Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Februar 2016.

Nr. 04/16 19 Das Landratsamt – Landwirtschaftsamt informiert: IHK-Lehrgänge Elektrofachkraft in der Industrie Berufsbegleitender Lehrgang ab 7. März 2016 in Lörrach Noch freie Plätze, Anmeldeschuss ist 23. Februar 2016 Die IHK Hochrhein-Bodensee plant ab 7. März 2016 in Lörrach den berufsbegleitenden Lehrgang „Elektrofachkraft in der Industrie“. Der Abschluss ist für Fachkräfte der Instandhaltung und der Montage mit abgeschlossener Berufsausbildung, die fundierte elektrische Kenntnisse benötigen. Die Teilnehmer erwerben das Wissen, um Produktionsanlagen und Maschinen auch in elektrischer Hinsicht zu verstehen, zu bedienen und instand zu halten. Durch diese Weiterbildung erreichen die Teilnehmer eine Qualifikation als vollwertige Elektrofachkraft nach BGV A 3 und verbessern so Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten erheblich. Derzeit sind im Lehrgang noch Plätze frei. Informationen und Anmeldung: IHK Hochrhein-Bodensee, Anita Wissmann, Tel.: +49 7622 3907-230, anita.wissmann@konstanz.ihk.de, www.konstanz.ihk.de IHK – Vollzeitlehrgang: Ausbildung der Ausbilder Noch freie Lehrgangsplätze, ab 07. März 2016 in Schopfheim Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) Notwendige Kenntnisse rund um die Ausbildung Die IHK in Schopfheim startet am 7. März einen Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder“, der auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereitet. An insgesamt zehn Unterrichtstagen erwerben die Teilnehmer bei der erfahrenen Dozentin Anne-Catherine Horn die notwendigen Kenntnisse rund um die Ausbildung und legen im April die Prüfung zum Ausbilder bei der IHK ab. Gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) benötigen alle Ausbilder/-innen den Nachweis über die arbeitspädagogischen Kenntnisse, wenn sie betrieblich ausbilden möchten. Die IHK bietet das ganze Jahr über verschiedene Varianten von Ausbilderlehrgängen an. Anmeldung und Informationen: Anita Wissmann, Tel.: +49 7622 3907-230, anita.wissmann@konstanz.ihk.de, www.konstanz.ihk.de Schulung für FIONA Auch in 2016 wird die Antragsstellung des GA wieder ausschließlich über FIONA möglich sein, es wird weiterhin keinen Papierantrag geben. Eine wesentliche Neue¬rung ist die Graphische Antragsstellung. Dies bedeutet, dass die bisher im Flur¬stücksverzeichnis bekannten Spalten für die Flächengröße der Nutzung nicht mehr ausfüllbar sein werden. Um diese Felder in 2016 zu befüllen, muss zur jeweiligen Bewirtschaftungseinheit (Schlag) im GIS-Teil von FIONA (Luftbild) eine Geometrie (Schlagskizze) angefertigt und abgespeichert werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0