Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. April 2016.

Nr. 08/16 5 VdK Ortsverband informiert DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung Arbeitnehmer sollten bis Ende April die Jahresmeldung für 2015 von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Diese enthält Angaben darüber, wie lange man beschäftigt war und was verdient wurde. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät allen Versicherten, die Jahresmeldung besonders sorgfältig zu prüfen und gut aufzubewahren. Aus diesen Daten wird die spätere Rente berechnet. Wer Fehler bei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung oder Bruttoverdienst auf der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse in Kontakt setzen und die Meldung berichtigen lassen. Bei der Berechnung der späteren Rente könnten fehlerhafte Angaben eine zügige Bearbeitung erschweren und im Ernstfall auch bares Geld kosten. Mehr Tipps, wie man sein Versicherungskonto vollständig und aktuell halten kann, enthält der kostenlose DRV-Flyer „Kontenklärung: Fragen und Antworten“, (Download unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) oder als Papierversion bestellbar: Telefon (0721) 825-23888 oder über presse@drv-bw.de per E-Mail. Seit 2016 höhere Freibeträge für Zuzahlungsbefreiung Seit 2016 gelten höhere Freibeträge für die Zuzahlungsbefreiung. Darauf weist die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart hin. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem 18. Lebensjahr Zuzahlungen zu ärztlichen Verordnungen leisten – zum Beispiel bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder Heilmitteln. Da gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Sofern ein Familienangehöriger schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent. Wird die Belastungsgrenze überschritten, wird der Versicherte auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreit. Bei der Berechnung ziehen die Kassen Freibeträge für mit im Haushalt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder ab. Seit Januar gelten diese Freibeträge: Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner jetzt 5229 Euro abgezogen werden. Der Freibetrag für jedes berücksichtigungsfähige Kind beträgt jetzt 7248 Euro. Für junge Flüchtlinge: DRK braucht nur Sportschuhe und moderne Kleidung Ein Aufruf des Waldshuter Kreisverbands vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) zu mehr Kleiderspenden stieß bei den Bürgern im Kreis Waldshut auf erfreuliche Resonanz: Viele Menschen brachten Textilspenden zum Rotkreuzhaus im Waldshuter Stadtteil Schmittenau, wo gut erhaltene Sachen von den ehrenamtlichen Helferinnen sortiert und an Bedürftige abgegeben werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0