Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2016.

Weihnachten 2016 · Nr. 26 Seite 5 Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 22.12.2016 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Ausserdorf Ost“ (Gewerbegebiet), Teilbereich B, als Erweiterung des Bebauungsplanes „Ausserdorf“ im Ortsteil Lienheim, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein; Öffentliche Auslegung der Unterlagen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 12.12.2016 in öffentlicher Sitzung die Planunterlagen des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen wird der starken Nachfrage ortsansässiger Handwerker im Besonderen aus dem Ortsteil Lienheim nach geeigneten Bauflächen nachgegangen. Die Ausweisung der Fläche ist die Weiterführung des bestehenden Gewerbegebiets in Richtung Osten. Die Gemeinde Hohentengen beabsichtigt in diesem Teilbereich die Erstellung von Geschäftsgebäuden sowie die Bereitstellung von Gewerbeflächen. Ebenso wird eine Sonderfläche (SO) für die Sondernutzung von Jugend und Freizeit (Stellfläche Bauwagen)/Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen. Das Gewerbegebiet bewirkt eine Stärkung und Klarstellung der umgebungsspezifischen Infrastruktur. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 2109/Teil, 2110/Teil, 2111/Teil, 2908, 2122, 1996/Teil, 256/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 30.11.2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes – Beschreibung und Bewertung der umweltbezogenen Auswirkungen – Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung

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