Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. März 2015.

Nr. 05/15 7 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 4 2.2 Eigenleistungen Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der EVKR im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der EVKR durchgeführt werden. Erbringt der Anschlussnehmer bei den Gebäudeeinführungen Eigenleistungen liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr bzw. der Gebäudeeinführung und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich der EVKR. Es sind ausschließlich gas- und druckdichte Bauteilsysteme zu verwenden. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistung entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Die EVKR übernimmt keine Gewährleistung für die Eigenleistungen des Anschlussnehmers. 2.2.1 Mauerdurchbruch Die Erstellung einer Kernlochbohrung durch den Anschlussnehmer wird entsprechend 2.3 vergütet. Der Bohrungsdurchmesser muss mit der EVKR abgestimmt werden. 2.2.2 Tiefbauarbeiten Das fachgerechte ausheben, einsanden, verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens, inklusive Sandbeistellung und Verdichten wird für den von der EVKR ausgeführten Netzanschluss entsprechend 2.3 vergütet. Es muss gewährleistet sein, dass aus Sicherheitstechnischen Gründen die Leitungen bzw. Rohre unmittelbar nach Verlegung eingesandet werden. Für die Baustellenabsicherung im Zusammenhang mit der Eigenleistung ist der Anschlussnehmer verantwortlich. 2.3 Rückvergütung bei Eigenleistungen des Anschlussnehmers Bei Eigenleistungen des Anschlussnehmers betragen die Rückvergütungen: netto(€) brutto(€) a) Für den Tiefbau Für jeden lfd. m auf dem Kundengrundstück im unbefestigten Bereich. 12,00 14,28 Für jeden lfd. m auf dem Kundengrundstück im befestigten Bereich 126,00 149,94 b) Für Mauerdurchbrüche 207,00 246,33 2.4 Veränderung eines bestehenden Netzanschlusses Wird auf Veranlassung des Anschlussnehmers eine Veränderung des bestehenden Netzanschlusses in einem Arbeitsgang durchgeführt, betragen die Kosten für netto(€) brutto(€) a) Das versetzen bzw. Wiederanbringen eines bestehenden Freileitungsanschlusses 990,00 1.178,10 b) Das Versetzen des Hausanschlusskastens eines Kabelnetzanschlusses 503,00 598,57 c) Die Auswechselung der Sicherungseinsätze im Hausanschlusskasten 115,00 136,85 Soweit aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat mehrerer Arbeitsgänge erforderlich werden, sowie bei allen übrigen Veränderungen am Netzanschluss werden die Kosten gesondert ermittelt.

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