Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Juni 2016.

2 Nr. 11/16 Förderung des Besuches einer Musikschule durch die Gemeinde Hohentengen Kurz vor Ende des Schuljahres 2015/2016 möchten wir sie nochmals auf die Möglichkeit der Musikschulförderung aufmerksam machen. Auch für das auslaufende Schuljahr 2015/2016 können Familien der Gemeinde Hohentengen, deren Kinder die Musikschulen Küssaberg oder Südschwarzwald besuchen, eine jährliche Förderung pro Kind i.H.v. 50,oo beantragen. Förderberechtigt sind Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohentengen haben. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann ein entsprechendes Antragsformular im Zimmer Nr. 2 am Mittwoch oder Donnerstagvormittag abholen oder auf der Gemeindehomepage (www. hohentengen.de) unter der Rubrik ‚Freizeit und Tourismus/Musikschule’ online ausfüllen und an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Vollmer, e-Mail: y.vollmer@hohentengen-ah.de schicken. Die Auszahlung der Förderung erfolgt dann gesammelt mit dem Ende des Schuljahres 2015/2016 im Juli 2016. Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in der Gemeinde: Information der Unfallkasse Baden-Württemberg Immer mehr Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten suchen Schutz und Aufnahme in Deutschland. Viele Bürgerinnen und Bürger, alleine oder in Vereinen und Arbeitskreisen, unterstützen die Kommunen in BadenWürttemberg bei der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich. Sollten auch Sie sich engagieren und hierbei verletzen, ist die Unfallkasse Baden-Württemberg als verlässlicher Partner für Sie da: Versicherungsschutz und Leistungen Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich oder unentgeltlich, alleine oder in Vereinen und Arbeitskreisen, die Gemeinden in Baden-Württemberg in deren Auftrag bei der Flüchtlingshilfe unterstützen, sind hierbei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert. Dagegen reicht ein nur allgemeiner Aufruf der Gemeinde (z. B.: Die Gemeinde würde sich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Flüchtlinge willkommen heißen würden etc.) nicht aus, den Versicherungsschutz zu begründen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Helferinnen und Helfer der Gemeinden kostenlos und besteht automatisch über die Gemeinde. Versichert sind Personen- nicht aber Sachschäden. Sollten Sie sich als Helfer der Gemeinde im Rahmen der Flüchtlingshilfe verletzen, melden Sie dies bitte der beauftragenden Gemeinde. Diese erstattet uns dann die notwendige Unfallanzeige.

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