Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. Juli 2016.

Nr. 14/16 5 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Ausserdorf Ost“ (Gewerbegebiet), Teilbereich B, als Erweiterung des Bebauungsplanes „Ausserdorf“ im Ortsteil Lienheim im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 23.06.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Ausserdorf Ost“ (Gewerbegebiet), Teilbereich B, als Erweiterung des Bebauungsplanes „Ausserdorf“ im Ortsteil Lienheim gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim Flst.-Nr. 2110, 2110/1, 2110/2, 1996/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 14. Juni 2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes sowie der Umweltauswirkungen des Vorhabens – Naturräumliche Gliederung und Geologie – Auswirkung auf Boden – Auswirkung auf Hydrologie/Gewässer- und Hochwasserschutz – Auswirkung auf Klima, Luft und Lärm – Auswirkung auf Biotope, Pflanzen und Tiere – Auswirkung auf Landschaftsbild/Erholungseignung – Auswirkung auf Landwirtschaft – Auswirkung auf Grund von Wechselwirkungen – Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung (Minimierung) und zum Ausgleich – Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nach Minimierung und Ausgleich – Ersatzmaßnahmen – Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nach Minimierung, Ausgleich und Ersatzmaßnahmen – Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung des Bebauungsplanes (Monitoring) Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Straßen- und Baugrenzenplan von Montag, den 25. Juli 2016 bis einschließlich Freitag, den 26. August 2016 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt.

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