Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. September 2016.

14 Nr. 18/2016 Sie bringen mit: – Motivation zur Arbeit im integrativen Bereich – Respekt- und liebevollen Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen – Team- und Kommunikationsfähigkeit – Bereitschaft zu Fortbildung Sie erwartet: – eine abwechslungsreiche Tätigkeit – regelmäßige Supervision und Fortbildung – Vergütung nach TVöD (öffentlicher Dienst) Bei Interesse melden Sie sich telefonisch 07751- 86-4715 bei Frau Stolz oder senden Ihre Unterlagen an familienhilfe@gffh.de Ihr Kind geht jetzt zur Schule – dann ist es automatisch bei uns versichert UKBW – die gesetzliche Schülerunfallversicherung in BaWü Der Schulbeginn ist für die Erstklässler natürlich etwas ganz Besonderes – jetzt gehört man zu den „Großen“. Neben den neuen Herausforderungen in der Schule ist der Schulweg für viele Kinder der erste Weg, den sie allein bewältigen müssen. Für Sie als Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass Ihr Kind sowohl in der Schule als auch auf dem Schulweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Hierfür brauchen Sie keine Versicherung abzuschließen. Der Gesetzgeber hat seit 1971 dafür gesorgt, dass Schülerinnen und Schüler wie alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert sind. Diese gesetzliche Versicherung kostet Sie nichts, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen. Prävention wird bei der UKBW großgeschrieben. Die UKBW ist im präventiven Bereich Ansprechpartner für die Schulen in Sachen Gesundheitsschutz. Aber auch im Straßenverkehr und auf dem Schulweg sorgen wir gemeinsam mit Partnerorganisationen durch geeignete Projekte und Maßnahmen für mehr Sicherheit. Umfassender Unfallversicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Schulbesuch im Zusammenhang stehen, insbesondere: • während des Unterrichts und in den Pausen • bei sonstigen offiziellen Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, wie zum Beispiel: Ausflüge, Klassenfahrten, Schullandheim usw. • im Rahmen der Schülermitverwaltung • bei der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen

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