Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. August 2016.

2 Nr. 16/17/2016 Die Gemeindekasse informiert: Während der Sommerferien bleibt die Gemeindekasse in der Zeit vom 22.08. – 26.08.2016 geschlossen! Ab dem 29.08.2016 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da! Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Klausen – Hansengelstraße West“, Gemarkung Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 28.07.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Klausen – Hansengelstraße West“ im Ortsteil Hohentengen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen Flst.-Nr. 1613/5, 1511/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 12. Juli 2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Die gestiegene Nachfrage nach Bauland veranlasst den Grundstückseigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 1613/5 das im FNP ausgewiesene Teilgrundstück mit einem Doppelhaus zu überbauen und somit eine weitere ausgewiesene Baufläche zu nutzen. Dies ist auch im Interesse der Gemeinde Hohentengen, da diese Fläche bei der Flächenbedarfsermittlung angerechnet wird und nach der Überbauung entfällt. Planungsgebiet – Beschreibung Das Planungsgebiet umfasst das gesamte Grundstück Flst.-Nr. 1613/5 und beinhaltet im Norden Teilbereiche der geschlossenen Waldfläche des Kaiserstuhler Waldes. Das geplante Wohngebäude sowie das Nebengebäude überschreiten die LSG-Grenze im Westen geringfügig. Diese Überschreitung wird im Umweltbericht entsprechend abgehandelt und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Durch die geplante Überbauung wird die vorhandene Wohnbebauung an der Hansengelstraße zum städtebaulichen Abschluss gebracht. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am

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