Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. November 2016.

4 Nr. 23/16 Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 12.04.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern, den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen für die Öffentlichkeit freizugeben. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten, OT Günzgen: Flst.-Nr. 2060, 2060/1, 2059, 2059/1, 2058/1, 2058, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2020, 1999. 1330/Teil, 2061 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 11.11.2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg aus dem Jahre 2006 ist die betroffene Fläche teilweise als Mischgebiet (0,4 ha) und teilweise als landwirtschaftliche Fläche (0,8 ha) sowie als innerörtliche Grünfläche (0,4 ha) ausgewiesen. Durch die punktuelle Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes soll die städtebauliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Winkel“ ermöglicht werden. Teilbereich 1 und 2 Städtebauliches Ziel der Planung ist es, den Ortsteil Günzgen im Gewann „Im Winkel“ nach Nordwesten zu erweitern. Für die Erweiterung wird gemäß BauNVO § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete nach Absatz 2 ein WA Gebiet (allgemeine Wohngebiete) festgesetzt. Die im Baugebiet notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen können an die bestehenden Leitungsnetze angeschlossen werden. Der durch das Baugebiet führende Lochgraben ist bereits zu 80 % verdolt und muss im Zuge der Erschließung neu verlegt werden. Derzeitig wird die Grünfläche überwiegend als Pferdeweide und im nordwestlichen Bereich als Holzlagerplatz genutzt. Die Wohnbebauung findet durch diese Erweiterung im Nordwesten des Ortsteils Günzgen seinen städtebaulichen Abschluss. Teilbereich 3 Der Teilbereich 3 umfasst das Grundstück, Flst.-Nr. 1999 mit 4 ausgewiesenen Baugrundstücken. Für die derzeit im FNP als innerörtliche Grünfläche/Sportplatz ausgewiesene Fläche wird gemäß BauNVO § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete zur Anpassung an den angrenzenden Landwirtschaftsbetrieb nach Absatz 2 MD (Dorfgebiet) festgesetzt. Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Montag, den 28. November 2016 bis einschließlich Mittwoch, den 28. Dezember 2016

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