Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. April 2016.

Nr. 07/16 11 23.04. Ludwigsburg blühendes Barock € 37,-- (Eintritt extra) 24.04. Cannobio Sonntagsmarkt € 39,-- 27.04. Locarno Ascona € 44,-- Gemeinde Hohentengen a.H. Aus aktuellem Anlass wird erneut die Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) veröffentlicht. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Falle von Übernachtungen gegen Entgelt Meldepflicht besteht. Verstöße werden zukünftig Bußgeldrechtlich verfolgt. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Satzung Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 5 a Abs. 2 und 11 a des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. am 18. März 2003 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gegenstand des Beitrags, Beitragsschuldner Von allen juristischen Personen und natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben. § 2 Beitragsfreiheit Von der Beitragspflicht sind der Bund, die Länder, die Landkreise und die Gemeinden, soweit sie nicht mit privatwirtschaftlichen Unternehmen in Wettbewerb stehen, befreit. § 3 Maßstab des Beitrags Der Beitrag bemisst sich nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum (§ 7 Abs. 1). § 4 Höhe des Beitrags (1) Vom 01.04.2003 – 31.12.2003 beträgt der Beitrag je Übernachtung 0,50 €. (2) Ab dem 01.01.2004 beträgt der Beitrag je Übernachtung 1,00 €. § 5 Erhebungszeitraum, Beitragsentstehung (1) Die Beiträge nach § 4 werden für das Haushaltsjahr erhoben, in dem die Voraussetzungen des § 1 gegeben sind. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Wird eine

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