Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. Januar 2016.

Nr. 02/16 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 2 · 28. Januar 2016 · Jahrgang 41 am Hochrhein Hohentengen Die närrische Zeit ist eingeläutet! (Bilder: Sabine Gems-Thoma)

2 Nr. 02/16 Vorankündigung: Die diesjährigen Bürgerversammlungen finden statt: 16. Februar 2016 20.00 Uhr in Stetten, Feuerwehrhaus 17. Februar 2016 20.00 Uhr in Bergöschingen, Feuerwehrhaus 18. Februar 2016 20.00 Uhr in Herdern, Schulhaus 22. Februar 2016 20.00 Uhr in Lienheim, Bürgerhaus 23. Februar 2016 20.00 Uhr in Günzgen, Dorfhus 24. Februar 2016 20.00 in Hohentengen im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen Zu den Bürgerversammlungen sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Landtagswahl 2016 Wahlschein beantragen per Internet Zur Landtagswahl am 13. März 2016 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Sie können Briefwahlunterlagen online unter www.hohentengen.de beantragen. Der Link steht Ihnen ab dem 01.02.2016 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung die Wahlbenachrichtigung benötigen. Diese wird Ihnen in Kalenderwoche 5 zugestellt. Unbekannter zersticht Reifen von mehreren Autos Am Freitagabend, 15. Januar 2016 wurden die Reifen an mehreren im Bereich der Sparkasse geparkten Autos die Reifen zerstochen. Die Tatzeit liegt zwischen 19.00 und 21.15 Uhr. Insgesamt wurden an sechs PKWs meist mehrere Reifen zerstochen. Der Sachschaden liegt bei über 1000 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und bittet Zeugen, denen an diesem Abend im Bereich der Sparkasse verdächtige Personen aufgefallen sind, sich beim Polizeiposten in Tiengen Tel.07741 8316-281 zu melden.

Nr. 02/16 3 Stadt/Gemeinde Hohentengen a. H. Wahlkreis (Nummer und Name) 59 Waldshut Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde X die Wahlbezirke der Gemeinde Hohentengen a. H. wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten 1) Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Ort der Einsichtnahme 2) Rathaus, Kirchstr. 4, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, 79801 Hohentengen a. H. -barrierefrei mit Hilfe- für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.3) Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis Uhrzeit 12.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt (Dienststelle, Gebäude, Zimmer) Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, Zimmer 1 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis (Nummer und Name) 59 Waldshut durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 1) Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben. 2) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Sofern die Örtlichkeit nur rollstuhlgerecht ist, ist der Hinweis auf die Rollstuhlgerechtigkeit zu beschränken. 3) Nicht Zutreffendes bitte streichen.

4 Nr. 02/16 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2.1 wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden - die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder - die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder - die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat, 5.2.2 wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1 genannten Fristen entstanden ist, oder 5.2.3 wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März 2016, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist). Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu, unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18:00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Postunternehmen 4) der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Ort, Datum Hohentengen a. H., 28.01.2016 Bürgermeisteramt Martin Benz, Bürgermeister Unterschrift, Amtsbezeichnung 4) Von der Gemeinde beauftragtes Postunternehmen einsetzen. Wurde keine Vereinbarung geschlossen und die Wahlbriefe sind mit dem Vermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ versehen, dann sind die Worte „ausschließlich von“ und das Ausfüllfeld „Postunternehmen“ zu streichen.

Nr. 02/16 5 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal 79802 Dettighofen Landkreis Waldshut I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 14. Oktober 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 876.950,00 Euro davon im Verwaltungshaushalt 182.950,00 Euro im Vermögenshaushalt 694.000,00 Euro 2. Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung) 0,00 Euro § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000,00 Euro § 3 Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage: gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage: gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiligem Wasserbezug) 3. Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlagen: gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 14.10.2015 Die Verbandsvorsitzende: Marion Frei, Bürgermeisterin II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 07.01.2016 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 29.01.2016 bis 10.02.2016, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen a.H., Rechnungsamt, Zimmer Nr.7 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende: Marion Frei, Bürgermeisterin

6 Nr. 02/16 Schwarzbachtal Jahresrechnung 2014.xlsx / Mibla Verb.-Gde.n Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal 79802 Dettighofen Öffentliche Bekanntmachung Jahresrechnung 2014 Gemäß § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal" mit Sitz in Dettighofen am 14. Oktober 2015 das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 wie folgt festgestellt: I. Jahresrechnung 2014 1. Feststellung und Aufgliederung der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr ( in €): Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt haushalt haushalt 1. Soll-Einnahmen 154.999,44 360.474,30 515.473,74 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3. Zwischensumme 154.999,44 360.474,30 515.473,74 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 26.400,00 26.400,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 154.999,44 334.074,30 489.073,74 6. Soll-Ausgaben 154.999,44 334.074,30 489.073,74 7. Neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00 8. Zwischensumme 154.999,44 334.074,30 489.073,74 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 154.999,44 334.074,30 489.073,74 11. Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00 2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die im Rechnungsjahr entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Sie sind durch Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen gedeckt. 3. Kassenbestand Der rechnungsmäßige Kassenbestand beträgt € 159.889,57. Der Kassenbestand wurde auf künftige Rechnung übertragen. II. Offenlegung Die Jahresrechnung liegt in der Zeit vom 29.01.2016 bis 10.02.2016, je einschließlich, im Rathaus Hohentengen, Zimmer Nr. 7, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende Marion Frei Bürgermeisterin

Nr. 02/16 7 Über Fastnacht: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und der Postagentur Schmutziger Donnerstag 04. Februar 2016 nachmittags geschlossen Freitag 05 .Februar 2016 geöffnet Samstag 06. Februar 2016 Post geöffnet Rosenmontag 08 Februar 2016 ganztags geschlossen Fastnachtsdienstag 09 Februar 2016 geöffnet ACHTUNG! SPORTTREIBENDE VEREINE UND GRUPPEN Mehrzweckhalle Hohentengen und Lienheim Bis zum Ende der „närrischen Zeit“ können die Hallen der Gemeinde wegen der Dekoration von den sporttreibenden Vereinen nur eingeschränkt benutzt werden. Die Mehrzweckhalle in Hohentengen kann ab dem 10.F ebruar 2016 von den sporttreibenden Vereinen ohne Einschränkungen wieder genutzt werden. Wichtiger Hinweis Halle Lienheim Die Gemeindehalle in Lienheim bedarf nach der närrischen Zeit einer Generalreinigung. In der Zeit vom 09. Februar 2016 bis einschließlich 13. Februar 2016 ist deshalb keinerlei Sportbetrieb möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Straßensperrung anlässlich von Fastnachtsumzügen In Hohentengen: Sonntag 07. Februar 2016 Fastnachtsumzug : ab 13.00 für den Fahrzeugverkehr gesperrt : Vom Sportplatz Hohentengen - Weiherstraße Streckenverlauf: Weiherstraße- Stettenerstraße - Hauptstraße (L161)- Kirchstraße-Hansengelstraße bis zur Mehrzweckhalle (Auflösung) Närrisches Treiben in der Kirchstraße In der Kirchstraße und Rathausvorplatz findet in der Zeit von 12.00 bis 18.00 das „närrische Treiben unter freiem Himmel statt.“ In Lienheim: Donnerstag, 04. Februar 2016 Wecken 06.00 bis 07.30 Uhr Hemdglunkerumzug 19.00 bis 20.00 Uhr

8 Nr. 02/16 Rosenmontag, 08. Februar 2016 Fastnachtsumzug 13.30 bis 15.30 Uhr Samstag, 13.Februar 2016 Fastnachtsverbrennung 19.00 bis 19.30 Uhr Während der vorgenannten Umzüge werden die Straßen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und kleinen Wartezeiten zu rechnen. Bitte um Beachtung Der Kurs um 13.18 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ und um 14.24 Uhr „Hohentengen- Waldshut“ wendet in Reckingen. Ausfall Reckingen - Hohentengen- Reckingen. Der Kurs um 14.38 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ wartet in Reckingen von 15.09 Uhr bis 15.30 Uhr- danach Weiterfahrt. Abbrennen von Fastnachtsfeuer im Landkreis Waldshut Verbrennen von Abfällen Aus gegebenem Anlass weist das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Waldshut darauf hin, dass beim Abbrennen von Fastnachtsfeuern nur trockenes, unbehandeltes Holz, Reisigwellen sowie trockenes Stroh verwendet werden darf. Sollten Abfälle verbrannt werden, welche nicht für das Fastnachtsfeuer verwendet werden dürfen (z.B. behandeltes Holz, Paletten, sonstige Abfälle), wird gegen den Veranstalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Spender des „Heilig-Abend-Treffens“ 2015 in Herdern. Durch Ihre Unterstützung konnten wir insgesamt 390,-- € an den Förderverein der Schule Hohentengen überweisen. Das Organisationsteam Seniorenwohnen Hohentengen a.H. Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag, 28. Januar 2016, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam

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12 Nr. 02/16 - 1 - MERKBLATT Stand: Sept.‘94 für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie finden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtigt werden müssen. Die zuständigen Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit von Zuschauern und Umzugsteilnehmern gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die Sicherheit und Ordnung während des Umzugs zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist ein gewisses Sicherheitsniveau unerläßlich, wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich sollte jeder Teilnehmer sich des finanziellen Risikos bewußt sein, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen hingewiesen, über das die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26./27.01.85 ausführlich berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang ‘86 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden und die Ortspolizeibehörden. 1. Allgemeines 1.1 Brauchtumsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs, 2 StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es empfiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können. 1.2 Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignete Personen sein. Auch schon geringer Alkoholgenuß kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen. 1.3 Vor Antritt der Fahrt Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen, nämlich z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbarkeit und die sichere Besetzung des(r) Fahrzeuges(e). Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden. 1.4 Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kfz und Anh. nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des Entfernens von Radkästen (Kotflügel). 1.5 Folgende Rechtsvorschriften sind im übrigen noch zu beachten: 1.5.1 § 21 StVO - Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese

Nr. 02/16 13 - 2 - eine geeignete (fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit haben. Während der Veranstaltung dürfen Personen auf der Ladefläche von Lkw und Anhängern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf der Ladefläche transportiert werden, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. 1.5.2 § 22 StVO - Durch An- oder Aufbauten werden häufig die Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche Veränderungen der Ladung des Fahrzeuges zugerechnet werden, ist dann eine Erlaubnis gem. § 46 StVO von der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, wenn ein oder mehrere nachfolgende Maße überschritten werden, nämlich die Höhe von 4 m, die Breite von 2,50 m und die Länge von 20 m. Die Maße beziehen sich auf das Fahrzeug mit den An- und Aufbauten und auch auf den mitgeführten Anhänger. 1.5.3 § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Land- oder forstwirtschaftl. (lof) Zugmaschinen, die bauartbestimmt nicht schneller als 32 km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der An- und Abfahrt zulassungsfrei. Anhänger von lof Betrieben, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behandeln. Beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschw. des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h, dann müssen die Anhänger mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) entsprechend § 58 StVZO gekennzeichnet sein. Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nicht erlaubt. Fahrzeugscheine oder Betriebserlaubnisbescheinigungen sind mitzuführen. 1.5.4 § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Die Kfz-Führer müssen die geforderte Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein ist mitzuführen. 1.5.5 § 34 StVZO - Das zulässige Gesamtgewicht usw. darf keinesfalls aufgrund der Veränderungen überschritten werden; dies gilt auch bei der Beförderung von Personen. 1.5.8 2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Verkehrsblatt 1989, S. 322 ff): § 1 (4) - Versicherungsnachweis (für Sonderverwendung) mitführen 1.5.7 Außerdeutsche Fahrzeuge - Hier gelten die Bestimmungen für den internationalen Verkehr (Übereinkommen für den Straßenverkehr, IntKfzVO, PflversAusl). Auf Antrag sind Ausnahmen nur möglich, wenn in diesen Einzelfällen die versicherungsrechtl. Fragen durch die Vorlage einer Bescheinigung beanwortet sind. 2. Besondere Sicherheitsbestimmungen für Kfz und ihre Anhänger 2.1 Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschw. gefahren werden und bei den An- und Abfahrten max. mit 25 km/h. 2.2 Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitpersonen oder auch durch

14 Nr. 02/16 - 3 - eine technische Sicherung gewährleistet sein, dass keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen kann. 2.3 Es darf auch hinter Zugmaschinen nicht mehr als ein Anhänger mitgeführt werden. Die Verbindung von Kfz und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bei Steckbolzenkupplung muss der Steckbolzen gesichert sein. 2.4 An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstige gefährliche Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen. 2.5 Verkleidung und Aufbauten 2.5.1 Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein, die etwa 20 cm über dem Boden endet und die Räder so gegenüber dem Zuschauer gesichert sind. Die Seitenverkleidung muss so stabil angebracht sein, dass sie auch bei einem kräftigen Druck nicht nachgibt. 2.5.2 Bei Verkleidungen von Kfz muss für den Kfz-Führer nach vorn ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein, so dass er auch dicht vor dem Fahrzeug befindliche Kinder zu erkennen vermag. Ebenso muss die Sicht nach den Seiten und nach rückwärts u. U. durch zusätzliche Außenspiegel gewährleistet sein. 2.5.3 Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Tiefladern. Die Räder des Tiefladers müssen so verkleidet sein, dass die Verkleidung fast den Boden berührt und die gesamte Verkleidung von Vorder- und Hinterrad im Grundriß ein Rechteck bildet. 2.5.4 Bezgl. der höchstzulässigen Maße siehe Ziff 1.5.2. Eine Berührung der Straßenbahnoberleitung mit ausgestreckter Hand muss ausgeschlossen sein. 2.6 Mitnahme von Personen 2.6.1 Die Anhänger mit Personen auf der Ladefläche müssen mind. zweiachsig sein und an der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) haben. Auf einachsigen Anhängern dürfen keine Personen mitgeführt werden. 2.6.2 Beim Mitführen von Personen auf Ladeflächen müssen, diese Personen durch ausreichend hohe und stabile Bordeinrichtungen gegen Herunterfallen geschützt sein. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.

Nr. 02/16 15 - 4 - 2.7 Bremsanlagen 2.7.1 der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Die Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. 2.7.2 Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist darauf zu achten, daß bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist. 2.7.3 Mehrachsige Anhänger müssen eine wirksame Bremsanlage haben in Form - einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu empfehlen), oder - einer Auflaufbremse (Ansprechweg darf nicht zu lang und die Rücklaufsperre nicht in Funktion gesetzt sein), oder - einer Fremdkraft-Bremsanlage (Druckluftbremse). Die Abreißbremsanlage muß ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein. Einachsige Anh. benötigen dann eine eigene Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges oder 3 t übersteigt. 3. Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und ihre Anh., Reiter An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten: 3.1 Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben. 3.2 Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der Fahrzeuge und der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche gelten die Ausführungen unter Ziff. 2.4, 2.5 und 2.6. 3.3 Pferde mit Reiter sind ebenso wie Gespannfahrzeuge durch Begleitpersonen abzusichern. 3.4 Gespannfahrzeuge müssen eine gut bedienbare Bremse haben. 3.5 Unabhängig von den für den Umzug getroffenen Regelungen dürfen Fahrräder vor und nach dem Umzug nur in vorschriftsmäßigem Zustand benutzt werden. 4. Es wird empfohlen, daß der Veranstalter eine Umzugsordnung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei abstimmt, U. a. sollte geregelt sein - Teilnahmebedingung, Anmeldung, Aufstellungszeit - Aufstellungsraum - Reihenfolge der Gruppen - Abstand von Gruppe zu Gruppe - Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u. a., Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit Zuschauern, Werfen von Gegenständen und Spritzen mit Flüssigkeit u. a - der Einsatz von Abschnittsleitern, die auch Kontaktpersonen zur Polizei sein sollten - der Einsatz von Not- und Hilfsdiensten (Arzt, Rotes Kreuz Feuerwehr) .

16 Nr. 02/16 Gesamtschweizerischer Sirenentest Der gesamtschweizerische Sirenentest findet dieses Jahr am Mittwoch, dem 03. Februar 2016 statt. Für die Tests der stationären und mobilen Sirenenanlagen des Zivilschutzes wird das Signal „Allgemeiner Alarm“ von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr und das Signal „Wasseralarm“ von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr gegeben. Der gesamtschweizerische Sirenentest erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz der Schweiz. Er dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme zu testen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie im Internet unter: http://www.sirenenalarm.ch Deutsche Rentenversicherung informiert: „Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente“ Aktuelle Informationen rund um die Rente und Antworten auf die wichtigsten Fragen bietet das Regionalzentrum Freiburg der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in seinen kostenlosen Vorträgen und Seminaren. In Waldshut-Tiengen informiert die Rentenversicherung am 24.02.2016 um 16:30 Uhr über das Thema „Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente“. Die Fachleute der Rentenversicherung gehen dabei unter anderem auf folgende Fragen ein: Welche Zeiten zählen für meine spätere Rente? Wie kann ich fehlende Zeiten nachweisen? Was sagen mir Renteninformation und Versicherungsverlauf? Der Vortrag findet am Beratungssort in Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a statt und dauert etwa zwei Stunden, um Anmeldung unter der Telefonnummer 07751/ 8958-10 oder per E-Mail unter beratungsort.waldshut-tiengen@drv-bw.de wird gebeten Recyclinghof Lauchringen Neue Öffnungszeiten des Recyclinghofes Lauchringen ab 01.02.2016 Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass der Recyclinghof Lauchringen ab dem 01.02.2016 wie folgt geöffnet ist:

Nr. 02/16 17 Mittwoch: 13 bis 16 Uhr Freitag: 14 bis 17 Uhr Samstag: 9 bis 15 Uhr. Gegenüber der bisherigen Regelung wird künftig an Samstagen die Öffnungszeit um eine Stunde verringert. Zusätzlich wird freitags eine Stunde länger geöffnet. Letzte Einfahrt ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Gemeinschafsschule Rheintal Kurz vor den Weihnachtsferien unternahmen die Fünftklässler der Gemeinschaftsschule Rheintal mit ihren Lernbegleiterinnen einen Lerngang zum Bauernhof der Familie Stoll in Kadelburg. Dort interviewten sie den Besitzer des Bauernhofs Clemens Stoll und informierten sich rund um das Tier Rind. Bei einem Rundgang über den Hof waren die Schülerinnen und Schüler besonders von der modernen Melkanlage beeindruckt. Die eine oder andere Streicheleinheit während der Besichtigung blieb natürlich nicht aus, worüber sich nicht nur die Tiere freuten. Öffnungszeiten der Recyclinghöfe im Landkreis Waldshut ab 2016 Die Erreichbarkeit der Recyclinghöfe im Landkreis Waldshut wurde ab 2016 teilweise neu geregelt. Die aktuellen Öffnungszeiten können dem Müllkalender 2016 des Landkreises Waldshut entnommen werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist insbesondere darauf hin, dass ab 2016 folgende Recyclinghöfe an Samstagen künftig bis 14 Uhr geöffnet haben: Görwihl, Grafenhausen, Laufenburg, Murg, St. Blasien, Todtmoos und Waldshut (Bleiche). Der Landkreis Waldshut möchte hiermit auf einigen ausgewählten Recyclinghöfen den Kundenzuspruch für diese erweiterten Öffnungszeiten testen. Die Regelungen auf den übrigen Höfen bleiben vorerst unverändert. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass seit 2016 auf allen Recyclinghöfen die letzte Einfahrt jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ist. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises, wenn dies bei den Anlieferungen beachtet wird.

18 Nr. 02/16 Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2016 Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung. Im Januar 2016 sind in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2016 gestartet. Was ist der Mikrozensus? – Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg sind dies etwa 48 000 Haushalte. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung durch ein mathematisches Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Personen, die in einem Haushalt an einer ausgewählten Anschrift wohnen, sind auskunftspflichtig. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt, das heißt, dass der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt wird und somit pro Woche rund 900 Haushalte in BadenWürttemberg befragt werden. Wie läuft eine Befragung ab? – Die Mikrozensusbefragung führen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes durch. Sie sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird in einem persönlichen Interview mit einem Laptop durchgeführt. Diese Art des Interviews erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung und ist für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig. Alternativ besteht für die Haushalte auch die Möglichkeit, einen Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Wer nutzt die Daten? – Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. „Ehe- und Lebenspartner haben häufig ähnliches Bildungsniveau und gleiches Alter“, „Altersdurchschnitt der Bevölkerung mit Migrationshintergrund etwa 10 Jahre jünger“ oder „68 Prozent der Pendler nutzen das Auto, 13 Prozent öffentliche Verkehrsmittel“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.

Nr. 02/16 19 Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 10. Februar 2016 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. Der Sozialverband VdK informiert: Die Sprechtage des VdK finden statt in: WT-Tiengen, Bahnhofstr. 12, jeden Montag von 9°°-12°° Uhr, vorherige Terminabsprache Tel. 07621- 93 96 39-0 Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwer-behindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle Lörrach,Tel.-Nr.: 07621 / 93 96 39 – 0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.d Sammeltermine Vorankündigung: Verschiebung der Müllabfuhr über Fastnacht Aufgrund des „Rosenmontag“ am 08. Februar 2016 verschiebt sich die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag. Die Abfuhr wird wie folgt verlegt: Von Rosenmontag, 08. Februar 2016 auf Dienstag, den 09. Februar 2016 Die Kreismülldeponie Lachengraben, die Grünkompostierungsanlage in Küssaberg sowie alle Recyclinghöfe sind am Rosenmontag, den 08. Februar 2016 geschlossen. Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen Das umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. Veranstaltungskalender 04. Februar 2016 Kinderball, Narrenverein Lienheim (Halle Lienheim) 04. Februar 2016 Hemdglunkiumzug, Narrenzunft Hohentengen 04. Februar 2016 Hemglunkerball, SC Hohentengen (Vereinsheim) 05. Februar 2016 Fäger-Explosion Guggenmusik Lienheim (Halle Lienheim) 06. Februar 2016 Kinderfasnacht, FC Hochrhein (Mehrzweckhalle)

20 Nr. 02/16 06. Februar 2016 Bunter Abend Narrenverein Lienheim (Halle Lienheim) 07. Februar 2016 Fasnachtsumzug, Narrenzunft Hohentengen mit anschließendem Fasnachtstreiben im Dorf, Rathausplatz, Pfarrsaal undMehrzweckhalle 08. Februar 2016 Fasnachtsumzug und Buntes Treiben, Narrenverein Lienheim 09. Februar 2016 Hexenverbrennung und Kehrausball im Pfarrsaal, Hexenclique Narrenzunft Hohentengen 14. Februar 2016 Fasnachtsfeuer auf dem Riesen in Hohentengen, Narrenzunft Hohentengen 06. Februar 2016 11.00 Uhr Festplatz an der Wutach in Tiengen Größtes Schlumpftreffen der Welt, Schlumpf mit dem offiziellen Weltrekordversuch VHS Waldshut Am Freitag, 05.08.2016 bietet die Volkshochschule Waldshut eine Tagesfahrt zu den Bregenzer Festspielen zur Aufführung Turandot“ von Giacomo Puccini an. Anmeldeschluss 29.01.2016 Eine der berühmtesten Arien schrieb Giacomo Puccini in seiner letzten Oper. Die chinesische Prinzessin Turandot hat „Nessun dorma“ als Befehl für eine Nacht ausgegeben: Erfährt sie nicht bis zum Morgen den Namen des unbekannten Prinzen, muss sie dessen Liebe erwidern. Chinesisches Kolorit, mächtige Chorszenen und von ihren Gefühlen überwältigte Figuren bestimmen dieses Werk. Die Rätselszene wird zum musikalischen Wettkampf zwischen Sopran und Tenor. Effektgeladen und hingebungsvoll lässt Puccini seine Liebenden nach den Sternen greifen. 13.00 Uhr Abfahrt ab Waldshut, 21.00 Uhr Beginn der Vorstellungen, ca. 23.30 Uhr Ende der Vorstellung und Rückfahrt. Preis für Fahrt im modernen Luxus-Reisebus, Eintrittskarten der gebuchten Kategorie Kategorie 2 155,-- € Kategorie 3 135,-- €. Weitere Informationen, und Anmeldung bei Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Vom 15.05. – 22.05.2016 findet unter der Leitung von Frau Merone eine Sprachreise in das Veneto statt. An den Vormittagen lernen Sie in Klein-Gruppen mit diversen Sprachniveaus die italienische Sprache und an den Nachmittagen besichtigen Sie kunsthistorischen Städte Abano, Cittadella, Padova und Arquà Petrarca und können Ihre frisch erworbenen Kenntnisse gleich mit den Einheimischen in die Praxis umsetzen. Preis für Fahrt im Luxus-Reisebus , 7 Übernachtungen im ****Hotel in Abano-Montegrotto Terme, mit Halbpension im Doppelzimmer, deutsche Führungen und Reiseleitung, 18 Unterrichtsstunden Italienisch in Kleingruppen, Eintritte, Unterrichtsmaterial und Informationsmappe, 830,--€ pro Person Einzelzimmerzuschlag 160,--€. Weitere Informationen, und Anmeldung bei Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de

Nr. 02/16 21 DICHTERWETTSTREIT „POETRY-SLAM“ – die Kunst des gesprochenen Wortes - Fortsetzung nach dem großen Erfolg 2015 – Freitag, 12. Februar 2016, 20.00 Uhr in der Klosterschüer Ofteringen Für die offene Bühne sind Anmeldungen beim Bürgermeisteramt 79793 Wutöschingen/ Kulturring, Kirchstr. 5, Telefon 07746 / 852-11 oder per mail: sgoebel@wutoeschingen. de bis 01. Februar 2016 erwünscht. Einlass: 19.15 Uhr – Eintrittspreise: 8,00 € (Erwachsene und Jugendliche) Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel. 07746 / 852-11, Email: sgoebel@wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de Persönliche Hilfen Landkreis Waldshut / Familienlotse Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt. Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Betreuungsformen sind: Einzelbetreuung im häuslichen Bereich, in unseren Räumlichkeiten oder anderen Orten; Assistenz und Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Urlaubsbetreuung vor Ort; Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie an. E. Stadler Telefon (07741) 9657277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00, e.stadler@lebenshilfe-ssw.de Gruppenangebote Landkreis Waldshut Unser neues Programmheft für 2016 ist ab 28.12.15 in unseren Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen erhältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar! Freie Zeit sinnvoll und erlebnisreich gestalten! Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit neben Schule und den täglichen Verpflichtungen sinnvoll und mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Unsere Angebote: Ferienfreizeiten Jugendliche und Kinder Freizeitclubs Jugendliche und Kinder Ferienbetreuung Sport und Bewegung Tagesunternehmungen Bildungsangebote Für weitere Informationen und zur Anforderung ausführlicher Programmhefte wenden Sie sich bitte an: Natalie Amico Telefon (07761) 55 38 581, n.amico@lebenshilfe-ssw.de

22 Nr. 02/16 IHK bietet Kompakt-Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder“ an Kompakt-Lehrgang startet am 23. Januar 2016 in Schopfheim Noch freie Lehrgangsplätze Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) Notwendige Kenntnisse rund um die Ausbildung Die IHK in Schopfheim startet am 23. Januar einen Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder“, der auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereitet. An sechs Samstagen erwerben die Teilnehmer bei der erfahrenen Dozentin Anne-Catherine Horn die notwendigen Kenntnisse rund um die Ausbildung und legen im Juni die Prüfung zum Ausbilder bei der IHK ab. Gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) benötigen alle Ausbilder/-innen den Nachweis über die arbeitspädagogischen Kenntnisse, wenn sie betrieblich ausbilden möchten. Die IHK bietet das ganze Jahr über verschiedene Varianten von Ausbilderlehrgängen an. Anmeldung und Informationen bis 15. Januar 2016 Anita Wissmann, Tel.: +49 7622 3907-230, anita.wissmann@konstanz.ihk.de, www.konstanz.ihk.de Gewerbliche Schulen Waldshut Technikerausbildung in Waldshut ab Herbst 2016 Einladung zur persönlichen Information An den Gewerblichen Schulen Waldshut beginnt im September 2016 ein neuer Lehrgang zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/in“. Mit dem Abschluss erwerben die Techniker/-innen gleichzeitig die Fachhochschulreife. Das Angebot richtet sich an Interessenten mit abgeschlossener Metall- oder Elektroberufsausbildung und mindestens eineinhalbjähriger Berufspraxis. Die unterschiedlichen Vorbildungen werden während der zwei Jahre dauernden Bildungsmaßnahme in speziell zugeschnittenen Fächern ausgeglichen. Finanzierungshilfen nach BAföG sind möglich. Anmeldungen oder individuelle Anfragen können jederzeit an die Gewerblichen Schulen Waldshut, Friedrichstraße 22‚ 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/884-400 gerichtet werden. Weitere Informations- und Kontaktmöglichkeit: www.gs-wt.de Zusätzlich lädt die Schule zu einer unverbindlichen Information mit Besichtigung der Labore und Einrichtungen ein. Künftige Lehrer werden an diesem Abend gerne Ihre Fragen beantworten. Termin: Donnerstag, 18. Februar 2016, Zeit: 19:00 Uhr, Raum: 105 (EG)

Nr. 02/16 23 Anmeldungen zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft 2016 Am 28. März 2016 endet die Anmeldefrist für die Meisterprüfungen 2016 im Beruf Hauswirtschaft. Zuständig für die Zulassungen und Prüfungsorganisation der Meisterprüfungen in der Hauswirtschaft ist landesweit das Regierungspräsidium Tübingen. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in bestanden und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können Personen an der Prüfung teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Genaue Informationen gibt es auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Ausbildung/Hauswirtschaft“. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit. Landratsamt Waldshut Fit in den Frühling - Gesundheitsaktionswochen 2016 10. Febr. – 25. März – Mit freundlicher Unterstützung der DAK Gesundheit, Servicezentrum Waldshut Seit mehr als 10 Jahren heißt es zur Fastenzeit „Fit in den Frühling“. Auch 2016 gibt es wieder zahlreiche Angebote der Gesundheitsaktionswochen. Wer sich vorgenommen hat, einige ungeliebte Gewohnheiten zu ändern, das eigene Konsum- und Alltagsverhalten zu überdenken, wer eine Zeit lang auf Alkohol verzichten oder weniger ungesund Essen möchte, weniger Stress und mehr Ausgeglichenheit anstrebt, sich mehr bewegen möchte, und wer auch mal etwas Neues ausprobieren will, findet mit den Angeboten der Gesundheitsaktionswochen vielfältige und wertvolle Unterstützung. Für die gekennzeichneten Angebote gewähren Krankenkassen einen Zuschuss. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse danach. Mitmachen können also wieder alle, die sich für den Frühling in Form bringen möchten. Die Angebote: Genussvoller Start in den Frühling Weg mit dem Winterspeck Vortrag Referentin: Claudia Marchlewski, Diätassistentin Termin: 8. März, 18.00–19.30 Uhr im Landratsamt Waldshut, Raum 267 Dies ist ein kostenfreies Angebot ohne Anmeldung! Yoga und Meditation Ein Weg zu innerer Klarheit und Ruhe Kursangebot

24 Nr. 02/16 Leitung: Joachim Grap, Yogalehrer (Berufsverband dtsch. Yogalehrer/innen/ Europäische Yogaunion) Termine: ab 12. Febr. 6 Kursabende immer freitags 18.30-19.45 Uhr Yoga Zentrum Waldshut, Eisenbahnstr. 23 in Waldshut (ggü. Bahnhof) Teilnehmergebühr 54 € Anmeldung erforderlich! Kostenbeteiligung durch die DAK möglich! Mal loslassen! Progressive Muskelentspannung Kursangebot Leitung: Gabriela Strittmatter, Diplom-Entspannungspädagogin und Systemische Beraterin Termine: ab 16. Febr. 4 Kursabende jeweils dienstags 19.00-20.30 Uhr, Saderlacher Weg 3 in Waldshut Teilnehmergebühr: 90 € (inkl. ausführliches Unterrichtsmaterial) Anmeldung erforderlich! Kostenbeteiligung durch die DAK möglich! Yoga in der Fastenzeit Erweckende Übungen für Leib und Gemüt Wochenendkurs Leitung: Günter Oberschmid, Yoga-Lehrer, Yogi-Raj und Waltraud Eckert, Ivengar-Yogalehrerin Termin: Samstag, 13. Februar 9.30-18.00 Uhr und Sonntag, 14. Februar 9:00-16:00 Uhr Seminarhaus Heidewuhr, Rickenbach / Bergalingen Kursgebühr: 100 € inkl. Verpflegung (vegetarisch nach den Richtlinien der ayurvedischen Ernährung) Es besteht die Möglichkeit zur Übernachtung! EZ 35 €, DZ 25 € p.P. zuzüglich Anmeldung erforderlich! Rauchfrei sofort! Der schnelle Rauschstopp Abend-Seminar Leitung: Sylvia Furmaniak, Diplom-Pädagogin und Heilpraktikerin Termin: Montag, 14. März, 17.30-21.30 Uhr, Naturheilpraxis Furmaniak, Hochstr. 5, Lauchringen Teilnahmegebühr: 200 € inkl. CD, Akupunktur, Hypnose und Rauchfrei-Spritze Anmeldung erforderlich – höchsten 5 Teilnehmer/innen! Kostenbeteiligung durch die DAK möglich! Weitere Information und Anmeldungen:

Nr. 02/16 25 Landratsamt Waldshut Wilfried Könnecker, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751 86 43 44, E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Das komplette Programm finden Sie im Rathaus und im Internet auf www.sucht-waldshut.de Institut für Bildung und Management Berufsbegleitende Weiterbildung zum Sozialfachwirt Start 03.06.2016 Informationsveranstaltungen am Mittwoch, den 24.02.2016 Die Notwendigkeit von betriebswirtschaftlichem KnowHow auch im Gesundheits- und Sozialwesen ist längst erkannt. Ein Trend, dass nicht nur die Leitungskräfte sich diese KnowHow erwerben, sondern auch stellvertretende Leitungen oder Mitarbeiter mit Projektverantwortung, nimmt erkennbar zu. Das IKS reagiert mit seiner berufsbegleitenden Weiterbildung zum Sozialfachwirt darauf. Start der nächsten Weiterbildung ist am Freitag, den 03.06.2016. Zielgruppe sind im Gesundheits- oder Sozialwesen Tätige u.a. Erzieherinnen, Pflegekräfte, Arzthelferinnen, Mitarbeiter aus der Schulbetreuung. Infoabend am 24.02.2016 Beginn 18.00 Uhr: Sozialfachwirt/in (IKS) Dauer 1 Jahr an 16 Wochenenden (Freitagnachmittag und Samstag). Weitere Informationen: IKS Institut für Bildung und Management, Zell i. W., Scheffelstr. 2 (Eingang Grundschule Zell). Tel. 07625/918837-0, www.iks-zell.de. Altersjubilare im Monat Februar 2016 18.02. Christel Rother, Rheinstraße 24 Herdern 80 Jahre Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 29.01.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Sonntag, 31.01.2016 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Kerzenweihe und Blasiussegen Mittwoch, 03.02.2016 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im kath. Pfarrheim St. Maria in Hohentengen anschließend Seniorennachmittag Samstag, 06.02.2016 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Narrenpredigt in Stetten, die Gottesdienstbesucher dürfen gerne verkleidet kommen

26 Nr. 02/16 Sonntag, 07.02.2016 10.45 Uhr Eucharistiefeier mit Narrenpredigt in Lienheim, die Gottesdienstbesucher dürfen gerne verkleidet kommen ASCHERMITTWOCH – Fast- und Abstinenztag mit Austeilung der Asche Mittwoch, 10.02.2016 19.00 Uhr Wortgottesfeier in Lienheim 19.00 Uhr Wortgottesfeier in Rheinheim Pfarrfasnacht in Hohentengen Unsere diesjährige Pfarrfasnacht startet am 30.01.2016 um 20.11 Uhr im Pfarrsaal in Hohentengen. Wir freuen uns auf viele kostümierte Gäste bei Tanz und Unterhaltung mit Guido Heidenreich. Das Gemeindeteam St. Maria lädt herzlich dazu ein. „NARRI-NARRO“ Altenwerk St. Maria Mittwoch, 03. Febr. 2016 ist um 14.00 Uhr Gottesdienst im kath. Pfarrheim in Hohentengen, anschließend „NARRI-NARRO – Fasnacht isch do“ – bunter Kappennachmittag Buntes Treiben im Pfarrsaal Am Fasnachtssonntag, 07.02.2016 ist im Pfarrsaal in Hohentengen - Fasnachtstreiben mit Mittagessen. Der Bonanzaclub Hohentengen lädt alle Narren herzlich ein. NARRI-NARRO Termine Erstkommunion Am Samstag, 30. Januar 2016 ist von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Kindertag im Pfarrheim St. Oswald in Lienheim. Thema: Umkehr und Versöhnung Am Freitag, 12.02.2016 ist um 18.30 Uhr in Rheinheim Bußandacht für alle Erstkommunionkinder und Eltern der Seelsorgeeinheit. Kirchenchor Lienheim – Projektsänger gesucht Der Kirchenchor St. Oswald sucht Verstärkung für das Kirchenkonzert, welches wir gemeinsam mit dem Musikverein am 10. April 2016 veranstalten. Wer gerne mitsingen will, kann einfach mal vorbei kommen oder sich bei Margot Bernauer oder jedem anderen Kirchenchormitglied melden. Wir proben immer Donnerstag um 20.00 Uhr im Pfarrheim. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung email: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt.

Nr. 02/16 27 Pfarrbüro geschlossen Am Dienstag, 26. Januar sind die Pfarrbüros wegen Teamsitzung geschlossen. Vom Montag, 01.02. bis Donnerstag, 04.02.2016 ist das Pfarrbüro in Hohentengen wegen Urlaub geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Ursula Bögi Pfarrbüro Rheinheim, Tel. Nr. 07741-3105. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gospel-Konzert in der Bergkirche: The Glory Gospel Singers aus New York Mittwoch 03.02.2016, 19.00 Uhr The Glory Gospel Singers bringen die Energie des Gospelgesangs aus der Kulturmetropole New York in ihre Kirchenkonzerte mit. Am 03. Februar sind sie zu Gast in der Bergkirche. Mit den Traditionals wie „Amazing Grace“, „Oh happy day“ oder „Oh when the saints“ begeistern die stimmgewaltigen Solisten genauso wie mit neueren Gospels ihr Publikum und lassen den Funken überspringen. The Glory Gospel Singers gehören zur bis zu 70-köpfigen New Yorker WWRL Community Chorale. Gospel-Fans sollten sich das Konzert nicht entgehen lassen. Einlass ab 18.00 Uhr. Eintritt 19,90 € (Vorverkauf) 22,00 € (Abendkasse) Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Sonntag, 31.01. 2016 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Sonntag, 7.02. 2016 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Sonntag, 14.02. 2016 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Mitarbeiterbrunch - offen für alle, die Zeit und Lust haben sich einzubringen oder die Kirchengemeinde kennenzulernen Sonntag, 31.01. nach dem Gottesdienst Beim Mitarbeiterbrunch im Bonhoefferhaus werden die Jahresaktivitäten der Kirchengemeinde besprochen und Mitmach-Angebote vorgestellt. Thema ist auch das Reformationsprojekt „Was uns trägt“. Der Mitarbeiterbrunch dient zum Austausch und bietet Gelegenheit, Ideen, Anregungen und Gedanken zur Gemeindearbeit einzubringen. Eingeladen sind Mitarbeitende und Interessierte. Der Brunch ist so organisiert, dass jeder etwas zum Teilen mitbringt.

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