Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Juni 2016.

2 Nr. 13/16 Erhöhung der Wassergebühren zum 01.07.2016 Der Gemeinderat war gezwungen in seiner Sitzung vom 12.05.2016 die Erhöhung der Wassergebühr auf 1,75 € je m³ netto, ab dem 01.07.2016 zu beschließen. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung. Die Abschläge jedoch werden ab dem 01.07.2016 automatisch angepasst. Sie erhalten wie gewohnt die Jahresendabrechnung 2016 Ende Dezember/Anfang Januar 2017 in der die Abgrenzung zum 01.07.2016 abrechnungstechnisch ersichtlich ist. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, den Zählerstand am 30.06.2016 abzulesen. Diesen Stand teilen Sie uns mit Angabe der Zählernummer (vorzugsweise per E-Mail) bitte bis spätestens 08.07.2016 mit. Sollte keine Mitteilung erfolgen, wird der Zählerstand zum 30.06.2016 aufgrund der aktuellen Daten hochgerechnet. Bitte um Beachtung: Sollten Sie Ihren Abschlag bereits am 15.02.2016 für das ganze Jahr bezahlt haben (Jahreszahler), so ist eine automatische Erhöhung des Abschlages systembedingt leider nicht möglich. Die Preiserhöhung wird in diesem Fall erst über die Jahresendabrechnung 2016 an Sie weitergegeben. E-Mail: werke@hohentengen-ah.de (die Meldefrist endet am 08.07.2016) Gemeindewerke Hohentengen, Telefon 07742/853-80 Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden gebeten, die entlang des Gehweges oder der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Lichtraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurückzuschneiden. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbandrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird die Ausleuchtung von Straßen und Wegen durch Überwucherung der Bepflanzung stark beeinträchtigt. Die verminderte Ausleuchtung führt so zu unnötigen Gefahrenstellen besonders für Fußgänger. Wir bitten die Straßenanlieger, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden.

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