Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. Januar 2016.

Nr. 02/16 5 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal 79802 Dettighofen Landkreis Waldshut I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 14. Oktober 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 876.950,00 Euro davon im Verwaltungshaushalt 182.950,00 Euro im Vermögenshaushalt 694.000,00 Euro 2. Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung) 0,00 Euro § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000,00 Euro § 3 Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage: gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage: gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiligem Wasserbezug) 3. Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlagen: gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 14.10.2015 Die Verbandsvorsitzende: Marion Frei, Bürgermeisterin II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 07.01.2016 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 29.01.2016 bis 10.02.2016, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen a.H., Rechnungsamt, Zimmer Nr.7 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende: Marion Frei, Bürgermeisterin

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