Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. Juli 2016.

Nr. 15/16 5 Arbeiten Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist u.a. der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raumes Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ werden daher prioritär behandelt. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise  Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses  Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt  Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein  Bei Anträgen im Bereich „Wohnen“ muss der Antragssteller zugleich Eigentümer und Investor sein  Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich  Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig  Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Bis spätestens 23.September 2016 können bei der Gemeinde vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn im Frühjahr 2017 eingereicht werden. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie im Rathaus bei Frau Kristina Schwab, Zimmer 7, Tel. 07742 853-41 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603 oder im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ ELR. Wochenmarkt macht 3 Wochen Sommerpause Unser Markt macht Sommerpause vom 12. August 2016 bis einschließlich 26. August 2016. Ab dem 02. September freuen wir uns wieder auf Ihr Kommen! Info: Jasmin´s Feinskost macht bereits vom 29. Juli bis einschließlich 16. September 2016 Sommerpause.

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