Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Dezember 2016.

Seite 6 Nr. 26 · Weihnachten 2016 – Minimierung und Kompensation der Eingriffsfolgen – Maßnahmen: 1. Schutz der Tierwelt 2. Schutz des Bodens und des Wassers 3. Wasserrückhaltung/Grundwasserschutz am Standort 4. Begrünung privater Freiflächen, Eingrünung, Anpflanzungen auf Baugrundstücken Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit den ergänzten Unterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird von Montag, den 02.01.2017 bis einschließlich Montag, den 06. Februar 2017 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 26, ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg, Zimmer 26, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 22. 12.2016 Der Bürgermeister: gez. Benz

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