Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

8 Nr. 1/16 bedingungen umsetzt, der gesetzeskonform ist, weil er noch eine Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der Kredittilgung vorsieht, und der von der soliden, auf die Zukunft gerichteten Finanzpolitik der letzten Jahre lebt. Wir legen Ihnen einen Haushalt vor, der im Verwaltungshaushalt ein Volumen von 10.827.800 Euro und im Vermögenshaushalt ein Volumen von sage und schreibe 5.665.200 Euro vorsieht. Wenn Sie den Verwaltungshaushalt studieren, dann werden Sie drei markante Punkte entdecken: 1. Die Ausgabenansätze wurden sehr stark bis auf den sozialen- und den Bildungsbereich zurückgefahren. Im Bereich des Straßenunterhaltes wird der Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie mit herangezogen. 2. Die Personalkosten sind um 223.000 Euro im Vergleich zu den Ansätzen im Jahr 2015 gestiegen. Es ist dabei eine 3%ige Tarifsteigerung in allen Bereichen bis auf die Erzieherinnen einkalkuliert, was 50.000 Euro Mehrkosten bedeutet. 30.000 Euro werden durch die Eröffnung der zweiten Kinderkrippengruppe entstehen. 20.000 Euro an zusätzlichen Kosten fallen durch die Abbildung der Übernahme eines Azubis für das ganze Jahr an - bislang waren Kosten für ein halbes Jahr 2015 veranschlagt -. 14.000 Euro fallen im Bereich der Kläranlage an, weil die Umschulung eines Mitarbeiters erfolgreich abgeschlossen werden konnte. 10.000 Euro werden bedingt durch Beförderungen, Altersstufensteigerungen o.ä. 11.000 Euro entfallen, weil eine Teilzeitmitarbeiterin beim Eigenbetrieb MOKO veranschlagt wird. Der größte Teil der Mehrkosten, nämlich nochmals 110.000 Euro wird durch den Tarifabschluss im Bereich der Erzieherinnen verursacht. Obwohl ich jeder meiner Mitarbeiterinnen das Geld gönne, halte ich diesen Tarifabschluss für nicht vertretbar. Wir werden aber nicht deswegen, sondern weil wir gar nicht anders können, einen Teil dieses Tarifabschlusses durch die Erhöhung der Kindergartengebühren zurückholen müssen. In den Haushaltsansätzen finden Sie bereits beinhaltet eine Gebührenerhöhung, die uns lediglich 50.000 Euro bringen wird, was nur 45,45% der aufoktroyierten Ausgaben bedeutet. Meine Vorgabe an die Verwaltung war ursprünglich die, dass 80% der Mehrausgaben zurückgeholt werden müssen. Als dann die Gebühren nach dieser Vorgabe berechnet waren und wir die Höhe sahen, sind wir wieder auf die vorher genannte Prozentzahl gegangen. Wie sich dies dann auf die einzelne Gebühr auswirkt, werden wir unter TOP 4 erläutern. Sollten wir nach der Diskussion wider Erwarten zu dem Ergebnis kommen, keine Gebührenerhöhung zu beschließen, werden wir keinen gesetzeskonformen Haushalt vorlegen können. Sie sehen auch gleich warum. 3. Die Einnahmenansätze insbesondere in den Bereichen Kiesabbau und Gewerbesteuer werden im Vergleich zu 2015 um 550.000 Euro erhöht. Zwar hat uns das Abbauunternehmen mitgeteilt, dass sie die entsprechenden Mengen abbauen wollen und geben die Hochrechnungen zur Gewerbesteuer den Ansatz auch her, aber es darf auch nicht die geringste Kleinigkeit passieren. Hier sind doch zumindest Risiken vorhanden.

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