Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Februar 2016.

2 Nr. 04/16 Stadt/Gemeinde Wahlkreis (Nummer und Name) Wahlbekanntmachung 1. Am 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Zahl - allgemeine Wahlbezirke - eingeteilt: 2. Die Gemeinde 1) bildet einen Wahlbezirk ist in folgende 2) Nummer des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum3) Zahl Die Gemeinde ist in allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.4) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2016 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen um Uhrzeit im (Sitzungsraum) Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen. 1) Zutreffendes bitte jeweils ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen. 2) Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind 3) Angabe – barrierefrei – wenn das für den Wahlraum zutrifft. 4) Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind. Hohentengen am Hochrhein 59 Waldshut i 6 001-01 OT Hohentengen mit Wohnsiedlung Guggenmühle Rathaus, Kirchstr. 4, Hohentengen -barrierefrei mit Hilfe002-02 OT Lienheim Bürgerhaus, Rümikoner Str. 3, OT Lienheim -barrierefrei mit Hilfe003-03 OT Herdern Ehemaliges Schulhaus, Oberdorfstr. 2, OT Herdern -nicht barrierefrei004-04 OT Günzgen Gemeindehaus, Schaffhauser Str. 9, OT Günzgen -nicht barrierefrei004-05 OT Stetten Ehemaliges Schulhaus, Höfleweg 2, OT Stetten -barrierefrei mit Hilfe005-06 OT Bergöschingen Bürgersaal, Küssaburgstr. 5, OT Bergöschingen -nicht barrierefrei- 6 16.00 Uhr Rathaus, Bürgersaal, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen

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