Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. August 2016.

Nr. 16/17/2016 5 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.03.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel dazu das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB einzuleiten. Für den Bebauungsplan wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie eine frühe Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: 2060, 2060/1, 2059, 2059/1, 2058/1, 2058, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2020, 1999, 1330/Teil, 2061 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 18.07.2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Teilbereich A Städtebauliches Ziel der Planung ist es, den Ortsteil Günzgen im Gewann „Im Winkel“ nach Nordwesten zu erweitern. Für die Erweiterung wird gemäß BauNVO § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete nach Absatz 2 ein WA Gebiet (allgemeine Wohngebiete) festgesetzt. Die im Baugebiet notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen können an die bestehenden Leitungsnetze angeschlossen werden. Der durch das Baugebiet führende Lochgraben ist bereits zu 80 % verdolt und muss im Zuge der Erschließung neu verlegt werden. Derzeitig wird die Grünfläche überwiegend als Pferdeweide und im nordwestlichen Bereich als Holzlagerplatz genutzt. Die Wohnbebauung findet durch diese Erweiterung im Nordwesten des Ortsteils Günzgen seinen städtebaulichen Abschluss. Teilbereich B Der Teilbereich B umfasst das Grundstück, Flst.-Nr. 1999 mit 4 ausgewiesenen Baugrundstücken. Für die derzeit im FNP als innerörtliche Grünfläche/Sportplatz ausgewiesene Fläche wird gemäß BauNVO § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete zur Anpassung an den angrenzenden Landwirtschaftsbetrieb nach Absatz 2 MD (Dorfgebiet) festgesetzt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0