Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. November 2016.

6 Nr. 23/16 Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Klausen-Hansengelstraße West“, Gemarkung Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 10.11.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klausen-Hansengelstraße West“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 1613/5 und 1511/Teil Für den Geltungsbereich ist das Plankonzept vom 31.10.2016 maßgebend. Kartenausschnitt siehe abgedruckter Plan. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: Umweltbericht des Büros Burkhard Sandler vom 31.10.2016 (Methodik der Umweltprüfung, Beschreibung und Bewertung der Umwelteinwirkungen, Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes, Beschreibung der Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung, Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, grünplanerische Festsetzungen, Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen) Außerdem liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Themen Bodenschutz, Landschaftsschutzgebiet und Waldabstand vor. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Textteil, zeichnerischer Teil) mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit Begründung und Umweltbericht vom Montag, den 28.11.2016 bis einschließlich Mittwoch, den 28.12.2016 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, von Montag bis Mittwoch, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr, Donnerstag, 8.00-12.00 Uhr und 14.0018.00 Uhr und Freitag von 8.00-12.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können bis einschließlich 28.12.2016 in schriftlicher Form bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, per E-Mail bauamt@hohentengen-ah.de oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers bei schriftlichen Stellungnahmen zweckmäßig. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Weiterhin ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hohentengen a.H., 17.11.2016 Der Bürgermeister: gez. Benz

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