Oswald Kirche in Lienheim. Alle Jugendliche der ganzen Seelsorgeeinheit, die sich zur Firmung angemeldet haben nehmen an diesem Gottesdienst teil. Am Samstag, 07. März 2015 treffen sich die Firmanden aus Hohentengen und Lienheim zum ersten Vorbereitungstag im Pfarrheim in Hohentengen. Beginn ist um 10.30 Uhr. Kirchenchor Hohentengen-Stetten Zu unserer Hauptversammlung am 06. März, nach dem Patrozinium in Herdern laden wir alle aktiven-, passiven- und Ehrenmitglieder herzlich in das Pfarrheim Hohentengen ein.

20 Nr. 04/15 Kirchenbauverein St. Maria –Kunstausstellung Das Kirchenbauteam Stetten und der Kirchenbauverein St. Maria laden am Sonntag, 08. März ab 14.00 Uhr zu einem Nachmittag in den Pfarrsaal in Hohentengen ein. Zugunsten der Renovierung der St. Bernhard Kirche in Stetten ist großes Programm mit Kaffee und Kuchen geboten. Drei Künstler aus Hohentengen spenden Bilder der St. Bernhard Kirche, Schülerwerke und Fotos werden ausgestellt. Pfarrgemeinderatsausschuss Am Mittwoch, 11. März 2015 ist um 20.00 Uhr Pfarrgemeinderatsausschusssitzung im Pfarrheim in Hohentengen. Krabbelgruppe Käfer (Alter von 6 Mon bis 1,5 Jahre) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Petra Keller, Tel. 857155 Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Krabbelgruppe Käfer (Alter von 6 Mon bis 1,5 Jahre) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Petra Keller, Tel. 857155 Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de Das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 bis 11.00 Uhr besetzt. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist am 03.03.2015 wegen Fortbildung und am 05.03.2015 wegen Redaktionssitzung geschlossen. Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Sonntag, 01.03.2015: Gottesdienst 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafe Sonntag, 08.03.2015: 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafe Neue Elternkind-Gruppe: Für Mütter mit Babys im ersten Jahr. Herzlich willkommen immer mittwochs, 14-tägig um 10.00 Uhr im Bonhoeffer-Haus, im Spitz 2, Kadelburg.

Nr. 04/15 21 Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 4. März An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Sommerfreizeit auf der Insel Korsika Zeit: 13.8. - 26.8. 2015, für Jugendliche im Alter von 12-16 Jahren 2015 geht die große Sommerfreizeit für Jugendliche in ein Camp auf die Insel Korsika direkt ans Meer. Informationen und Anmeldung über das Pfarramt. Gospel-Projekt Die Kirchengemeinde lädt Sängerinnen und Sänger zu einem Gospel-Projekt ein. Man trifft sich zu einigen Proben und einem Probesamstag um dann zusammen zu einer Gospelnight einzuladen. Leitung: Frank Döbele. Termine werden bei ersten Treffen besprochen. Bei Interesse bitte im Pfarramt melden. “Das tut gut …” - Wochenende für Frauen in Ralligen (CH) Im Hause der Christus-Bruderschaft in Ralligen von 17.04. - 19.04. 2015 findet wieder das diesjährige Frauenwochenende unter der Leitung von Dagmar Schöpflin, Kitty Röske und Doris Mittler statt. Infos und Anmeldeunterlagen über das Pfarramt. Anmeldung bis spätestens 20. März. Angebote der Kirchengemeinde unter der Woche: Angebote im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden Naturmäuse, Mo+Di, 9.00 - 11.45 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“, Hausaufgabenzeit, freie Zeit zum Spielen; um Anmeldung wird gebeten. Musikalische Angebote: Die Gitarrengruppe trifft sich immer montags, wöchentlich um 20.00 Uhr im DBH. Handarbeits- und Kreativtreff Generationenverbindend von 9 - 99 Jahren, immer dienstags, wöchentlich von 15.30 - 17.30 Uhr für alle Handarbeitswütigen und Kreativen. Infos: M. Stenzel, 07741/66558. Kurse der Elternbildung und -Begleitung: In diesen Kursen können Eltern wertschätzende Kommunikation und konstruktive Konfliktlösung kennen lernen und Ermutigung, Unterstützung und Begleitung auf der Suche nach dem eigenen Weg erfahren. Infos: Familientraining@bergkirche-kadelburg.de oder Beate Harmel, Tel. 07751 700 959.

22 Nr. 04/15 Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN Zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: Dazu kann diese Form der Meditation helfen, immer donnerstags, 14-tägig um 19.30 Uhr im DBH. Nächste Termin: 05.03. und 19.03.2015, Infos: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Trauercafé: Jeden 3. Mittwoch im Monat, 15.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Haus, nächster Termin: 18. MärzWoche Infos auch auf: www.bergkirche-kadelburg.de Facebook: Bergkirche Kadelburg Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin,Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888 Bergkirche@Web.de, Sekretariat Mo, Di, Mi, Fr 10.00 Uhr -12 (Ende des amtlichen Teils) für Euren zahlreichen Besuch an der Verbrennung vor dem Rathaus dafür, dass so viele Leute unseren traditionellen Kehrausball besucht haben. Wir haben dadurch einen wundervollen Abend mit Euch verbringen dürfen bei der Pfarrgemeinde für die Dekoration und die Nutzung des Pfarrsaals bei der Guggenmusik Truubehüeter für die Musikalische Begleitung am Trauerzug bei der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen für das Absperren der Strassen bei unserer Garde fürs helfen bei der Gemeinde und dem Bauhof für Ihre Unterstützung bei allen Freunden und Gönnern Wir freuen uns aufs nächste Mal

Nr. 04/15 23 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, der Bundesverkehrsminister kommt nach Südbaden! Gemeinsam laden wir Sie sehr herzlich ein zum „Bürgerdialog Fluglärm und Infrastruktur“. Alexander Dobrindt sucht damit vor Ort das Gespräch zu den Fragen, die viele Menschen hier bewegen. Er wird Stellung nehmen zur Fluglärm- Diskussion und zu den Forderungen aus unserer Region dazu. Und wir wollen ihm unsere Infrastruktur-Projekte nahe bringen: Wir brauchen den Ausbau von Straße, Schiene und schnellem Internet. Das sind die Lebensadern unserer Region. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! B F Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, der Bundesverkehrsminister kommt nach Südbaden! Gemeinsam laden wir Sie sehr herzlich ein zum „Bürgerdialog Fluglärm und Infrastruktur“. Alexander Dobrindt sucht damit vor Ort das Gespräch zu den Fragen, die viele Menschen hier bewegen. Er wird Stellung nehmen zur Fluglärm-Diskussion und zu den Forderungen aus unserer Region dazu. Und wir wollen ihm unsere Infrastruktur-Projekte nahe bringen: Wir brauchen den Ausbau von Straße, Schiene und schnellem Internet. Das sind die Lebensadern unserer Region. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Andreas Jung MdB Felix Schreiner MdL, Bezirksvorsitzender Kreisvorsitzender der CDU Südbaden der CDU im Landkreis Waldshut mi Al Bu un 1 [B BÜRG Fluglärm Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, der Bundesverkehrsminister kommt nach Südbaden! Gemeinsam laden wir Sie sehr herzlich ein zum „Bürgerdialog Fluglärm und Infrastruktur“. Alexander Dobrindt sucht damit vor Ort das Gespräch zu den Fragen, die viele Menschen hier bewegen. Er wird Stellung nehmen zur Fluglärm-Diskussion und zu den Forderungen aus unserer Region dazu. Und wir wollen ihm unsere Infrastruktur-Projekte nahe bringen: Wir brauchen den Ausbau von Straße, Schiene und schnellem Internet. Das sind die Lebensadern unserer Region. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Andreas Jung MdB Felix Schreiner MdL, Bezirksvorsitzender Kreisvorsitzender der CDU Südbaden der CDU im Landkreis Waldshut mit Alexande Bundesminis und digitale I Freita 17.30 Uhr [Berliner Stras Liebe Bürgerinne lieb der Bun kommt Gemein sehr he „Bürge Infrastr Alexander Dobrindt sucht Gespräch zu den Fragen, d hier bewegen. Er wird Stellung nehmen z BÜR Fluglä Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, der Bundesverkehrsminister kommt nach Südbaden! Gemeinsam laden wir Sie sehr herzlich ein zum „Bürgerdialog Fluglärm und Infrastruktur“. Frei 17.30 U [Berliner S BÜRGERDIALOG Fluglärm & Infrastruktur liebe Bürger, der Bundesverkehrsminister kommt nach Südbaden! Gemeinsam laden wir Sie sehr herzlich ein zum „Bürgerdialog Fluglärm und Infrastruktur“. Alexander Dobrindt sucht damit vor Ort das Gespräch zu den Fragen, die viele Menschen hier bewegen. Er wird Stellung nehmen zur Fluglärm-Diskussion und zu den Forderungen aus unserer Region dazu. Und wir wollen ihm unsere Infrastruktur-Projekte nahe bringen: Wir brauchen den Ausbau von Straße, Schiene und schnellem Internet. Das sind die Lebensadern unserer Region. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Andreas Jung MdB Felix Schreiner MdL, Bezirksvorsitzender Kreisvorsitzender der CDU Südbaden der CDU im Landkreis Waldshut Absender: mit Alexander Dobrindt MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Freitag, 6. März 2015 17.30 Uhr | Stadthalle Tiengen [Berliner Strasse 2 | 79761 Waldshut-Tiengen] BÜRGERDIALOG Fluglärm & Infrastruktur n, be Bürger, desverkehrsminister nach Südbaden! sam laden wir Sie rzlich ein zum dialog Fluglärm und uktur“. damit vor Ort das ie viele Menschen ur Fluglärm-Diskussion us unserer Region dazu. Infrastruktur-Projekte n den Ausbau von llem Internet. unserer Region. mmen! Felix Schreiner MdL, Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Waldshut bitte freimachen oder per Fax an: 07741 - 80 97 53 per Mail an: post@cdu-wt.de Absender: Name: ________________________________ Adresse: ________________________________ Email: ________________________________ mit Alexander Dobrindt MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Freitag, 6. März 2015 17.30 Uhr | Stadthalle Tiengen [Berliner Strasse 2 | 79761 Waldshut-Tiengen] Freitag, 6. März 2015 | 17.30 Uhr Stadthalle Tiengen mit Alexander Dobrindt MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

24 Nr. 04/15 Hohentengen 1: Winkelstraße, Schulstraße (Ost), Bergstraße, Stettener Straße, Weiherstraße, Hauptstraße (Ost) ab Kaufhüsle, Industriegebiet Patrick di Gregorio Telefon 29 45 Hohentengen 2: Auenweg (ab Mühleweg), Mühleweg (Ostseite) Herderner Straße, Merktweg, Hölzleweg, Sonnenrain, Bogenstraße Felix Benz Telefon 0174 / 426 97 65 Hohentengen 3: Mühleweg (Westseite), Badstraße, Auenweg ab Mühleweg, Spannerstraße, Rebhalde, Rheinhalde Julia Küpfer Tel. 0174 / 216 37 40 Guggenmühle und Zoll: Ursula Feser Telefon 92 32 0 Hohentengen 4: Kirchstraße, Schulstraße (West), Abberger, Fluhstraße, Pfarrgarten, Pfarrbuck, Kirchstraße, Blumenweg, Hansengel, Felsenstraße, Steigleweg Fabian Keller Telefon 85 71 55 Bergöschingen: Walter Kramer Telefon 64 82 Günzgen: Christian Sutter Telefon 33 55 Herdern: Markus Piberhofer Telefon 22 39 Stetten: Bernhard Baumgartner Telefon 18 18 Lienheim: Niklas Sander Telefon 10 41 Die Austräger des Mitteilungsblattes Sollten Sie einmal kein Mitteilungsblatt erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Austräger.

Nr. 04/15 25 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Honig von Martin‘s Bienen Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz

26 Nr. 04/15 4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Mit wtv und ZVV von Hohentengen in den Großraum Zürich und retour! Fahrplan

Nr. 04/15 27 Grabmale Hochrhein Austräger für die Bild am Sonntag gesucht Wir suchen für Hohentengen eine freundliche und zuverlässige Person, die pünktlich am Sonntag Morgen die Zeitung zu den Lesern in den Briefkasten bringt. Ideal für Schüler, Rentner und Berufstätige. Interesse? Prima Bitte rufen Sie mich an: Georg Plefka, Leiterbachstraße 12, 79774 Albbruck Tel. 0 77 55 / 93 85 25 oder 0171 / 389 39 50

28 Nr. 04/15 Schadenfreies Mopedfahren zahlt sich bei uns aus: Bis zu zwei schadenfreie Jahre werden bei Ihrem ersten Auto oder Motorrad angerechnet. Versicherungsbüro Mayer GbR Bergstr. 1 79801 Hohentengen Telefon 07742-5882 mayer.gbr@wuerttembergische.de Mein Tipp: Die Mopedversicherung der Württembergischen.

Nr. 04/15 29 Viele Talente-Ein Unternehmen Zur Unterstützung für unser Team in den Abteilungen Konstruktion, Fertigung und Montage suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt je eine(n) flexible(n) Konstrukteur (m/w) Kenntnisse im Bereich Sondermaschinenbau und CAD-INVENTOR erwünscht fachlich versierten Zerspanungsmechaniker Fachrichtung Drehen (m/w) Elektroniker Fachrichtung Betriebstechnik (m/w) Gerne auch Elektriker vom Bau.- und Industriegewerbe mit Kenntnisse im Bereich Schaltschrankbau Wir bieten :  Gutes Betriebsklima  Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter und Vorgesetzte  Flexible Arbeitszeiten  Leistungsbezogenes Gehalt Mehr Info´sunter : www.wms-engineering.de Ihre Bewerbung schicken Sie bitte z. H. Herrn Borrmann. Wir freuen uns Sie kennenzulernen. Jahnstraße 1 ▪ 79771 Klettgau-Grießen Tel.: 07742 / 857 57-0 ▪ Fax: / 857 57-199 Email: personal@wms-engineering.de

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