Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

4 Nr. 1/16 Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 in der Zeit von Donnerstag, 14. Januar 2016 bis Freitag, 22. Januar 2016 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügungen vom 23.12.2015 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 4. Januar 2016 Der Bürgermeister: gez. Benz BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2016 VOM 01. JANUAR 2016 BIS 31. DEZEMBER 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 26. November 2015 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 15.613 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 398.879 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 nicht festgesetzt.

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