Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Oktober 2016.

2 Nr. 20/2016 Liebe Bürgerinnen und Bürger! Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür im Kindergarten „Wunderfitz“ am Sonntag ,den 23.10.2016 von 14.30 – 17.00 Uhr Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger von Hohentengen a.H. herzlich in den Kindergarten „Wunderfitz“ ein. Nutzen Sie die Gelegenheit den Neubau der Kindertagesstätte kennenzulernen. Bei Kaffee und Kuchen können Sie den Tag ausklingen lassen. Auf Ihren Besuch freuen wir uns. Martin Benz Bürgermeister Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H. – Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) – Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. am 29. September 2016 folgende Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H. beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H.im Sinne von § 2 in Verbindung mit § 34 Feuerwehrgesetz (FwG).

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