Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Februar 2016.

6 Nr. 04/16 Liebe Hundehalter und Hundehalterinnen, bitte beachten Sie folgende Vorschriften um ein problemloses Miteinander zu bewahren. • Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen. • Im Außenbereich auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau sind Hunde an der Leine zu führen. • Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. • Selbstverständlich haben Sie als Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. • Des Weiteren müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Sie unverzüglich beseitigen. • Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden. Es ist selbstverständlich, dass sich HundehalterInnen und SpaziergängerInnen respektvoll begegnen. Wir bitten Sie als HundehalterInnen darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger oder eine Spaziergängerin entgegenkommt. Vielen Dank an alle, die diese Vorschriften auch in der Vergangenheit bereits eingehalten haben. Wer sucht noch einen Ausbildungsplatz? Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein stellt zum 01.08.2016 auf der Kläranlage (ARA) folgenden Ausbildungsplatz zur Verfügung: Fachkraft für Abwassertechnik (m/w) Voraussetzung für die Ausbildung ist der Mittlere Bildungsabschluss. Der Besuch einer Elektrofachschule wäre von Vorteil. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie können sich bei der Gemeindeverwaltung gerne über das Berufsbild informieren oder anlässlich eines Praktikums diesen Beruf näher kennenlernen. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Tanja Würz, Zimmer 10, Telefon 0 77 42 / 853-20. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H.

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