Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 1. Dezember 2016.

2 Nr. 24/2016 Öffentliche Bekanntmachung Aufhebung des kommunalen Grundbuchamts Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das kommunale Grundbuchamt in Hohentengen am 13. März 2017 aufgehoben. Der letzte Tag, an welchem das Grundbuchamt im Rathaus für den Publikumsverkehr geöffnet hat, ist der 10. März 2017. In Zukunft wird das Grundbuchamt für den Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen zentral vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen geführt. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher des Bezirks zu gewährleisten, wird die Gemeinde Hohentengen eine Grundbucheinsichtsstelle haben. In der Übergangszeit bis alle Grundbuchdaten digitalisiert sind, kann es zu Verzögerungen der Auskünfte kommen. Die Grundbucheinsichtsstelle hat montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung geöffnet. Aufstellen von Werbeschildern auf gemeindeeigenen Grundstücken und im öffentlichen Verkehrsraum Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. November 2016 beschlossen, für das Anbringen von Werbeplakaten auf gemeindeeigenen Grundstücken und im öffentlichen Verkehrsraum Regelungen aufzustellen, um einen Wildwuchs an Werbeschildern im Gemeindegebiet zu verhindern. Falls Sie für eine Veranstaltung ein Werbeschild aufstellen möchten, ist nun folgendes zu beachten: • D ie Aufstellung von Werbeschildern muss schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. • D ie Plakate dürfen frühestens 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt sein. • P ro Veranstaltung dürfen in der Gesamtgemeinde höchstens 7 Werbeschilder aufgestellt werden. • Für die Plakatierungsgenehmigung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben. • Auf dem Rathausplatz im Ortsteil Hohentengen sowie an Straßenlaternen dürfen keine Werbeschilder angebracht werden.

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