Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. März 2016.

8 Nr. 06/16 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Lienheim West – Untere Lenggen“ im Ortsteil Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.03.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Lienheim West – Untere Lenggen“ im Ortsteil Lienheim einen Bebauungsplan aufzustellen und das Verfahren hierfür einzuleiten. Für den Bebauungsplan wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie eine frühe Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 1513/Teil, 1516/Teil, 1517/Teil, 1518/Teil, 1519/Teil, 1522/1/Teil, 1522, 1524, 1525, 1525/1/Teil, 1526, 1527, 1529/Teil, 1530/Teil, 1533/Teil, 1549/Teil, 1550, 1551, 1564/Teil, 1573/1, 1548, 1547, 1546, 1545, 1544, 1543, 1541/1, 1540, 1539, 1537/1, 1536 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 10.03.2016 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Städtebauliches Ziel der Planung ist es, den Ortsteil Lienheim nach Westen zu erweitern. Für die Erweiterung wird gemäß BauNVO § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete nach Absatz 2 ein WA Gebiet (allgemeine Wohngebiete) festgesetzt. Die äußere Verkehrserschließung des Wohngebietes erfolgt durch den bereits bestehenden Anschluss der Lenggenstraße an die Rheintalstraße. Die Anschlussmöglichkeit der im Baugebiet notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen ist im Bereich der Einmündung Lenggestraße – Rheintalstraße vorhanden. Die Wohnbebauung findet durch diese Erweiterung im Westen des Ortsteils Lienheim seinen städtebaulichen Abschluss. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Über den Termin der Informationsveranstaltung und die Offenlegung wird rechtzeitig informiert. Hohentengen am Hochrhein, den 24. März 2016 Der Bürgermeister: gez. Benz

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