Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

Nr. 1/16 23 meine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.4 ELR wird verwiesen. Höhe der Zuwendung Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Auswahlverfahren und Antragstellung Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die antragstellende Gemeinde in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 laufend vorgelegt werden. Die Anträge auf Aufnahme sind jeweils in einfacher Ausfertigung dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen: – Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens – Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage – Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen – Projektbeschreibung ( ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung Landesfamilienpass 2016 Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten jedoch ggf. vor Ort erfragt werden. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

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