Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. März 2016.

Nr. 06/16 5 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.03.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel dazu das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB einzuleiten. Für den Bebauungsplan wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie eine frühe Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: 2060, 2060/1, 2059, 2058/1, 2058, 2058/1, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2061/Teil, 2020, 1999 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 10.03.2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Städtebauliches Ziel der Planung ist es, den Ortsteil Günzgen im Gewann „Im Winkel“ nach Nordwesten zu erweitern. Für die Erweiterung wird gemäß BauNVO § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete nach Absatz 2 ein WA Gebiet (allgemeine Wohngebiete) festgesetzt. Die äußere Verkehrserschließung des Wohngebietes erfolgt durch Anschluss an die Kapellenstraße. Die im Baugebiet notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen können an die bestehenden Leitungsnetze angeschlossen werden. Die Wohnbebauung findet durch diese Erweiterung im Nordwesten des Ortsteils Günzgen seinen städtebaulichen Abschluss. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Über den Termin der Informationsveranstaltung und die Offenlegung wird rechtzeitig informiert. Hohentengen am Hochrhein, den 24. März 2016 Der Bürgermeister: gez. Benz

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