Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. April 2015.

Nr. 07/15 5 einer Vereinheitlichung der Erste-Hilfe-Ausbildung soll das voraussichtlich auch für Führerscheinbewerber (Pkw und Lkw) gelten. Der bisherige Kurs für Führerscheinbewerber „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ soll durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt werden. „Wann diese Änderung in Kraft tritt, ist noch nicht sicher. Wir hoffen auf baldige Nachricht vom Bundesverkehrsministerium“, so der Kreisausbildungsleiter vom Deutschen Roten Kreuz. Für Ersthelfer in den Betrieben wird die Ausbildung ab April von bisher 16 auf neun Unterrichtseinheiten verkürzt. Betriebe müssen ihre Mitarbeiter nur noch einen Tag statt bisher zwei Tage für die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung freistellen. Dafür wurden wichtige Inhalte auf das Wesentliche reduziert. Der theoretische Anteil der Kurse wird auch hierbei zu Gunsten der praktischen Ausbildung erheblich gekürzt. Der Ortsverband informiert: Bares Geld für die Rente Spätestens Ende April sollten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2014 erhalten. Die Jahresmeldung teilt mit, wie lange man beschäftigt war und was man verdiente. Sie ist ein wichtiges Dokument, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben zu überprüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig, so die DRV, seien Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdecke, solle sich umgehend an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Fehlerhafte Angaben könnten bei der Berechnung der späteren Rente bares Geld kosten und eine zügige Bearbeitung erschweren. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente aber auch Reha und Altersvorsorge gibt es bei der DRV Baden-Württemberg, in deren Regionalzentren und Außenstellen, über das kostenlose Servicetelefon (0800) 100048024 und via www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband und Ortsvereine im Landkreis Waldshut In der letzten Zeit erreichen uns wieder viele Anfragen nach Wohnungsauflösungen und die Annahme von Flohmarktartikeln. Wir bitten um Kenntnisnahme, dass wir keine Wohnungsauflösungen durchführen und auch keine Flohmarktartikel annehmen. Für Ihr Verständnis besten Dank, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband , Moltkestr. 3, 79761 Waldshut-Tiengen

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