Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Januar 2016.

Nr. 1/16 1 Kapelle Günzgen (Bild Rücker) Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 1 · 14. Januar 2016 · Jahrgang 41 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 1/16 Neujahrswort 2016 Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger, „ Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“ Mit diesem Wort des griechischen Philosophen Aristoteles, das die Menschen im eigenen Handeln bestärkt, möchte ich Sie alle im Neuen Jahr herzlich begrüßen. Ich hoffe, Sie haben schöne, erholsame Feiertage erlebt und sind gut in das Jahr 2016 gestartet. Gerade das letzte Jahr hat uns gezeigt: Der Wind kommt oft aus unerwarteter Richtung, oder bläst einem stark entgegen. Doch ich denke, wir können sagen: Wir haben die Segel richtig gesetzt. Das haben wir gemeinsam getan, und das ist gut so. Auch dieses Jahr stehen große Herausforderungen an. Zum Beispiel: Bei der Entwicklung unserer Gemeinde, bei der Hilfe für Menschen, die in Not geraten sind, bei finanziellen Herausforderungen. Wir werden alles daran setzen, auch dieses Jahr, gleich woher der Wind bläst, die Segel richtig zu setzen. Ich freue mich dabei auf ein weiteres gutes Miteinander mit Ihnen. Uns allen wünsche ich ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 1/16 3 BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE HOHENTENGEN A.H. FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 26.11.2015 folgende Hauhsaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 16.493.000 € davon im Verwaltungshaushalt 10.827.800 € im Vermögenshaushalt 5.665.200 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ( Kreditermächtigung ) von 500.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.918.400 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt ( nachrichtlich ) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grund- steuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 26. November 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz

4 Nr. 1/16 Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 in der Zeit von Donnerstag, 14. Januar 2016 bis Freitag, 22. Januar 2016 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügungen vom 23.12.2015 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 4. Januar 2016 Der Bürgermeister: gez. Benz BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2016 VOM 01. JANUAR 2016 BIS 31. DEZEMBER 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 26. November 2015 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 15.613 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 398.879 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 nicht festgesetzt.

Nr. 1/16 5 Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 26. November 2015 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Zeit von Donnerstag, 14. Januar 2016 bis Freitag, 22. Januar 2016, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 23.12.2015 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 4. Januar 2016 Der Bürgermeister: gez. Benz

6 Nr. 1/16 BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES GEMEINDEWERKE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2016 VOM 01. JANUAR 2016 BIS 31. DEZEMBER 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 26. November 2015 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 500 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 388.500 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgesehen in Höhe von 106.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 26. November 2015 Der Bürgermeister: Benz

Nr. 1/16 7 Bekanntmachung Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2016 sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2016 in den Sitzungen am 12. November 2015 und 26. November 2015 Bürgermeister Martin Benz macht zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2016 folgende Ausführungen: „Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, seit längerem stellt uns der Haushalt 2016 wieder einmal vor ganz besondere Herausforderungen. Um dies verstehen zu können, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick. Im Vergleich zum Jahr 2014 mussten wir im Jahr 2015 im Saldo eine halbe Million Euro durch einen schlechteren Finanzausgleich auffangen. Das tat weh, war aber aufgrund unserer starken Finanzkraft machbar. Im Verlaufe des Jahres 2015 kam es dann knüppeldick. Wir sind gezwungen rund eine Million Euro an Gewerbesteuer aus den Jahren 2013/2014/2015 zurückzuzahlen, wobei die Hauptlast das Jahr 2014 betrifft. Das schmerzt natürlich noch mehr, aber da müssen wir durch und gehen auch durch. Allerdings hat diese Entwicklung einschneidende Auswirkungen auf das Jahr 2016. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind wir gezwungen so zu rechnen, als ob es die Entwicklung im Jahr 2015 gar nicht gegeben hätte. Das heißt wir sind verpflichtet so zu tun, als ob wir die Finanzkraft im Jahr 2014 ohne die Rückzahlung der Gewerbesteuer gehabt hätten. Das wiederum hat zur Folge, dass wir im Jahr 2016 einen nochmals um rund eine Million Euro schlechteren Finanzausgleich auffangen müssen. Ganz emotionslos gesagt, wir müssen im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2014, 2,5 Million Euro im Verwaltungshaushalt auffangen. Wir legen Ihnen heute einen Haushalt vor, der diese RahmenDie Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Zeit von Donnerstag, 14. Januar 2016 bis Freitag, 22. Januar 2016, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 23.12.2015 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 4. Januar 2016 Der Bürgermeister: gez. Benz

8 Nr. 1/16 bedingungen umsetzt, der gesetzeskonform ist, weil er noch eine Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der Kredittilgung vorsieht, und der von der soliden, auf die Zukunft gerichteten Finanzpolitik der letzten Jahre lebt. Wir legen Ihnen einen Haushalt vor, der im Verwaltungshaushalt ein Volumen von 10.827.800 Euro und im Vermögenshaushalt ein Volumen von sage und schreibe 5.665.200 Euro vorsieht. Wenn Sie den Verwaltungshaushalt studieren, dann werden Sie drei markante Punkte entdecken: 1. Die Ausgabenansätze wurden sehr stark bis auf den sozialen- und den Bildungsbereich zurückgefahren. Im Bereich des Straßenunterhaltes wird der Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie mit herangezogen. 2. Die Personalkosten sind um 223.000 Euro im Vergleich zu den Ansätzen im Jahr 2015 gestiegen. Es ist dabei eine 3%ige Tarifsteigerung in allen Bereichen bis auf die Erzieherinnen einkalkuliert, was 50.000 Euro Mehrkosten bedeutet. 30.000 Euro werden durch die Eröffnung der zweiten Kinderkrippengruppe entstehen. 20.000 Euro an zusätzlichen Kosten fallen durch die Abbildung der Übernahme eines Azubis für das ganze Jahr an - bislang waren Kosten für ein halbes Jahr 2015 veranschlagt -. 14.000 Euro fallen im Bereich der Kläranlage an, weil die Umschulung eines Mitarbeiters erfolgreich abgeschlossen werden konnte. 10.000 Euro werden bedingt durch Beförderungen, Altersstufensteigerungen o.ä. 11.000 Euro entfallen, weil eine Teilzeitmitarbeiterin beim Eigenbetrieb MOKO veranschlagt wird. Der größte Teil der Mehrkosten, nämlich nochmals 110.000 Euro wird durch den Tarifabschluss im Bereich der Erzieherinnen verursacht. Obwohl ich jeder meiner Mitarbeiterinnen das Geld gönne, halte ich diesen Tarifabschluss für nicht vertretbar. Wir werden aber nicht deswegen, sondern weil wir gar nicht anders können, einen Teil dieses Tarifabschlusses durch die Erhöhung der Kindergartengebühren zurückholen müssen. In den Haushaltsansätzen finden Sie bereits beinhaltet eine Gebührenerhöhung, die uns lediglich 50.000 Euro bringen wird, was nur 45,45% der aufoktroyierten Ausgaben bedeutet. Meine Vorgabe an die Verwaltung war ursprünglich die, dass 80% der Mehrausgaben zurückgeholt werden müssen. Als dann die Gebühren nach dieser Vorgabe berechnet waren und wir die Höhe sahen, sind wir wieder auf die vorher genannte Prozentzahl gegangen. Wie sich dies dann auf die einzelne Gebühr auswirkt, werden wir unter TOP 4 erläutern. Sollten wir nach der Diskussion wider Erwarten zu dem Ergebnis kommen, keine Gebührenerhöhung zu beschließen, werden wir keinen gesetzeskonformen Haushalt vorlegen können. Sie sehen auch gleich warum. 3. Die Einnahmenansätze insbesondere in den Bereichen Kiesabbau und Gewerbesteuer werden im Vergleich zu 2015 um 550.000 Euro erhöht. Zwar hat uns das Abbauunternehmen mitgeteilt, dass sie die entsprechenden Mengen abbauen wollen und geben die Hochrechnungen zur Gewerbesteuer den Ansatz auch her, aber es darf auch nicht die geringste Kleinigkeit passieren. Hier sind doch zumindest Risiken vorhanden.

Nr. 1/16 9 Und dennoch, trotz allen Widrigkeiten legen wir ihnen einen Vermögenshaushalt vor, der von seiner Höhe her rekordverdächtig ist. Alle Großprojekte sind solide durchfinanziert. Das schaffen wir nur, weil wir in den vergangenen Jahren Rücklagen bilden konnten. So wird auch die geplante Rücklagenentnahme für das Jahr 2015 so nicht stattfinden. Stand heute gehen wir für das Jahr 2015 von einer leichten bis zu gar keiner Entnahme aus. Neben Schulhaus Herdern und Kindergarten Hohentengen, stellt die bauliche Entwicklung den absoluten Schwerpunkt dar. Es werden 2.213.900 Euro für Grunderwerb veranschlagt. Dafür benötigt es eine Kreditaufnahme von 500.000 Euro. Die Kredite werden unverzüglich mit dem Verkauf der Grundstücke zurückbezahlt. Wir haben aber auch u.a. an die Sanierung des Ortskerns Hohentengen, die energetische Sanierung des Rathauses, das Fortführen des Spielplatzkonzeptes mit weiteren planerischen Überlegungen für die weiteren Ortsteile, die Weiterentwicklung der Überlegungen zur Mehrzweckhalle und ein weiteres Lernatelier gedacht. Sollte der Gemeinderat den vorgelegten Haushalt so beschließen, steht uns ein weiteres sehr anspruchsvolles Jahr bevor. Bevor nun Frau Schwab den Haushalt näher erläutert, gilt mein Dank den Damen des Rechnungsamtes, aber auch allen Ämtern im Hause, die an der Aufstellung beteiligt waren.“ Zum Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2016 erläutert der Vorsitzende, dass die Ausgliederung der Stromversorgung zur Energieversorgung Klettgau-Rheintal (EVKR) noch nicht vollständig umgesetzt ist. Deshalb können derzeit keine Angaben zur Eigenkapitalausstattung und zur Höhe der Abschreibungen gemacht werden. Nach bestem Wissen und Gewissen wurden aufgrund des Jahresergebnisses 2015 die Daten entsprechend hochgerechnet. Aufgrund des Verlustes bei der Wasserversorgung soll ab 01.07.2016 eine Erhöhung der Wassergebühr von 0,20 € je m³ angestrebt werden. Die Gebühr ist nicht ohne weiteres vergleichbar, weil wir eine Bereithaltungsgebühr ab dem Jahr 2008 festgesetzt haben. Je nach Verbrauch beträgt der Preis für einen Liter Trinkwasser 0,17 – 0,31 Cent. Die stellvertretende Rechnungsamtsleiterin Frau Kristina Schwab, Werkeleiter Uwe Berger und die Mitarbeiterin beim Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie Frau Yvonne Vollmer erläutern die wesentlichsten Positionen der Haushalts- und Wirtschaftspläne.

10 Nr. 1/16 Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind folgende Investitionen sowie Zuweisungen, Beiträge und Verkaufserlöse eingeplant: Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 0 Allgemeine Verwaltung - Erwerb von beweglichen Sachen 8.000 (WLAN-Netzwerk, Telefonanlage, Zeiterfassungsprogramm) - Baumaßnahmen 60.000 (Vorarbeiten energetische Sanierung) - Zuschuss Kommunales Investitionspaket (Teilbetrag) 27.600 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 1 Freiwillige Feuerwehr - Zuschuss Löschfahrzeug (Schlusszahlung) 11.000 - Zuschuss Digitalisierung Sprechfunk 3.000 - Erwerb beweglicher Sachen (Digitalisierung Sprechfunk) 10.000 - Ausschreibung Fahrzeug HLF 10 10.000 - Zuschuss Feuerwehrgebäude Lienheim (Teilbetrag) 10.000 2 Grund- und Gemeinschaftsschule - Erwerb diverser beweglicher Sachen 10.000 (Beamer und Kameras) - Umbau 3. Lernatelier (1. Teilabschnitt) 70.000 4 Kindergarten Hohentengen - Neubau Pfarrwiese (Teilbetrag) 1.355.000 - Förderung Land für Ausbau Kleinkindbetreuung 123.500 - Förderung aus dem Ausgleichstock (Teilbetrag) 220.000 Kindergarten Herdern - Erwerb von beweglichen Sachen 1.000 (Spülmaschine) Kindergarten Lienheim - Erwerb von beweglichen Sachen 2.000 (Papieraufbewahrungsschrank) Unterbringung Asylbewerber - Neubau Herdern (Altes Schulhaus)(Teilbetrag) 53.000 - Förderung Land 98.500 5 Mehrzweckhalle Hohentengen - Anbau eines Gerätelagers (Teilbetrag) 50.000 (neue Lagerflächen werden benötigt) Gartenanlagen, Brunnen, Wanderwege Kinderspielplätze - Spielplatz Lienheim (Teilbetrag) 32.100

Nr. 1/16 11 - Spielplatz Stetten (Teilbetrag) 32.100 Campingplatz Hohentengen - Umrüstung Hotspot 2.000 6 Gemeinschaftseinrichtung Herdern - Zuschüsse Land (Teilbetrag) 211.200 - Baukosten (Teilbetrag) 628.400 Erschließung von Gemeindestraßen - allgemein 135.000 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 6 Baugebiete (Äußere Auen II, Im Winkel, Untere Lenggen, Gewerbegebiet Riedäcker-Höhen, Gewerbegebiet Außerdorf Ost) - Beiträge Straßen 719.000 - Straßenbaumaßnahmen 497.000 Wasserläufe, Wasserbau - Hochwasserschutz Baumaßnahmen 10.000 Straßenbeleuchtung - Wechsel des Beleuchtungssystems 70.000 (Umrüstung auf LED-Leuchten) - Zuschuss des Bundes 15.000 7 Ortsentwässerung – Ausbaustufe 1 – allgemein - Kanalbaukosten 50.000 - Kanalhausanschlüsse 2.500 - Ersätze für Kanalhausanschlüsse 2.500 Baugebiete - Beiträge Abwasser Kanal 40.600 - Kanalbaumaßnahmen 238.000 Ortsentwässerung – Ausbaustufe 2 – - Baugebiete - Beiträge Abwasser Kläranlage 23.900 - Erwerb von beweglichen Sachen 25.000 (Multifunktionsgerät) - Kostenanteil Schweizer Gemeinden 16.200 Friedhof - Hohentengen: Baumaßnahmen (Wegplatten) 5.000 - Lienheim: Baumaßnahmen (Wegplatten,

12 Nr. 1/16 Grabfeld für Naturbestattungen) 17.000 Gemeindebauhof - Erwerb von beweglichen Sachen 5.000 Feldwege 10.000 8 Grundstückserlöse - bebaute Grundstücke 550.000 - unbebaute Grundstücke 1.836.600 Grunderwerb (für Baugebiete) 2.213.900 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 9 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 67.000 Entnahme der allgemeinen Rücklage 1.189.600 Darlehensaufnahmen 500.000 (zur Finanzierung des Grunderwerbs, Rückzahlung bei Verkauf der Grundstücke) Kredittilgung 63.200 Der Vermögensplan der Gemeindewerke sieht folgende Investitionen vor: - Pumpwerk Wasserversorgung 15.000 €; - Versorgungspläne 10.000 €; - Wasserrohrnetz 45.000 €; - Nahwärmeversorgungsnetz 75.000 €; - Hausanschlüsse 85.000 €; - Zähler 5.000 €; - Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.800 €; - Beteiligung Gruppenwasserversorgungsverband Schwarzbachtal 36.000 €. (Erneuerung Tiefbrunnen und Leitungen) Beim Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie sind folgende Maßnahmen geplant: - Erschließen von Neubaugebieten und Bau von Nachzügler-Anschlüssen 115.000 €; - Kopfstation TV 3.000 €; - Messtechnik 3.000 €; - Dokumentation des Netzes 20.000 €; - Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.000 €.

Nr. 1/16 13 Die einzelnen Fraktionen im Gemeinderat geben zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2016 die nachfolgenden Stellungnahmen ab: CDU-Fraktion, Sprecher Richard Wagner „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, in der Fraktions- und Vorstandssitzung am Montag den 16.11.2015 haben wir uns ausführlich mit dem Haushaltsentwurf beschäftigt. Wir konnten feststellen, auch dieser Haushalt ist das Ergebnis eines fortlaufenden Gedanken- und Informationsaustausches zwischen Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern. Für uns ist der Entwurf sehr gelungen und beinhaltet alle wesentlichen Punkte die wir eingebracht haben. Die von der SPD Fraktion als Vorschläge und Ideen, mit der Bitte um Prüfung eingebrachten Punkte, sind größtenteils nichts Neues und bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf wird unseres Erachtens eine ausgesprochen positive Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt. Nachdem wir in der letzten Gemeinderatssitzung über eine notwendige Anpassung der Kindergartengebühren kontrovers diskutiert und anschließend beschlossen haben, möchte ich nochmals dazu Stellung beziehen: Ein qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot ist uns sehr wichtig. Unter vernünftiger Familienpolitik verstehen wir aber auch, dass die Belastungen für die Familien am unteren Rand anzusetzen sind. Familienpolitik kann nicht nach dem „Verursacherprinzip“ bezahlt werden. Hier hat die Allgemeinheit einen erheblichen Teil der Lasten mitzutragen. Wie allen bekannt sein dürfte, wurde in Herdern mit dem Bau der Asylanschlussunterbringung begonnen. Der Gemeinderat hat sich zudem einstimmig zur Aufnahme weiterer eventuell zugewiesener Flüchtlinge ausgesprochen. In diesem Zusammenhang ein paar Anmerkungen zur allgemeinen Situation und unseren Erwartungen. Grundsätzlich gilt für uns, wir stehen zur Asylpolitik unserer Bundesregierung. Ob der „Aufruf“ unserer Kanzlerin zur uneingeschränkten Aufnahme von Flüchtlingen richtig oder falsch war, wird die Zukunft zeigen. Was nicht sein kann, ist ein unkontrolliertes Einwandern in unser Land. Des Weiteren muss zügig über die Verteilung der Flüchtlinge ein Konsens innerhalb Europa gefunden werden. Einem weiteren unbegrenzten Zufluss an Flüchtlingen stehen wir kritisch gegenüber. Die Asylanträge müssen zügig bearbeitet werden und verpflichtende Sprach- und Integrationskurse sind zu besuchen. Ebenfalls ist eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich. Was uns mehr umtreibt, ist die Sorge einer eventuell entstehenden Parallelgesellschaft. Es ist unsere Aufgabe den Flüchtlingen unser abendländisches, gesellschaftliches Wertesystem zu vermitteln und von Ihnen die Akzeptanz unserer rechtlichen Normen einzufordern. Wer als Flüchtling dazu nicht bereit ist, hat in unserem Land keine Zukunft.

14 Nr. 1/16 Ein Punkt der uns große Sorgen bereitet ist die zukünftige Ärzteversorgung. Zum Jahresende schließt die Praxis Dr. Zeltsch und somit haben wir dann nur noch eine ½ Arztpraxis, da die andere Zeit bekanntlich in Grießen praktiziert wird. Von ursprünglich drei niedergelassenen Ärzten sind wir innerhalb kürzester Zeit bei einer Teilzeitpraxis angelangt. Die Gemeinde ist sich der Wichtigkeit einer ausreichenden Ärzteversorgung vor Ort bewusst und beschäftigt sich seit längerer Zeit intensiv damit. Wir müssen alles daransetzen, dass es uns gelingt, gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Möglicherweise ergibt sich im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt auf der Pfarrwiese eine Verbindung zwischen altersgerechtem Wohnen und einer guten Ärzteversorgung. Was wir jetzt dringend brauchen ist eine schnelle Nachfolgeregelung. Ist eine Arztpraxis erst einmal geschlossen, so suchen die Patienten verständlicherweise nach Alternativen. Eine Rückkehr ist dann eher unwahrscheinlich. Nachdem die wesentlichen Punkte im Haushalt durch die Verwaltung bereits vorgestellt wurden, ein paar Ergänzungen. Die Nachfrage nach Wohnraum (ob in Eigentum oder zur Miete) und Gewerbefläche ist nach wie vor sehr hoch. Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, dass die Erschließung der Wohnbaugebiete in Lienheim und Günzgen und des Gewerbegebietes in Hohentengen zeitnah erfolgen. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt, jetzt ist die Verwaltung gefordert. Parallel dazu müssen wir uns mit einer „großen“ Lösung für den Ortsteil Hohentengen beschäftigen, dafür wird eine längere Vorlaufzeit benötigt. Eine maßvolle Bevölkerungszunahme bedeutet auch sichere, beständige und verlässliche Einnahmen aus Steuern, Umlagen und Zuweisungen. Die Spielplätze in Lienheim und Stetten sind in der Umsetzungsphase, ob und wie in Günzgen im Zusammenhang mit dem Neugebiet ein Spielplatz umgesetzt werden kann, muss wohlwollend und aufgeschlossen geprüft werden. Der Planungsauftrag zur Sanierung der Mehrzweckhalle in Hohentengen wurde in Auftrag gegeben. Die Sanierungsarbeiten in der Schulstraße müssen zügiger umgesetzt werden, erste Schritte wurden im Gemeinderat besprochen. Die Schulhaussanierung Herdern ist beschlossen. In der mittelfristigen Finanzplanung gibt es keine wesentlichen Änderungen, einige Projekte wie im Schwimmbad Hohentengen oder multifunktionale Waldhütte sind nach hinten geschoben worden. Vielleicht können wir bei gutem Verlauf zum ursprünglichen Zeitfenster zurückkehren. Was auch für die Bürger sehr wichtig ist, wie wird unser Haushalt finanziert. Wird der Haushalt zum Teil „auf Pump“ und somit zu Lasten der späteren Generation finanziert und/oder sind Steuer- und Gebührenerhöhungen geplant? Ein klares Nein, sondern eine weitere, systematische Reduzierung der Pro-Kopf-Verschuldung. Lediglich zur Zwischenfinanzierung beim Grunderwerb wird ein Kredit von 500 000 Euro aufgenommen, der mit dem Verkauf der Grundstücke wieder abgelöst wird. Trotz der nochmals gestiegen Ausgaben im Vermögenshaushalt auf 5,665 Millionen Euro (davon 2,214 Millionen für den Erwerb von Grundstücken) sind keine Steuererhöhungen vorgesehen. Die Kindergartengebühren wurden bereits angepasst und die Wassergebühren werden

Nr. 1/16 15 eventuell im kommenden Jahr moderat erhöht. In der Vergangenheit wie auch im laufenden Jahr wurde eine solide Haushaltspolitik betrieben, somit gehen wir davon aus, dass die Rücklagen entgegen der Planung für Anfang 2016 nicht 1,5 Millionen sondern ca. 2,8 Millionen betragen werden. Die geplante Entnahme von knapp 1,2 Millionen aus den Rücklagen ist vertretbar. Wie unsere gemeindliche Weiterentwicklung in der Zukunft aussehen wird, ist nur bedingt planbar. Wir können Steuereinnahmen nur sehr begrenzt beeinflussen. Für die nach der Einkommenssteuer wichtigste Steuer unserer Gemeinde, der Gewerbesteuer bedeutet dies, Ausweisung von Gewerbefläche zur Ansiedlung von neuen Firmen, bez. Erweiterung/Verlagerung bestehender Unternehmen. Ebenso gilt es zu bedenken, dass ein Großteil der Gewerbesteuer von einigen wenigen Gewerbebetrieben aufgebracht wird. Neben dem allgemeinen konjunkturellen Auf und Ab ist die Gemeinde somit auch vom betriebswirtschaftlichen Erfolg einzelner Unternehmen abhängig. Bei der Vergabe der hoffentlich bald zur Verfügung stehen Gewerbeflächen sind Arbeitsplätze und Gewebesteuer ein maßgebliches Kriterium. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich im Namen der CDU-Fraktion meinen herzlichen Dank an alle richten, die in den vergangenen Wochen intensiv mit der Aufstellung des Haushaltsplans beschäftigt waren. Besonderen Dank gilt Herrn Bürgermeister Benz, Hauptamtsleiterin Frau Würz, Rechungsamtsleiterin Frau Tschentscher und Ihrer Stellvertreterin Frau Schwab. Danken möchte ich Herrn Nauroth und Herrn Berger sowie letztmalig Herrn Weißenberger für die Bereiche Moderne Kommunikation und Gemeindewerke, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, den CDU-Fraktionskollegen sowie dem Gemeinderat für die gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Unser Dank gilt nicht zuletzt auch in diesem Jahr wieder den zahlreichen Menschen in unserer Gemeinde, die sich in vielfältiger Weise Tag für Tag ehrenamtlich für Ihre Mitbürger einsetzen, sei es in den sport- und kulturtreibenden Vereinen, den Hilfsorganisationen, den Kirchen, bei der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und neu den Asylsuchenden, in der Alten- und Krankenpflege oder wo auch immer. Sie alle sorgen mit Ihrem Einsatz dafür, dass unsere Gemeinde lebenswert ist und bleibt. Die CDU-Fraktion wird weiterhin zukunftsorientiert und fraktionsübergreifend am Erhalt und der Weiterentwicklung unserer Gemeinde mitarbeiten, Ideen dazu einzubringen und bezahlbare Lösungen unterstützen. Wir, die CDU-Fraktion stimmen dem Haushaltsplan 2016 zu. Ebenso werden wir dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke und der Modernen Kommunikation 2016 zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“ Fraktion Freie Wähler, Sprecher Markus Wehrle „Wir haben in den letzten Gemeinderatsitzungen über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 diskutiert. Auch in der Fraktion der Freien Wähler haben wir uns in internen

16 Nr. 1/16 Gesprächen den Entwurf genau angeschaut und beraten. Dabei sind uns ein paar beeindruckende Zahlen aufgefallen. 1. Die Personalkosten steigen im kommenden Jahr um 223.000 €, im Jahr 2015 waren es 207.000 €. Hinter dieser Zahl verbirgt sich die normale Tarifsteigerung, aber vor allem der aktuelle Tarifabschluss für das Kindergartenpersonal, die eine zusätzliche Stelle für die Kleinkindbetreuung beinhaltet. 2. Die Kreisumlage steigt im nächsten Jahr um mehr als 300.000 Euro und erreicht somit die magische Summe von 1,5 Millionen Euro. 2013 waren es noch 900.000 €. Diese Zahl zeigt, dass der Staat kein Einnahmeproblem sondern ein offensichtliches Ausgabeproblem hat. 3. Die Gewerbesteuereinnahmen und Rückerstattungen haben zur Folge, dass uns gegenüber 2014 rund 1 Million € fehlen. Das heißt im Klartext die Ausgaben, die wir tätigen müssen gut überlegt werden. Wir haben aber für 2015 schon einige Projekte gestartet, die wir weiterführen müssen. Dies ist der Kindergartenneubau in Hohentengen und die Schulhaussanierung mit Neubau der Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose in Herdern. Beides sind sehr sinnvolle, seit längerem geplante Baumaßnahmen. Dies hat aber zur Folge, dass wir aus den Rücklagen rund 1,9 Millionen € entnehmen müssen. Diese Möglichkeit wird sich im kommenden Jahr nicht mehr ergeben. Neubaugebiete in Hohentengen und Günzgen sollen fertiggestellt werden. In Lienheim sollen Grundstücke für diesen Zweck erworben werden. Wir haben die Gemeinde in den letzten Jahren stark vorangebracht, konnten dabei den Schuldenstand senken. Damit dies auch in Zukunft so sein wird, müssen wir alle Projekte, die wir angehen gut planen. Ihren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde mit den entstehenden Kosten abwägen und dabei dürfen wir die entstehenden Folgekosten nicht vernachlässigen. Nicht alles was Wünschenswert ist, kann und muss von der Gemeinde erfüllt werden. Der uns vorliegende Haushalt ist das Ergebnis der Arbeit des letzten Jahres. Die Fraktion der Freien Wähler kann dem Haushaltsentwurf mit gutem Gewissen zustimmen. An dieser Stelle, möchte ich mich im Namen der Freien Wähler bei der Verwaltung und dem Kollegium des Gemeinderates für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.“ Fraktion SPD, Sprecherin Roswitha Drayer „Liebe Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Mitarbeitende in der Verwaltung, Herr Benz, liebe Kolleginnen und Kollegen im Rat!

Nr. 1/16 17 Danke, an Ulrike Gabrin und an Sabine Schilling-Boller, dass ich für uns – der Fraktion der Sozialdemokratinnen – sprechen darf. Es ist mir wichtig, dass Ihr mit dem was ich hier vortrage, hinter mir steht. Zum methodischen Vorgehen: Ich habe aus dem Haushaltsvorbericht sogenannte Schlüsselbegriffe identifiziert, an die ich meine Kommentierung angedockt habe. (Im Text kursiv gedruckt.) 1. „Gute, wirtschaftliche Gesamtsituation“ Auch mit diesem Haushalt bleiben wir in der Spur der vergangenen Jahre, dass wir stabilitäts- und zukunftsorientiert investieren. Dass der Gemeinde trotz schlechterem Finanzausgleich und weniger Gewerbesteuereinnahmen größere Bauprojekte (Kindergarten, Bürgerhaus Herdern) möglich sind, ist der vorausschauenden Haushaltsführung der letzten Jahre zu verdanken. 2. „Einhaltung der Mindestrücklage“ Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht, dass wir um des Sparens willen sparen. So kann jetzt auf die Rücklage zurückgegriffen werden, um die schon genannten Bauprojekte vorwärts zu bringen. 3. „Kreditaufnahme“ Die geplanten 500.000 € dienen lediglich der Vorfinanzierung von Grundstücken, und somit steht die Kreditaufnahme auf soliden Füßen. 4. „Anspruchsvolles Jahresprogramm“ Unsere Ideen für dieses „anspruchsvolle Jahresprogramm“ haben wir in der letzten Gemeinderatssitzung eingebracht - und noch früher mit dem Bürgermeister im Dialog erörtert. Zu keinem Zeitpunkt wurde von uns postuliert, dass alles was wir anregen wollen neu ist; wir haben es im Hinblick auf den Haushalt nur erneut fokussiert und sind dabei der Anregung von Frau Tschentscher nachgekommen.  Aufnahme des Spielplatzkonzeptes für Herdern in den Investitionsplan 2017  Radwegekonzept des Landkreises abstimmen mit unseren eigenen Planungen für einen Radweg nach Stetten und dem P+R-Parkplatz Wasterkingen  Vernetzung und Förderung Tourismus  Erhalt einer Mosterei für Hohentengen  Transparente Buchführung bei den vorgeschriebenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen („Ökopunkte“)  Leitbildkonzept für unsere Gemeinde würden wir gerne als Teil von diesem anspruchsvollen Jahresprogramm sehen. 5. „Optimierte Daseinsvorsorge“ Dazu gehören natürlich die Bauinvestitionen Kindergarten, Bürgerhaus Herdern und Soziales Projekt Pfarrwiese – auch 2016 und 2017 werden wir „Großbaustellen“ haben;

18 Nr. 1/16 darüber hinaus gehört zu „optimierter Daseinsvorsorge“ auch die Soziale Infrastruktur. Dabei lassen wir uns leiten von der Frage: Was ist wichtig für die Menschen hier? Das Leben findet in den Kommunen statt, hier wird Politik konkret. Dass die Bereiche „Soziales“ und „Bildung“ heraus genommen sind aus dem Zurückfahren der Ansätze im Verwaltungshaushalt begrüßen wir; schließlich ist Bildung die große soziale Frage unserer Zeit. Es stimmt: Der Tarifabschluss bei den Erzieher*innen macht sich bemerkbar in unserem Haushalt. Aber der berufliche Alltag einer Erzieherin ist in den letzten Jahren durch neu dazugekommene Aufgaben anspruchsvoller geworden; die Wertschätzung über die Bezahlung hat aber damit nicht gleichgezogen. Das ist längst überfällig. Der Mangel an Fachpersonal, den wir ja auch merken, hat auch seine Ursachen in der Bezahlung - und wir ordnen den Tarifabschluss bei den Erzieher*innen - in einem größeren Zusammenhang gedacht - als gute Investition in die Bildung und Betreuung unserer Kleinsten ein. Auch zu „optimierter Daseinsvorsorge“ haben wir im Vorfeld der Haushaltsaufstellung unsere Vorschläge eingebracht:  Unterstützung und Stärkung für junge Eltern durch die Teilnahme an dem „Aktionsprogramm Familienbesucher“ der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg.  Aufbau einer ambulanten Hospizversorgung in unserer Gemeinde: Das liegt uns am Herzen. Am 05.11.2015 hat der Deutsche Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz verabschiedet. Es zielt – besonders auch im ländlichen Raum – auf die bessere Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden. Wir unterstützten, dass „Große Politik“ in kommunalpolitisches Handeln umgesetzt wird. Konkrete erste Schritte auf diesem Weg zum Aufbau einer ambulanten ehrenamtlichen Hospizversorgung dürfen wir hoffentlich schon bald erwarten.  Ärztliche Versorgung in unserer Gemeinde: Da die meisten Mediziner Arbeitnehmer*innen sein wollen, müssen wir als Gemeinde überlegen, ob wir nicht selbst eine Praxis betreiben wollen in Kooperation mit einer kommunalen Gesundheits- und Krankenpflegerin. 6. „Steigende Zahl der zugewiesenen Asylbewerber“ Diese Herausforderung löst wie überall Baumaßnahmen aus – aber darüber hinaus noch anderes: Hier warten Herausforderungen an die Verwaltung und das bürgerschaftliche Engagement. Was genau auf uns zukommt wissen wir nicht; das uns mögliche ist getan: Innerhalb weniger Wochen haben wir in den letzten Monaten in Kooperation mit der Caritas für der Gemeinde zugewiesene Flüchtlinge ein Netzwerk, einen Helferkreis, koordiniert, der schon erprobt ist in der Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt, (Jobcenter, Ausländeramt) - eine wirklich sinnvolle Aufgabe, Menschen in einen neuen Alltag und neue Hoffnung zu begleiten.

Nr. 1/16 19 Es entspricht unserer grundlegenden Überzeugung, dass die Übernahme von unverzichtbaren diakonischen Aufgaben für das Gemeinwohl - für die Daseinsvorsorge, wie es Aufgabe der Gemeinden ist - ohne die Partnerschaft mit den Kirchen nicht denkbar ist. Zum Schluss ein „Danke“:  An die Mitarbeitenden in unserer Gemeindeverwaltung: für das entschiedene aber auch sensible Verwaltungsgeschehen.  An alle die bei Haushaltsaufstellung mitgearbeitet haben: besonders Ihnen Frau Tschentscher und Frau Schwab. Und ein „Danke“ auch an die Eigenbetriebe der Gemeindewerke und der Modernen Kommunikationstechnologie. Bitte geben Sie unseren Dank auch an alle Mitschaffenden weiter.  Herrn Bürgermeister Benz: für die wohlwollende Aufnahme unserer Inputs.  Wir bedanken uns bei unseren Ratskolleginnen und Ratskollegen und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Wir stimmen diesem Haushalt zu.“ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher Peter Schanz „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn man den Haushaltsplan studiert, können auch wir Grüne sehr zufrieden sein und schon jetzt der gesamten Verwaltung und ganz besonders dem Bürgermeister, unserer Hauptamtsleiterin Frau Würz sowie den beiden Rechnungsamtsleiterinnen (ich nenne das jetzt mal so) Frau Tschentscher und Frau Schwab ein großes Lob ausstellen und für die gute und engagierte Arbeit danken. Meine Vorredner haben die wesentlichen Punkte schon erwähnt, dem gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen. Auch wir stehen hinter all den geplanten Projekten. Nur im Punkt „Ausweisen von Neubaugebieten“ möchte ich der CDU widersprechen, doch dazu später. Zum Haushaltsplan selbst fällt uns auf, dass bei der nächsten Jagdpachtvergabe die Jagdpacht erhöht werden sollte. Seit 20 Jahren ist diese gerade mal um 1.500,- € (das sind nur 6 %) gestiegen, während die Grundsteuer in diesem Zeitrahmen um 70 %-Punkte gestiegen ist. Wir schlagen vor, diese Jagdpacht beim nächsten Mal ähnlich den sonstigen Erhöhungen (ich denke da z.B. an die Erhöhung der Kindergartengebühren) entsprechend anzupassen. Wenn alles andere teurer wird, kann auch das Privileg der Jägerei etwas teurer werden. Unsere Gemeinde kann stolz darauf sein, wie die Weichenstellungen für die Herausforderungen der Zukunft schon sehr intensiv angegangen worden sind. Neben den bereits viel zitierten lobenswerten Investitionen, ja teilweise sogar Pionierleistungen wie

20 Nr. 1/16 – Breitbandausbau – die zukunftsfähige Überleitung unserer gemeindeeigenen Stromversorgung in die EVKR – die hervorragende Kleinkindbetreuung – Gemeinschaftsschule und Ganztagesschule – die Investition in Gemeinschaftsräume und Bürgersäle in Lienheim und Herdern – das Spielplatzkonzept mit Umsetzung – die vorausschauende Finanzplanung durch Rücklagenbildung und Schuldenabbau, freuen wir uns ganz besonders, dass unser Gemeinderat auch Zeichen setzt in der Aufnahmebereitschaft, mehr flüchtende Menschen aufzunehmen und diesen Menschen Zuflucht zu gewähren, als wir vom Verteilungsschlüssel her müssten. Wir möchten dabei erwähnen, dass wir uns natürlich auch freuen, dass auch andere Gemeinden aus unserem Landkreis bereit sind, die Flüchtenden willkommen zu heißen. Nun komme ich zu einem uns sehr wichtigen Anliegen, bei dem wir im Widerspruch zur CDU liegen. Wir erschließen nach wie vor ungebremst immer wieder neue Bauflächen, seien es Gewerbeflächen oder Wohnbauflächen. Obwohl die Flächen endlich sind, haben wir kein Konzept, den Flächenverbrauch zu verlangsamen. Das kann so nicht weitergehen! Ich möchte einige Nachteile des ungebremsten Flächenverbrauchs erwähnen: – D ie Unterhaltskosten der immer größer werdenden Infrastruktur werden immer teurer. Winterdienst, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung werden immer aufwendiger, obwohl nach etwa 20 Jahren gar nicht mehr viele Menschen in den „Neubaugebieten“ wohnen, weil die Kinder alle ausgezogen sind. – D er Flächenverbrauch steigt unproportional zum Bevölkerungswachstum. Mehr bebaute Flächen bedeuten nicht unbedingt mehr Einwohner. – O bwohl nur 27% der Bevölkerung in einer Familie oder einer familienähnlichen Sozialstruktur leben (Paar mit Kindern) sondern der überwiegend größte Teil auch unserer Bürger als Singles oder Paare mehr oder weniger alleine in den Häusern wohnen, kümmert sich unsere Wohnbaupolitik mit ihren Einfamilienhäusern nur um diese Minderheit. Für 73 % der Bürger machen wir keine Wohnbaupolitik. Geschosswohnungsbau oder Reihenhäuser sind in unseren Entwürfen kaum vorgesehen. – A uch bei mehr Gewerbeflächen kommt es nicht automatisch zu mehr Arbeitsplätzen oder mehr Gewerbesteuereinnahmen. – W ir können so nicht endlos weitermachen, weil sich das Land nicht vermehren lässt. Unsere Kindeskinder werden diese Politik später einmal nicht verstehen können. Wir verbauen ihnen ihre eigenen Entwicklungsmöglichkeiten.

Nr. 1/16 21 Wir müssen Wege finden, wie wir das Wachstum unserer Gemeinde vom automatischen Flächenverbrauch entkoppeln können. Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere Gemeinde auch bei diesem Thema Vorreiter sein könnte. Es wäre doch eine tolle Chance, und wir wären damit anderen Gemeinden voraus, wenn wir Lösungen entwickeln würden, wie wir uns nachhaltig entwickeln können. Neben dem Ermöglichen und Fördern von Geschosswohnungsbau und alternativen Siedlungskonzepten sollten wir verstärkt die Innenentwicklung vorantreiben. Das Land Baden-Württemberg hat ein großzügiges Zuschussprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ aufgelegt, bei der 50 % der Planungskosten für Bestandsanalyse, Aktivieren und Aufwerten von Flächen und für eine professionelle Begleitung der Bürgerbeteiligung bei Innenentwicklungsvorhaben bezahlt werden. Wir werden uns in Zukunft verstärkt diesem Thema widmen und Vorschläge unterbreiten. Zum Schluss möchte ich mich noch einmal beim Bürgermeister und den Gemeinderatskollegen für das faire Miteinander und die konstruktiven Diskussionen im vergangenen Jahr bedanken.“ Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke und des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2016 zu. Die Gemeinde informiert: Antrag auf Erteilung einer bau- und wasserrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Biomassetrocknungsanlage für Klärschlamm auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 1326, Bercherhof 3, Gemarkung Bergöschingen, Gemeinde Hohentengen a.H.; Benachrichtigung der Angrenzer und der betroffenen Bürger Im Zuge der Angrenzer Benachrichtigung für den oben genannten Antrag wurden die direkt angrenzenden Grundstückseigentümer angeschrieben. Gleichzeitig wird auf die Rechtslage hingewiesen, dass sich jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückeigentümer bis spätestens Donnerstag, den 11.02.2016 melden kann, wenn sie/er sich in ihren/seinen Rechten verletzt fühlt. Die Prüfung, ob jemand in seinen Rechten verletzt ist, obliegt dem Landratsamt Waldshut

22 Nr. 1/16 Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung vom 10. Februar 2015 Grundlage für die Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, Az.:45-8435.00 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 7 vom 30. Juli 2014) Grundsätzliches Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage ist die Innovationsstrategie des Landes. Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Räumliche Abgrenzung Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Zuwendungsvoraussetzungen Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Zuwendungsfähige Vorhaben Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allge-

Nr. 1/16 23 meine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.4 ELR wird verwiesen. Höhe der Zuwendung Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Auswahlverfahren und Antragstellung Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die antragstellende Gemeinde in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 laufend vorgelegt werden. Die Anträge auf Aufnahme sind jeweils in einfacher Ausfertigung dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen: – Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens – Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage – Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen – Projektbeschreibung ( ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung Landesfamilienpass 2016 Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten jedoch ggf. vor Ort erfragt werden. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

24 Nr. 1/16 – Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und – Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt bei der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Ho-

Nr. 1/16 25 hentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des badenwürttembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

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