Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Mai 2015.

10 Nr. 09/15 Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen Experten beider Länder kostenlos Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswirkungen. Zu dem Beratungstag am 20. Mai 2015, 13.30 bis 18.30 Uhr in Waldshut Waldtorstraße 1a (im Gebäude der Agentur für Arbeit) laden wir ein. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter 07751 895810. Bringen Sie zum Beratungstag bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit. Ein weiterer Beratungstag ist in diesem Jahr in Waldshut am 11. November 2015. Dieser wird gesondert angekündigt. Ihre Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Energieagentur Schwarzwald Hochrhein Tel 07751/917325, Fax 07751/917321 Energieausweis: Wer muss was? Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Dr. Erika Höcker von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Schwarzwald-Hochrhein erläutert die Eckpunkte. Was steht drin? Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Dr. Höcker. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“ Wer braucht einen Energieausweis? Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wich-

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