Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

Nr. 1/16 21 Wir müssen Wege finden, wie wir das Wachstum unserer Gemeinde vom automatischen Flächenverbrauch entkoppeln können. Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere Gemeinde auch bei diesem Thema Vorreiter sein könnte. Es wäre doch eine tolle Chance, und wir wären damit anderen Gemeinden voraus, wenn wir Lösungen entwickeln würden, wie wir uns nachhaltig entwickeln können. Neben dem Ermöglichen und Fördern von Geschosswohnungsbau und alternativen Siedlungskonzepten sollten wir verstärkt die Innenentwicklung vorantreiben. Das Land Baden-Württemberg hat ein großzügiges Zuschussprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ aufgelegt, bei der 50 % der Planungskosten für Bestandsanalyse, Aktivieren und Aufwerten von Flächen und für eine professionelle Begleitung der Bürgerbeteiligung bei Innenentwicklungsvorhaben bezahlt werden. Wir werden uns in Zukunft verstärkt diesem Thema widmen und Vorschläge unterbreiten. Zum Schluss möchte ich mich noch einmal beim Bürgermeister und den Gemeinderatskollegen für das faire Miteinander und die konstruktiven Diskussionen im vergangenen Jahr bedanken.“ Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke und des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2016 zu. Die Gemeinde informiert: Antrag auf Erteilung einer bau- und wasserrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Biomassetrocknungsanlage für Klärschlamm auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 1326, Bercherhof 3, Gemarkung Bergöschingen, Gemeinde Hohentengen a.H.; Benachrichtigung der Angrenzer und der betroffenen Bürger Im Zuge der Angrenzer Benachrichtigung für den oben genannten Antrag wurden die direkt angrenzenden Grundstückseigentümer angeschrieben. Gleichzeitig wird auf die Rechtslage hingewiesen, dass sich jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückeigentümer bis spätestens Donnerstag, den 11.02.2016 melden kann, wenn sie/er sich in ihren/seinen Rechten verletzt fühlt. Die Prüfung, ob jemand in seinen Rechten verletzt ist, obliegt dem Landratsamt Waldshut

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