Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. Juli 2016.

4 Nr. 15/16 Norm hingewiesen wurde. Wir möchten daher bereits jetzt darauf hinweisen, dass die geplante Satzung rückwirkend zum 29.07.2016 (Tag nach Erscheinen dieser Veröffentlichung) in Kraft treten wird. Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2017 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2017 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Vorrang erhalten Projekte, die schonend mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Hierzu zählen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen. Förderschwerpunkte 2017 Wohnen Vielfach ist in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leerstehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden. Das ELR wird sich in diesem Jahr noch stärker als bisher auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte konzentrieren. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum erhält die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des vorliegenden Bedarfs neue Bedeutung. Die Verwaltungsvorschrift wurde in diesem Bereich ergänzt. Hierunter fallen Projekte, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutztem Wohnraum mehr als eine Mietwohnung enthalten. Für den Förderschwerpunkt „Wohnen“ wird die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Für den Antrag sind Bauantrag und -genehmigung mit farbigen Planunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276, sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung vom Planer und eine ausführliche Beschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich. Bei umfassenden Modernisierung (Baujahr vor 1945) und bei ortsbildgerechten Neubauten im Förderschwerpunkt „Wohnen“ ist die Förderung auf max. 20.000 € je Wohnung begrenzt. Jede Wohnung muss hierbei eine Mindestgröße von 70 qm, verteilt auf mind. 3 Zimmer erreichen. Bei Umnutzung leerstehender Bausubstanz ist die Förderung auf max. 50.000 € pro Wohnung begrenzt.

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