Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2016.

Weihnachten 2016 · Nr. 26 Seite 3 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs für den Bereich „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen (Aufstellung im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 15.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: 2060, 2060/1, 2059, 2058, 2058/1, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2061/Teil, 2020, 1999 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 06.12.2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes – Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung – Beschreibung der Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung – Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen des B-Planes – Grünplanerische Festsetzungen – Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen – Tabellenverzeichnis: 1. Verteilung der Eingriffsfläche in private und öffentliche Planungen 2. Beschreibung und Bewertung der Biotope 3. Potentiell vorkommende Fledermausarten im Bereich des B-Plangebietes 4. Potentiell vorkommende Vogelarten im Bereich des B-Plangebietes 5. Ökopunkte des Schutzgutes Boden (Bestand) 6. Anlagebedingte Auswirkungen des B-Plangebietes für das Schutzgut Pflanzen/Biotope 7. Ermittlung des Kompensationsbedarfes für das Schutzgut Boden 8. Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen und der Kompensationsmaßnahmen für die betroffenen Schutzgüter. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Umweltbericht wird von Donnerstag, den 29. Dezember 2016 bis einschließlich Montag, den 30. Januar 2017 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt.

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