Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. April 2015.

Nr. 08/15 3 mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbands-versammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 24. März 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 362.200,00 Euro davon im Verwaltungshaushalt 160.500,00 Euro im Vermögenshaushalt 201.700,00 Euro 2. Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung) 0,00 Euro § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000,00 Euro § 3 Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage: gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage: gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiligem Wasserbezug) 3. I nvestitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlagen: gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 25. März 2015 Der stellv. Verbandsvorsitzende Volker Jungmann Bürgermeister II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 30.03.2015 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 24.04.2015 bis 05.05.2015, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen, Rechnungsamt, Zimmer Nr. 7 zur öffentlichen Einsicht aus. Der Verbandsvorsitzende: Volker Jungmann Bürgermeister

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