Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

Nr. 1/16 3 BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE HOHENTENGEN A.H. FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 26.11.2015 folgende Hauhsaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 16.493.000 € davon im Verwaltungshaushalt 10.827.800 € im Vermögenshaushalt 5.665.200 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ( Kreditermächtigung ) von 500.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.918.400 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt ( nachrichtlich ) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grund- steuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 26. November 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz

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