Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

6 Nr. 1/16 BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES GEMEINDEWERKE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2016 VOM 01. JANUAR 2016 BIS 31. DEZEMBER 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 26. November 2015 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 500 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 388.500 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen in Höhe von 106.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 26. November 2015 Der Bürgermeister: Benz

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