Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. März 2015.

Nr. 06/15 9 Das Regierungspräsidium Stuttgart informiert: Ausschreibung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg um den „Innovationspreis für kleine und mittlere Unternehmen Das Land Baden-Württemberg schreibt auch 2015 wieder den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen aus. Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen: Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 Euro aus. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten. Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter sind als 10 Jahre und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen. Wo können Sie sich bewerben? Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, bei Ihrer Handwerkskammer oder beim Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V., Gerhard-Koch-Straße 2-4, 73760 Ostfildern ein. Bewerbungsschluss 31. Mai 2015 Der Bewerbungsbogen ist Internet unter www.innovationspreis-bw.de als ausfüllbares PDF verfügbar. Haben Sie weitere Fragen? Auskunft zum Innovationspreis erteilt Ihnen beim Regierungspräsidium Stuttgart: Herr Baumgärtner, Tel.: (0711) 123-2602, E-Mail: info@patente-stuttgart.de, Internet: www.innovationspreis-bw.de Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch 08. April 2015 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen.

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