Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. März 2015.

Nr. 05/15 11 8 Die EVKR ist berechtigt bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen zu verlangen. Der Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz(§ 288 BGB). Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder Aufwand der EVKR nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. 9. Stundensätze netto(€) brutto(€) Stundensatz Monteur 40,00 47,60 Stundesatz Meister 40,00 47,60 Stundensatz Ingenieur/ Techniker 104,20 124,00 Fahrzeugkosten ohne Fahrer PKW, Transporter , Montagekombi pro Stunde PKW, Transporter , Montagekombi pro Kilometer LKW oder selbstfahrendes Arbeitsgerät (z.B. Hubsteiger) pro Stunde LKW oder selbstfahrendes Arbeitsgerät (z.B. Hubsteiger) pro Kilometer 10. Rechnung Die Rechnung wird nach Fertigstellung der beauftragten Maßnahme gestellt. Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Rechnung angebenden Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. 11. Umsatzsteuer Den sich aus den Ziffern 1-9 ergebenden Beträgen, mit Ausnahme der Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachinkassogang, Einstellung der Anschlussnutzung) wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet. Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 12. Gemeinsame Vorschriften 12.1 Anlagebetrieb und Rechte des Netzbetreibers Die technischen Anforderungen der EVKR für den Netzanschluss sowie für den Betrieb sind in den technischen Anschlussbedingungen der EVKR auf der Homepage veröffentlicht. Eine beabsichtigte Erhöhung der Anschlussleistung oder der Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen oder Anlagen mit möglichen Netzrückwirkungen (z.B. elektronische Frequenz oder Spannungsumformer) sind der EVKR unter Verwendung der von der EVKR zur Verfügung gestellten Vordrucke mitzuteilen. 12.2 Beendigung des Netzverhältnisse Die Kündigung des Netzanschlussverhältnisses muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Anschrift der Entnahme Stelle - Kundenummer - Zählernummer - Ggf. neue Rechnungsanschrift - Kündigungszeitpunkt 13. Störungsdienst Für die Inanspruchnahme des Störungsdienstes wenn Störungen durch Anlagen des Anschlussnehmers / Anschlussnutzers verursacht wurden, werden die Kosten gemäß Ziffer 9 in Rechnung gestellt. 14. Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 16.03.2015 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Ausgaben. Die gesamte Niederspannungsanschlussverordnung mit den Ergänzenden Bedingungen der EVKR zur NAV und Ihren Anhängen sind im Internet veröffentlicht.

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