Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. März 2015.

Nr. 05/15 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 5 · 12. März 2015 · Jahrgang 40 am Hochrhein Hohentengen Am Samstag, 27. Februar haben bei bestem Wetter 10 Teilnehmer am Baumschnittkurs teilgenommen. Der Kurs stand unter der Leitung von Roland Meier und wurde organisiert von der BUND-Ortsgruppe Hohentengen und der Gemeinde.

2 Nr. 05/15

Nr. 05/15 3 Bürgermeisterwahl am 22. März 2015

4 Nr. 05/15 Bürgermeisterwahl Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 22.03.2015 können auch online unter www.hohentengen.de beantragt werden. Den Link finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles. Bitte halten Sie zur Beantragung der Briefwahlunterlagen Ihre Wahlbezirksnummer und die Wählernummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Gemeinschaftsschule Rheintal – Standort Hohentengen Anmeldung der Schulanfänger 2015 In diesem Jahr werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. Oktober 2015 und 30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Anmeldung der kommenden Erstklässler erfolgt am Montag, 23. März 2015 und Dienstag, 24. März 2015 jeweils von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Sekretariat der Schule Hohentengen. Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Alle im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden. Eventuelle Anträge auf Zurückstellung sollten an diesem Termin gestellt werden. Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse 5 der Gemeinschaftsschule Rheintal Die Anmeldung der kommenden Fünftklässler an der Gemeinschaftsschule Rheintal findet am Mittwoch, 25.03.2015 und Donnerstag, 26.03.2015 jeweils von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr im Sekretariat der Schule Hohentengen statt. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Blatt 4 der Grundschulempfehlung mit. Mit freundlichen Grüßen gez. S. Nikolai, Schulleiterin

Nr. 05/15 5 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau-Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 1. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß §11 NAV 1.1 Pauschale Berechnung Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird nach §11 NAV Abs.3 auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehende Kosten pauschal berechnet. Der BKZ wird für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. an die Ortsnetzstationen in Rechnung gestellt. Die Umlage der Kosten in Höhe von 50% nach §11 NAV Abs.1 NAV sowie die Erhebung eines BKZ nur für die Leistung > 30kW nach §11 NAV Abs.3 sind in den nachfolgenden Preisen enthalten 1.2 Preise BKZ für Netzanschlüsse, die für Wohnzwecke genutzt werden (WoE) Netto in Euro (€) 1 WoE 0,00 2 WoE 0,00 3 WoE 0,00 4 WoE 33,16 5 WoE 109,09 6 WoE 185,02 7 WoE 260,94 8 WoE 336,87 9 WoE 412,80 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Die Umlage der Kosten auf die einzelnen Wohneinheit erfolgt linear nach Anzahl Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten ist der BKZ zu erfragen. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau-Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 1. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß §11 NAV 1.1 Pauschale Berechnung Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird nach §11 NAV Abs.3 auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehende Kosten pauschal berechnet. Der BKZ wird für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. an die Ortsnetzstationen in Rechnung gestellt. Die Umlage der Kosten in Höhe von 50% nach §11 NAV Abs.1 NAV sowie die Erhebung eines BKZ nur für die Leistung > 30kW nach §11 NAV Abs.3 sind in den nachfolgenden Preisen enthalten 1.2 Preise BKZ für Netzanschlüsse, die für Wohnzwecke genutzt werden (WoE) Netto in Euro (€) 1 WoE 0,00 2 WoE 0,00 3 WoE 0,00 4 WoE 33,16 5 WoE 109,09 6 WoE 185,02 7 WoE 260,94 8 WoE 336,87 9 WoE 412,80 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Die Umlage der Kosten auf die einzelnen Wohneinheit erfolgt linear nach Anzahl Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten ist der BKZ zu erfragen. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau-Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 1. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß §11 NAV 1.1 Pauschale Berechnung Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird nach §11 NAV Abs.3 auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehende Kosten pauschal berechnet. Der BKZ wird für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. an die Ortsnetzstationen in Rechnung gestellt. Die Umlage der Kosten in Höhe von 50% nach §11 NAV Abs.1 NAV sowie die Erhebung eines BKZ nur für die Leistung > 30kW nach §11 NAV Abs.3 sind in den nachfolgenden Preisen enthalten 1.2 Preise BKZ für Netzanschlüsse, die für Wohnzwecke genutzt werden (WoE) Netto in Euro (€) 1 WoE 2 WoE 0,00 3 WoE 0,00 4 WoE 33,16 5 WoE 109,09 6 WoE 185,02 7 WoE 260,94 8 WoE 336,87 9 WoE 412,80 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Die Umlage der Kosten auf die einzelnen Wohneinheit erfolgt linear nach Anzahl Wohneinheiten. Bei Gebäuden mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten ist der BKZ zu erfragen. Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 1.3 Preise BKZ für Anschlussobjekte, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden Leistung Sicherungsstufen Netto in Euro (€) 31,2 kW (3x50A) 66,60 39.3 kW (3x63A) 525,27 49,9 kW (3x80A) 1125,08 62,4 kW (3x100A) 1830,74 77,9 kW (3x125A) 2712,81 99,8 kW (3x160A) 3947,71 124,7kW (3x200A) 5359,03 140,3kW (3x225A) 6241,10 155,9kW (3x250A) 7123,17 199,5kW (2x3x160A) 9592,97 249,4kW (2x3x200A) 12415,60 311,8kW (2x3x250A) 15943,89 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Bei höheren Leistungsanforderungen sowie bei Anschluss an die Ortsnetzstationen ist der BKZ zu erfragen. Der Anschlussnehmer ist nach §11 NAV Abs.4 berechtigt einen weiteren BKZ in Rechnung zu stellen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderungen erheblich (>5%) über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Die Preise richten sich nach den Punkten 1.2 / 1.3 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 1.3 Preise BKZ für Anschlussobjekte, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden Leistung Sicherungsstufen Netto in Euro (€) 31,2 kW (3x50A) 66,60 39.3 kW (3x63A) 525,27 49,9 kW (3x80A) 1125,08 62,4 kW (3x100A) 1830,74 77,9 kW (3x125A) 2712,81 99,8 kW (3x160A) 3947,71 124,7kW (3x200A) 5359,03 140,3kW (3x225A) 6241,10 155,9kW (3x250A) 7123,17 199,5kW (2x3x160A) 9592,97 249,4kW (2x3x200A) 12415,60 311,8kW (2x3x250A) 15943,89 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Bei höheren Leistungsanforderungen sowie bei Anschluss an die Ortsnetzstationen ist der BKZ zu erfragen. Der Anschlussnehmer ist nach §11 NAV Abs.4 berechtigt einen weiteren BKZ in Rechnung zu stellen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderungen erheblich (>5%) über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Die Preise richten sich nach den Punkten 1.2 / 1.3 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 1.3 Preise BKZ für Anschlussobjekte, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden Leistung Sicherungsstufen Netto in Euro (€) 31,2 kW (3x50A) 66,60 39.3 kW (3x63A) 525,27 49,9 kW (3x80A) 1125,08 62,4 kW (3x100A) 1830,74 77,9 kW (3x125A) 2712,81 99,8 kW (3x160A) 3947,71 124,7kW (3x200A) 5359,03 140,3kW (3x225A) 6241,10 155,9kW (3x250A) 7123,17 199,5kW (2x3x160A) 9592,97 249,4kW (2x3x200A) 12415,60 311,8kW (2x3x250A) 15943,89 Die Preise sind netto zzgl. aktuell gültiger MwSt. Bei höheren Leistungsanforderungen sowie bei Anschluss an die Ortsnetzstationen ist der BKZ zu erfragen. Der Anschlussnehmer ist nach §11 NAV Abs.4 berechtigt einen weiteren BKZ in Rechnung zu stellen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderungen erheblich (>5%) über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Die Preise richten sich nach den Punkten 1.2 / 1.3

6 Nr. 05/15 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 3 2. Netzanschlusskosten gemäß § 9 NAV Die Herstellung sowie die Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten EVKR Vordrucke zu beantragen. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Stromversorgungsnetz anzuschließen, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. Der Anschlussnehmer erstattet die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses. Ferner erstattet der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden. Die EVKR ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird. Die pauschalisierten Netzanschlusskosten für die Herstellung eines Kabel bzw. Freileitungsanschlusses wurden auf der Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten innerhalb geschlossener Ortsanlagen ermittelt. Sie enthalten als wesentlichem Berechnungsbestandteile Kosten für den Tiefbau, Montage sowie Materialien. (Hausanschlusskasten, Hausanschlusskabel, Verbindungsmuffen usw.) Der Netzanschluss wird von der EVKR bis zu des im Netzanschlussvertrag beschriebenen Übergabepunktes betrieben und unterhalten. 2.1. Herstellung eines Netzanschlusses Die Netzanschlusskosten innerhalb geschlossener Ortsanlagen betragen: 1. Bei Standard Kabelanschlüssen bis Hausanschlusskasten Größe NH00 netto(€) brutto(€) a) Grundbetrag 1.100,00 1.309,00 b) Für jeden lfd. m auf dem Grundstück in unbef. Bereich 15,00 17,85 c) Für jeden lfd. m im Kundengrundstück im befestigten Bereich 130,00 154,70 d) Holzmast zur Kabelabführung ( in Freileitungsnetzen) 1.010,00 1.201,90 e) Kabeleinzug in Mehrsparten-Hauseinführungskombinationen (HEK) 62,00 73,78 2. Bei Standard Freileitungsanschlüssen vom Dachständerverteilernetz bis Hausanschlusskasten Größe NH00 990,00 1.178,10 2.1.1 Erschwernisse Erschwernisse z.B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse (nach VOB / DIN 18300, Bodenklasse 17)wie z.B. schwerer Fels usw., aufwändige Kreuzungen von Straßen und anderen Anlagen oder nicht fachgerechte Eigenleistungen, berechtigt die EVKR den Mehraufwand zu den genannten Anschlusskosten zu berechnen. Dies gilt auch bei durch Sonderwünsche des Anschlussnehmers entstehenden Mehrkosten. 2.1.2 Sonstiges Bei Netzanschlüssen, die nach Art, Dimension und Lage von Standard Netzanschlüssen abweichen, werden die Netzanschlusskosten gesondert ermittelt. Wird eine Transformatorenanlage oder eine Netzanschlussanlage, die dem Netzanschluss der Kundenanlage dient, auf Wunsch des Anschlussnehmers verlegt, werden die entstehenden Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

Nr. 05/15 7 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 4 2.2 Eigenleistungen Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der EVKR im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der EVKR durchgeführt werden. Erbringt der Anschlussnehmer bei den Gebäudeeinführungen Eigenleistungen liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr bzw. der Gebäudeeinführung und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich der EVKR. Es sind ausschließlich gas- und druckdichte Bauteilsysteme zu verwenden. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistung entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Die EVKR übernimmt keine Gewährleistung für die Eigenleistungen des Anschlussnehmers. 2.2.1 Mauerdurchbruch Die Erstellung einer Kernlochbohrung durch den Anschlussnehmer wird entsprechend 2.3 vergütet. Der Bohrungsdurchmesser muss mit der EVKR abgestimmt werden. 2.2.2 Tiefbauarbeiten Das fachgerechte ausheben, einsanden, verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens, inklusive Sandbeistellung und Verdichten wird für den von der EVKR ausgeführten Netzanschluss entsprechend 2.3 vergütet. Es muss gewährleistet sein, dass aus Sicherheitstechnischen Gründen die Leitungen bzw. Rohre unmittelbar nach Verlegung eingesandet werden. Für die Baustellenabsicherung im Zusammenhang mit der Eigenleistung ist der Anschlussnehmer verantwortlich. 2.3 Rückvergütung bei Eigenleistungen des Anschlussnehmers Bei Eigenleistungen des Anschlussnehmers betragen die Rückvergütungen: netto(€) brutto(€) a) Für den Tiefbau Für jeden lfd. m auf dem Kundengrundstück im unbefestigten Bereich. 12,00 14,28 Für jeden lfd. m auf dem Kundengrundstück im befestigten Bereich 126,00 149,94 b) Für Mauerdurchbrüche 207,00 246,33 2.4 Veränderung eines bestehenden Netzanschlusses Wird auf Veranlassung des Anschlussnehmers eine Veränderung des bestehenden Netzanschlusses in einem Arbeitsgang durchgeführt, betragen die Kosten für netto(€) brutto(€) a) Das versetzen bzw. Wiederanbringen eines bestehenden Freileitungsanschlusses 990,00 1.178,10 b) Das Versetzen des Hausanschlusskastens eines Kabelnetzanschlusses 503,00 598,57 c) Die Auswechselung der Sicherungseinsätze im Hausanschlusskasten 115,00 136,85 Soweit aus Gründen die der Anschlussnehmer zu vertreten hat mehrerer Arbeitsgänge erforderlich werden, sowie bei allen übrigen Veränderungen am Netzanschluss werden die Kosten gesondert ermittelt.

8 Nr. 05/15 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 5 2.5 Provisorische Netzanschlüsse / Vorübergehend angeschlossen Anlagen Die Kosten für die Herstellung von provisorischen Netzanschlüssen wie z.B. Baustromverteiler inklusivem Zählereinbau betragen: Bis 40 kW Anschlussleistung netto(€) brutto(€) - Montage Kosten der EVKR 112,63 134,03 - Sicherheitsleistung 100,00 119,00 212,63 253,03 Über 40 kW Anschlussleistung netto(€) brutto(€) - Montage Kosten der EVKR 112,63 134,03 - Sicherheitsleistung 1.050,00 1.249,50 1.162,63 1.383,53 Der Antragsteller haftet für Verluste und Beschädigungen der Messeinrichtungen. Bei Störungen verpflichtet sich der Antragsteller unmittelbar dies der EVKR mitzuteilen. Die Messeinrichtung ist vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Für Reparaturen und Verluste der Messeinrichtung haftet der Antragsteller bzw. der Bauunternehmer oder Veranstalter. 2.6 Vorrausichtlicher Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses § 6 NAV Für die Herstellung des Netzanschlusses benötigen wir in der Regel 14 Tage ab Auftragseingang. Verzögerungen bei der Herstellung des Netzanschlusses, die von der EVKR nicht zu vertreten sind (z.B. insbesondere in Fällen von Höherer Gewalt) führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist. 3. Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme elektrischer Energie § 16 NAV Soweit der Netzanschluss auf der Grundlage eines reinen Stromliefervertrages für die Entnahme elektrischer Energie genutzt wird, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages erforderlich. Wird der Netzanschluss auf der Grundlage eines All- inklusive –Stromliefervertrages genutzt, kommt ein Anschlussnutzungsverhältnis gemäß §3 NAV zwischen dem Anschlussnutzer und der EVKR zustande. Dies gilt entsprechend bei Nutzung des Anschlusses durch mehrerer Anschlussnutzer für jeden einzelnen Anschlussnutzer Sofern der Netzanschluss von mehreren Anschlussnutzeren in Anspruch genommen werden soll, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, mit jedem Anschlussnutzer den Anteil an der Anschlussleistung zu vereinbaren, den der jeweilige Nutzer in Anspruch nehmen darf. Jeder Anschlussnutzer ist im Interesse eines sicheren Netzbetriebes verpflichtet, entsprechend seiner Vereinbarung mit dem Anschlussnehmer, den ihm an der Anschlussleistung zustehenden Anteil nicht zu überschreiten. Der vom Anschlussnehmer selbst nutzbare Teil der Anschlussleistung reduziert sich um die Summe der allen Anschlussnutzern zur Verfügung stehenden Leistung. Wünscht der Anschlussnehmer eine Änderung der Aufteilung, setzt dies voraus dass er mit allen von der Änderung betroffenen Anschlussnutzern neue Vereinbarungen über deren künftigen Anteil an dem Anschlussnutzungsvertrage mit der EVKR vereinbart habt.

Nr. 05/15 9 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 6 4. Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung (gem. § 13 Abs. 2 NAV) des Netzanschlusse ist von dem Installateur Unternehmen, das die Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ( Kundenanlage )ausgeführt hat, unter Verwendung der von der EVKR zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Des Weiteren muss dieses Installationsunternehmen eine EVU Zulassung besitzen. Die EVKR oder deren Beauftragte schließen die Kundenanlage gem. § 14 NAV an das Verteilungsnetz der EVKR an und setzen sie bis zum Hausanschlusskasten unter Spannung. Nach der Bezahlung des Baukostenzuschusses und/oder der Netzanschlusskosten wird die elektrische Anlage zur Inbetriebnahme freigegeben. Für jede vom Anschlussnehmer bzw. Kunden verursachte zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers zur erstmaligen Inbetriebsetzung oder zur Wiederinbetriebsetzung einer bestehenden Anlage nach vorrausgegangenem Zählerausbau bzw. nach Unterbrechung der Anschlussnutzung werden die Stundensätze gemäß Ziffer 9 berechnet. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung des Netzanschlusses auf Grund festgestellter Mängel der Kundeanlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür den entstandenen Aufwand. Für jede Inbetriebsetzung/ Wiederinbetriebsetzung gelten folgende Preise: netto(€) brutto(€) 1. Erstmalige Inbetriebsetzung von Anlagen nach Standard Lastprofil (SLP) im 61,65 73,36 Zusammenhang mit der Herstellung eines Netzanschlusses ohne Mängelfeststellung 2. Erstmalige Inbetriebsetzung von Anlagen mit registrierter Leistungsmessung (RLM) im Zusammenhang mit der Herstellung eines Netzanschlusses ohne Mängel- feststellung sowie bei Wandlertausch in bestehenden Anlagen 210,00 249,90 3. Für jede notwendige zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers zur Inbetriebsetzung bzw. Sicherungswechsel 97,63 116,18 4. Für jede Wiederinbetriebsetzung einer bestehenden Anlage nach vorausge- gangenem Zählerausbau 97,63 116,18 5. Verlegung / Änderung von Versorgungseinrichtungen / Nachprüfung von Messeinrichtungen Soweit der Anschlussnehmer bzw. der Kunde Kosten für die Verlegung / Änderung von Einrichtungen der Stromversorgung nach § 12 Abs. 3, § 10 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 NAV sowie gemäß § 20 Abs.2 StromNZV die Kosten für die Nachprüfung von Messeinrichtungen zu tragen hat, sind diese nach dem tatsächlichen Aufwand (Gemäß Ziffer 9 ) zu erstatten. Gleiches gilt für vom Anschlussnehmer bzw. dem Anschlussnutzer veranlasste Zählerwechsel. 6. Ablesung von Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung Die EVKR liest die Messeinrichtungen selbst ab oder kann verlangen, dass diese vom Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer abgelesen werden, wenn dies - Zur Erfüllung der Aufgaben der EVKR zur Messung der gelieferten Energie gemäß §21 b(1) EnWG - Zum Zwecke einer Netznutzungsunterbrechung gegenüber dem Netznutzer - Anlässlich eines Lieferantenwechsels oder Kunden Ein- / Auszuges - Bei einem berechtigtem Interesses der EVKR an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Anschlussnutzer kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die EVKR darf bei einem berechtigten Widerspruch für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.

10 Nr. 05/15 Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 7 Wenn die EVKR das Grundstück und die Räume des Anschlussnutzers nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf die EVKR den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder im Falle eines neuen Netzanschlussnutzungsverhältnisses nach dem Verbrauch vergleichbarere Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wen der Anschlussnutzer eine Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. Die Zählerfernauslesung bei LGZ soll vor Aufnahme der Netznutzung vorhanden sein. Sie erfolgt bei der EVKR in der Regel über eine geeigneten Telekommunikationsanschluss. Die Nutzung dieses Anschluss ist für den Netzbetreiber kostenlos. Ist die Nutzung eines Telekommunikationsanschlusses auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, kann die Zählerfernauslesung mittels GSM Modem erfolgen. Die Kosten des GSM Modems sind vom Anschlussnutzer zu tragen. Auf Wunsch des Netzkunden lässt der Netzbetreiber einen geeigneten Telekommunikationsanschluss herstellen. Alle dem Netzbetreiber in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Netzkunde. Er trägt auch alle Kosten, die in Zusammenhang mit diesem Telekommunikationsanschluss entstehen, insbesondere für die Herstellung, den Betrieb, die Wartung ggf. den Abbau. 7. Netzumstellung, Netzveränderung Erfolgt eine Umstellung oder Änderung der Netze, so veranlasst der Anschlussnehmer bzw. – nutzer auf seine Kosten die umstellbedingten Änderungen an seinen elektrischen Anlagen (Installationsanlagen, Verbrauchsgeräte). Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 8. Zahlungsverzug, Einstellung der Versorgung Bei Zahlungsverzug gemäß §23 NAV, Einstellung der Anschlussnutzung §24 NAV und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung werden die Preis wie folgt festgelegt: 1. Für jede erneute Zahlungsaufforderung (Mahnung)sowie Verzugszinsen 4,00 Euro 2. Für jeden Einsatz eines Beauftragten der EVKR - aufgrund sonstiger Veranlassung durch den Kunden z.B. vergebliche Termin- Vereinbarung 62,00 Euro - Zum Einzug einer Forderung 62,00 Euro - Zur Einstellung der Versorgung 62,00 Euro - Zur Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage nach vorausgegangener Abschaltung, bei Einsatz während der übliche Arbeitszeit 62,00 Euro 3. Bei einem Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auf Veranlassung des Kunden nach Aufwand gemäß Preistabelle Ziffer 9 4. Bei einer Außensperrung nach Aufwand gemäß Preistabelle Ziffer 9 Die EVKR ist berechtigt bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen zu verlangen. Der Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz(§ 288 BGB). Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder Aufwand der EVKR nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. 9. Stundensätze netto(€) brutto(€) Stundensatz Monteur 40,00 47,60 Stundesatz Meister 40,00 47,60 Stundensatz Ingenieur/ Techniker 104,20 124,00 Fahrzeugkosten ohne Fahrer PKW, Transporter , Montagekombi pro Stunde

Nr. 05/15 11 8 Die EVKR ist berechtigt bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen zu verlangen. Der Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz(§ 288 BGB). Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder Aufwand der EVKR nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. 9. Stundensätze netto(€) brutto(€) Stundensatz Monteur 40,00 47,60 Stundesatz Meister 40,00 47,60 Stundensatz Ingenieur/ Techniker 104,20 124,00 Fahrzeugkosten ohne Fahrer PKW, Transporter , Montagekombi pro Stunde PKW, Transporter , Montagekombi pro Kilometer LKW oder selbstfahrendes Arbeitsgerät (z.B. Hubsteiger) pro Stunde LKW oder selbstfahrendes Arbeitsgerät (z.B. Hubsteiger) pro Kilometer 10. Rechnung Die Rechnung wird nach Fertigstellung der beauftragten Maßnahme gestellt. Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Rechnung angebenden Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. 11. Umsatzsteuer Den sich aus den Ziffern 1-9 ergebenden Beträgen, mit Ausnahme der Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachinkassogang, Einstellung der Anschlussnutzung) wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet. Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Klettgau Rheintal zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung (NAV) sowie Kostentragungsregelung gültig ab 16.03.2015 12. Gemeinsame Vorschriften 12.1 Anlagebetrieb und Rechte des Netzbetreibers Die technischen Anforderungen der EVKR für den Netzanschluss sowie für den Betrieb sind in den technischen Anschlussbedingungen der EVKR auf der Homepage veröffentlicht. Eine beabsichtigte Erhöhung der Anschlussleistung oder der Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen oder Anlagen mit möglichen Netzrückwirkungen (z.B. elektronische Frequenz oder Spannungsumformer) sind der EVKR unter Verwendung der von der EVKR zur Verfügung gestellten Vordrucke mitzuteilen. 12.2 Beendigung des Netzverhältnisse Die Kündigung des Netzanschlussverhältnisses muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Anschrift der Entnahme Stelle - Kundenummer - Zählernummer - Ggf. neue Rechnungsanschrift - Kündigungszeitpunkt 13. Störungsdienst Für die Inanspruchnahme des Störungsdienstes wenn Störungen durch Anlagen des Anschlussnehmers / Anschlussnutzers verursacht wurden, werden die Kosten gemäß Ziffer 9 in Rechnung gestellt. 14. Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 16.03.2015 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Ausgaben. Die gesamte Niederspannungsanschlussverordnung mit den Ergänzenden Bedingungen der EVKR zur NAV und Ihren Anhängen sind im Internet veröffentlicht.

12 Nr. 05/15 Sammeltermine Blaue Tonne Montag, 16. März 2015 Gelber Sack Mittwoch, 18. März 2015 Sprechtage Sozialverband VDK Mittwoch, 25.03.2015, vormittags bis 12.00 Uhr im Rathaus Klettgau-Grießen Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle Lörrach, Telefon 07621/939639-0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.d Landratsamt Waldshut: Frühe Hilfen im online-Familienportal Das Familienportal des Landkreises Waldshut ist seit dem 15. Januar 2015 in überarbeiteter Form online und informiert neu auch über den Bereich Frühe Hilfen. Um Eltern mit Babys und Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren zu begleiten und zu unterstützen, gibt es vielfältige Leistungen und Angebote im Landkreis. Unterteilt in fünf Rubriken finden Eltern und Fachkräfte rund 500 Adressen und Ansprechpartner in den Bereichen Beratung, Gesundheit, Betreuung/Förderung, finanzielle Hilfen und Notfall. Auf der Homepage finden Sie auch einen Ansprechpartner für Fragen zu einzelnen Angeboten oder für die Vermittlung eines persönlichen Beratungsgespräches. Wie bisher finden Sie auf den Seiten des Internetportals unter „www.familien-plus.de“ eine Fülle an weiteren Informationen für alle Generationen aus den Bereichen Bildung, Erziehung und Soziales. Die Angebote reichen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis hin zu Pflegeheimen und betreutem Seniorenwohnen. Für inhaltliche Ergänzungen der Datenbank Frühe Hilfen wenden Sie sich bitte an: Landratsamt Waldshut, Koordinationsstelle Frühe Hilfen, Frau Sylvia Furmaniak, Tel: 0 77 51-86 43 42 oder sylvia.furmaniak@landkreis-waldshut.de Landratsamt Waldshut: Lachyoga gegen den ganz alltäglichen Stress Eine etwas andere Art, dem alltäglichen Stress zu begegnen, bietet das Lachyoga. Lachen entspannt und macht frei! Lachen Sie mit! Workshop im Rahmen der Gesundheitsaktionswochen 2015 mit Edelgard Moliere, Lachyoga-Leiterin.

Nr. 05/15 13 Mittwoch, 18. März 2015, 17.30 - 20.00 Uhr, Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Waldshut. Teilnahmegebühr15,-- €. Anmeldung erforderlich. Mitmachen können alle, die sich für den Frühling in Form bringen wollen. Anmeldung bei: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon 07751 864344, E-Mail: wilfried.koennecker@landkreis-waldshutde. DRK - Kreisverband Waldshut: Tanztreff für ältere Teilnehmende Einen Tanztreff für ältere Teilnehmende bis ins hohe Alter bietet das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Waldshut, in Tiengen an. Mittwochs von 16 Uhr bis 17 Uhr ist ab sofort im Saal der barrierefreien Seniorenwohnanlage „Haus am Seidenhof“ an der Wutachstraße 2b in Tiengen Gelegenheit zu entspannter tänzerischer Bewegung, angeleitet von DRK-Übungsleiter Heino Schmidt, der sich individuell auf eingeschränkte Möglichkeiten der Teilnehmenden einstellt. Diese sind oft überrascht, wie unkompliziert tänzerische Bewegungen eingeübt werden können. Tanzpartner sind für die gesundheitsfördernden tänzerischen Bewegungen nicht nötig. „Mit jedem Tanz wachsen rhythmisches Vermögen, Gedächtnisleistung, Beweglichkeit und Selbstbewusstsein. Schnell breitet sich in den Tanzgruppen Leichtigkeit und Freude aus“, so beschreibt der DRK-Landesverband Baden die Vorteile gerade tänzerischer Bewegung bis ins hohe Alter. Der Tanztreff wird im Rahmen der Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Auskunft bei Ingeborg Bergmann, Gesamtleiterin der Gesundheitsprogramme, unter Telefon 07741 96 97 710. Anfrage per E-Mail an senioren@drk-kv-wt.de. IHK bietet zusätzliche Pflegequalifikation: Präsenzkraft in der Pflege mit IHK-Zertifikat Am 19. März 2015 findet um 10.00 Uhr eine Informationsveranstaltung in den Räumen der Agentur für Arbeit, Waldshut-Tiengen, statt. Interessierte haben hier die Möglichkeit, Informationen über die beruflichen Einsatzmöglichkeiten von Präsenzkräften zu erhalten und sich über die persönlichen Perspektiven in diesem vielfältigen Tätigkeitsgebiet beraten zu lassen. Der Lehrgang beginnt am Dienstag, 21.04.2015 und findet dann jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr statt. Der Lehrgang richtet sich besonders an Wiedereinsteiger/innen nach der Familienphase. Die Teilnahmegebühr von 1.255 € für die insgesamt 240 Unterrichtsstunden kann mit einem Bildungsgutschein oder mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds, unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, gefördert werden. Anmeldung und Informationen: Anke Schlums, Telefon 07531-2860-146, anke.schlums@ konstanz.ihk.de, www.konstanz.ihk.de

14 Nr. 05/15 Der VDK-Ortsverband informiert: Mindestlohn-Hotlines bei Fragen Seit Januar 2015 gilt deutschlandweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro Brutto pro Stunde. Für diese gesetzliche Regelung hatte sich der Sozialverband VdK lange Zeit eingesetzt – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Altersarmut in Deutschland. Schließlich geht es darum, den Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor zurückzudrängen. Da in der Praxis viele Fragen auftreten können, gibt es beispielsweise vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) aber auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) spezielle Mindeslohn-Hotlines. Die DGB-Hotline kann noch bis zum 31. März 2015 unter der Nummer (0391) 4088003 von montags bis samstags kontaktiert werden. Die BMAS-Hotline steht von montags bis donnerstags unter der Nummer (030) 60280028 zur Verfügung. Ausbildungsplatz beim Finanzamt: Mittlere Reife 2015 und was dann? Das Finanzamt Waldshut-Tiengen kann noch einen Ausbildungsplatz zum 15.09.2015 des mittleren Dienstes (Finanzwirt/in, Voraussetzung Realschule oder vergleichbarer Schulabschluss) besetzen. Bereits während der praktischen 2-jährigen Ausbildung liegt der Verdienst bei rund 1.050 € pro Monat. Die Arbeit im Finanzamt dient der Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben, zum Beispiel Bildung, Innere Sicherheit, Infrastruktur, Verbraucher- und Umweltschutz. Ist die Ausbildung mit Erfolg geschafft, steht einer Karriere im mittleren Dienst der Steuerverwaltung nichts mehr im Weg. Durch flexible Arbeitszeiten lassen sich später Beruf und Familie super vereinbaren. Alle Infos und Bewerbung unter www.was-gibts-zu-glotzen.de oder direkt beim Ausbildungsleiter Jochen Herrmann im Finanzamt Waldshut-Tiengen, Tel. 07741/603-170 oder E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de. Informationsveranstaltung in der Arbeitsagentur Waldshut-Tiengen: “Work & Travel, Volunteer & Travel, Au Pair “ am 26.03.2015 Junge Menschen, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, um wertvolle Erfahrungen für sich selbst und evtl. für das spätere Berufsleben zu sammeln, stehen vor einer großen Auswahl an Möglichkeiten und Organisationen, die entsprechende Programme anbieten. Eine frühzeitige Orientierung und kompetente Beratung ist oft nötig. Frau Salmann stellt als erfahrene Mitarbeiterin vom American Institute For Foreign Study eutschland (AIFS) die Programme „Work & Travel“, „Volunteer & Travel“ und „Au

Nr. 05/15 15 Pair“ am Donnerstag, den 26. März 2015 in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a, Raum 2.11, vor. Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr mit den Vorträgen „Work & Travel“ / „Volunteer & Travel“ und wird nach einer kurzen Pause um 15.45 Uhr mit Informationen zu „Au Pair“ fortgesetzt. Interessierte junge Menschen, Eltern und Freunde erfahren Wichtiges über notwendige Voraussetzungen und Visum, Vorbereitung, reale Kosten, Betreuung und die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. Natürlich werden auch zusätzliche Fragen gerne beantwortet. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich, entweder per EMail: Loerrach.BIZ@arbeitsagentur.de oder telefonisch: 07621 178-516. Neue Broschüre „Schuldenfrei im Alter“ Menschen können ohne Schuld in finanzielle Not geraten, entweder weil sich ihr Einkommen auf einmal verringert oder weil plötzlich Kosten auf sie zukommen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Gerade älteren Menschen fällt es dann häufig schwer, über ihre Geldsorgen zu sprechen und sich frühzeitig auch professionelle Hilfe, beispielsweise in einer Schuldnerberatung, zu holen. Vor diesem Hintergrund ist die neue Broschüre „Schuldenfrei im Alter“ entstanden, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wird. Die Broschüre enthält auf 92 Seiten zahlreiche Hinweise, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen, zum Beispiel beim Eintritt ins Rentenalter, vorbereiten kann. Zudem gibt sie Informationen zur Besteuerung der Rente, zum Thema Zuverdienst sowie zu staatlichen Hilfen, wenn die Rente nicht reicht. Erarbeitet wurde der Ratgeber von den Schuldnerberaterinnen im Diakonischen Werk Köln und Region, Maike Cohrs und Claudia Lautner. Er kann kostenfrei bestellt werden bei BAGSO e.V., (wittig@bagso.de) Bonngasse 10, 53111 Bonn, Fax (0228) 24999320. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Energieberatung stärker gefördert Flexibleres Angebot und höhere Fördersätze bei der BAFA-Vor-Ort-Beratung. Das unabhängige Energieberatungsangebot in Deutschland wird verbessert: Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Vor-Ort-Beratung wird zum 1. März 2015 umfassend reformiert. Die Fördersätze werden erhöht, und die Verbraucher können außerdem zwischen verschiedenen Beratungsvarianten wählen. Eine effizientere Wärmeversorgung in privaten Haushalten ist für das Gelingen der Energiewende in Deutschland zentral. Dem bau- oder sanierungswilligen Bürger stehen deshalb unterschiedlichste öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Neben Zuschüssen und Krediten für konkrete Bau- oder Sanierungsvorhaben wird auch die Energieberatung durch unabhängige Fachleute gefördert.

16 Nr. 05/15 Für Eigentümer, die weitgreifende Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen wollen und dafür eine umfassende Beratung mit ausführlichem Bericht benötigen, ist die BAFA-Vor-Ort-Beratung konzipiert. Verbraucher erhalten hierbei einen Zuschuss zu den Kosten für eine unabhängige Energieberatung. Mit der Reform werden die Höchstsätze für diesen Zuschuss mehr als verdoppelt, auf maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Außerdem können die Beratenen nun zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen: einem Sanierungskonzept für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan für die schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Wer zunächst nur einen Einstieg ins Thema Energiesparen sucht oder ein konkretes Einzelproblem besprechen möchte, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden, ebenfalls vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Da diese Beratungsangebote weniger ins Detail gehen, sind sie deutlich günstiger. Falls erforderlich, wird dort die BAFA-Vor-Ort-Beratung als Anschlussberatung empfohlen. Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein unter 07751-917325. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. donum vitae Regionalverband Hochrhein: Vortrag „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst“ Menschenwürde heute Donnerstag, 26. März 2015, 19.00 Uhr im katholischen Gemeindezentrum Liebfrauen in Waldshut. Referent: P. Klaus Mertes SJ, Direktor des Kollegs St. Blasien. Im Anschluss an den Vortrag sind alle herzlich eingeladen zu einem kleinen Frühlingsempfang aus Anlass des 15. Geburtstags von donum vitae Hochrhein. Der BOJE - Begegnung Orientierung Jugend und Erwachsene e.V..: Vortragsreihe „Jungen ticken ANDERS!“ Wann: 12. März 2015, Beginn: 19.45 Uhr kleine Erfrischung, um „Anzukommen“; 20.00 Uhr Referat Wo: Gemeinschaftsschule Rheintal, 79790 Küssaberg, Gemeindezentrum Mit: Thomas Colberg, Dipl.-Pädagoge, Mediator und Jungenarbeiter

Nr. 05/15 17 Eingeladen sind zu diesem Gesprächsabend Jungen- und Mädchen-Eltern, Großeltern, Erzieher_innen, Lehrer_innen sowie alle, die sich für den Entwicklungsprozess von Jungen interessieren. Familienzentrum Hochrhein In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! Offener Gesprächskreis für pflegende Angehörige Sind Sie überfordert und fühlen sich alleine gelassen bei der Pflege Ihres Angehörigen Wir sind eine Gruppe von Gleichgesinnten, wir versuchen uns gegenseitig zu helfen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder mail! Info P. Hostettler 07741-65996 / p.hostettler@faz-hochrhein.de Das Familienzentrum Hochrhein bietet interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren. DHV-Bildungsstätte - Informationsveranstaltung am 23.03.2015: Lehrgang: Wirtschafts-Englisch, Förderung durch die EU Für Interessenten führt die DHV-Bildungsstätte eine Informationsveranstaltung durch. Diese findet am Montag, 23. März 2015 in der Kaufmännischen Berufsschule in Waldshut, Friedrichstr. 18 statt. Informationen sowie detaillierte Kursprospekte können bei der DHV-Bezirkgsgeschäftsstelle, Tumringer Str. 274, 79539 Lörrach, Telefon 07621/9391-11 oder per Email: info@kabi-dhv.de angefordert werden. Die Kursausschreibung ist auch im Internet unter www.kabi-dhv.de abrufbar. Volkshochschule Waldshut: Reiseangebote 9tägige Kunst- und Kulturreise der Volkshochschule Waldshut nach Apulien und in die Basilicata vom 10.-18.10.2015 Italienisch lernen in Italien - Sprachreise vom 26.04.-03.05.2015 Informationen und Anmeldung bei der Reiseleiterin Frau Merone, Telefon 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de. Veranstaltungskalender 14.03.2015.1.1 Generalversammlung Club der Ölbarone 14.03.2015.1.2 Pfarrgemeinderatswahl 14./15.03.2015 Probenwochenende Musikverein Hohentengen 20./21.03.2015 Erfolgskomödie „tell Tell“ von Albert Frank, 20.00 Uhr in der Stadtscheuer Waldshut, Info unter Telefon 07741/686 9984

18 Nr. 05/15 21.03.2015 Party, Guggenmusik Lienheim 21.03.2015 „Musik im Kloster“ um 17.00 Uhr in der Kapuzinerkirche Stühlingen. Konzert hat den Titel „Maria-Spiegel des Schmerzes – Passionskonzert –, Eintritt frei, Kollekte. 22.03.2015 Bürgermeisterwahl 28.03.2015 Kniffelturnier, Club der Ölbarone 29.03.2015 Festliches Konzert, Musikverein Hohentengen 29.02.2015 Ostereierschießen, Schützenverein Bergöschingen Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a.H. Freitag, 13.03.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag, 14.03.2014 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Sonntag, 15.03.2015 10.45 Uhr Familiengottesdienst in Lienheim für alle Erstkommunionkinder der ganzen Seelsorgeeinheit Mittwoch, 18.03.2015 14.00 Uhr Krankensalbungsgottesdienst im kath. Pfarrheim in Hohentengen mit Pfarrer Gut und Diakon Spitznagel. „Trost in Krankheit und Not“. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alles zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Freitag, 20.03.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen An diesem Wochenende „MISEREOR Kollekte“ Sonntag, 22.03.2015 10.45 Uhr Familiengottesdienst in Hohentengen – Suppensonntag – nach dem Gottesdienst Eintopfessen und Kuchenverkauf durch die Ministranten. Erstkommunion Am Samstag, 14.03.2015 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Kindertag der Erstkommunionkinder aus Hohentengen und Lienheim im Pfarrheim in Hohentengen. Von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr Gewänderausgabe für Hohentengen, Lienheim nach Absprache. Am Sonntag, 15.03.2015 um 10.45 Uhr Familiengottesdienst für alle Erstkommunionkinder der Seelsorgeeinheit in der Pfarrkirche in Lienheim. Krankenkommunion Am Donnerstag, 19. März 2015 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Pfarrer Marcus Maria Gut.

Nr. 05/15 19 Pfarrgemeinderatswahlen Am Samstag, 14. März und Sonntag, 15. März 2015 findet in der Seelsorgeeinheit die Wahl zum neuen Pfarrgemeinderat durch allgemeine Briefwahl statt. Alternativ zur Briefwahl kann wie folgt auch in den Wahllokalen gewählt werden. Hohentengen, Pfarrheim: Samstag, 14.03.15 von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr und von 19.30 bis 20.30 Uhr. Sonntag, 15.03.15 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Lienheim, Pfarrheim: Sonntag, 15.03.15 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Petra Keller, Tel. 857155 Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Alt-Katholische Kirchengemeinde EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG gemäß §45 (1) der Synodal- und Gemeindeordnung Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung: Jahresschlussrechnung 2014 - Haushalt 2015 Termine der Gemeindeversammlungen: Hohentengen – Sonntag, 15. März 2015, 11.00 Uhr (Kapelle-Herdern) Lottstetten – Sonntag, 22. März 2015, 10.00 Uhr (Kirche) Dettighofen – Sonntag, 29. März 2015, 9.30 Uhr (Kirche) Tagesordnung: 1. Eucharistiefeier 2. Seelsorgebericht des Pfarrers 3. Jahresschlussrechnung 2014 4. Prüfungsbericht 5. Entlastung des Kirchenvorstands 6. Haushalt 2015 7. Verschiedenes

20 Nr. 05/15 Sonntag, 15. März 2015 4. Sonntag der österlichen Bußzeit „Glaubend schauen“ Dettighofen, 9.30 Uhr Eucharistiefeier, Gedenken der Verstorbenen: Ulli Häring, Helmut Metzger, Heike Knopf Hohentengen, 11.00 Uhr Eucharistiefeier mit GEMEINDEVERSAMMLUNG Gedenken aller Verstorbenen der Familie Hässig, Gedenken des Verstorbenen: Edmund Stadler Dienstag, 17. März 2015 A lt-Kath. Frauenverein Treffen, Dettighofen, 14.00 Uhr Im Löwen Sonntag, 22. März 2015 5 . Sonntag der österlichen Bußzeit - Passionssonntag Lottstetten, 10.00 Uhr Eucharistiefeier mit GEMEINDEVERSAMMLUNG Sonntag, 29. März 2015 Palmsonntag Rückblick nach Vorne Dettighofen, 9.30 Uhr Eucharistiefeier mit mit Palmprozession, Gedenken der Verstorbenen: Elisabeth (Lilo) Beardi, Mitgestaltung: Chorgemeinschaft GEMEINDEVERSAMMLUNG (Ende des amtlichen Teils)

Nr. 05/15 21 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Honig von Martin‘s Bienen Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz

22 Nr. 05/15 4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Mit wtv und ZVV von Hohentengen in den Großraum Zürich und retour! Fahrplan

Nr. 05/15 23 APRIL LAUCHRINGEN Mittwochs ab 22. April in der Gemeindehalle Oberlauchr. S C H U L E S T E N G R I T T 17.00-18.30: Grundkurs Standard Latein Anfängerkurs für Jugendliche 18.45-20.15: F1- Kurs Standard Latein Tanzkurs für Fortgeschrittene 20.30-22.00: Grundkurs Standard Latein Anfängerkurs für Erwachsene Schwerpunkt : Disco Fox, Foxtrott, Walzer ab TANZ ein ausführliches Kursprogramm schicken wir Ihnen gerne unverbindlich zu 07765 918000 www.stengritt.de T A N ZKeine Voranmeldung erforderlich! 1. Kurstermin = Schnuppertanzstunde Bauland von Privat für Privat gesucht Kontaktaufnahme: Telefon 0 77 41 / 835 99 41 E-Mail: hans.stratmann@gmail.com Sie suchen eine Wohnung, ein Haus, ein Auto, eine Arbeit, ein Sofa, einen Computer, Nachhilfelehrer, Musiklehrer, Babysitter, Haushaltshilfe, Bügelhilfe; jemanden, der Ihren Hund Gassi führt, Ihr Pferd striegelt oder Ihren Wagen wäscht? Ein Inserat im Mitteilungsblatt hilft weiter! Druckstudio Feser Weiherstraße 8 79801 Hohentengen Telefon 0 77 42/92 32-0 Telefax 0 77 42/92 32 32 E-mail: info@feser.de

24 Nr. 05/15 Gesangverein Frohsinn Hohentengen An alle Männer – ob jung oder alt – in der Gesamtgemeinde Hohentengen, die gerne singen, laden wir hiermit zur freien Probe nach Lienheim in den neuen Bürgersaal, Rümikoner Straße, ein. Termin: Montag, 30. März 2015 um 20.00 Uhr. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Chor zur 150 JahrFeier unterstützen würden. Der Vorstand Infos unter Telefon 0 77 42 / 92 21 88 Wir empfehlen täglich quellfrische Forellen. Für Vorbestellungen wären wir dankbar: Ausgabe am Gründonnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Ausgabe am Karfreitag von 9.00 bis 11.00 Uhr direkt ab Weiher in Herdern. Wir räuchern am Karsamstag! Bestellung für geräucherte bis 31. März. Abholung am Karsamstag, 13.00 bis 14.00 Uhr am Weiher. E. Egge, Telefon 0 77 42/59 51, Handy 0172 / 775 16 72 Bonanza-Club Wanderfreunde e.V. Einladung zu Generalversammlung Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Freitag, 20. März 2015, um 20.00 Uhr im Schwimmbad Hohentengen statt. Dazu möchte der Bonanza-Club e.V. herzlich einladen.

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