Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. Mai 2016.

Nr. 09/16 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Die Freibadsaison wird am 14. Mai 2016 eröffnet. Wir wünschen Ihnen und uns eine sonnige Badesaison und einen angenehmen Aufenthalt in unseren Freibädern. Nr. 9 · 4. Mai 2016 · Jahrgang 41 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 09/16 Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2015 des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12. April 2016 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2015 festgestellt. Die Jahresrechnung 2015 liegt in der Zeit von Montag, 09. Mai 2016 bis Mittwoch, 18. Mai 2016, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hohentengen a.H., 04. Mai 2016 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12. April 2016 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2015 festgestellt. Die Jahresrechnung 2015 liegt in der Zeit von Montag, 09. Mai 2016 bis Mittwoch, 18. Mai 2016, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, 04. Mai 2016 Martin Benz, Verbandsvorsitzender

Nr. 09/16 3 Bekanntmachung der S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 12.11.2015 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 12.11.2015 folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde betreibt die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493) von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung.

4 Nr. 09/16 § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch); 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will; 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will; 4. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will; (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).

Nr. 09/16 5 (9) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen. (10) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen. (4) Die Gemeinde wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benut-

6 Nr. 09/16 zer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. § 9 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 10 Personenmehrheit als Benutzer (1) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (2) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 11 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) B emessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für eine alleinstehende Person 161,45 € je Wohnplatz und Kalendermonat zwei Personen in familiärer Gemeinschaft 322,90 € für zwei Wohnplätze je Kalendermonat

Nr. 09/16 7 drei Personen in familiärer Gemeinschaft 484,35 € für drei Wohnplätze je Kalendermonat vier Personen in familiärer Gemeinschaft 645,80 € für vier Wohnplätze je Kalendermonat (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 14 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht. § 15 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. IV. Schlussbestimmungen § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.05.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 07. November 2002, die dieser Satzung entspricht oder widersprich, außer Kraft. V. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 12.11.2015 gez. Benz Bürgermeister

8 Nr. 09/16 Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht für das Freibad in Hohentengen weitere Badeaufsichten für die Mitarbeit im bestehenden Team. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist das Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Wollen Sie sich zunächst näher über diese Tätigkeit informieren, dann setzen Sie sich bitte mit Frau Tanja Würz, Telefon 07742/85320 oder Mail: hauptamt@hohentengenah.de in Verbindung. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Gemeinde Hohentengen und Hospizdienst Hochrhein e.V. laden ein zur Vortragsreihe „Hospiz“ Der Wahrheit ins Auge zu schauen, dass unser Leben endlich ist - und wir keine Chance haben daran etwas zu ändern, fällt den meisten Menschen schwer. Die Menschen aber, die wir am Lebensende betreuen dürfen, lehren uns, dass die Vorbereitung auf das Sterben die beste Vorbereitung für das Leben ist. Vor wenigen Monaten ist die Gemeinde Hohentengen Mitglied im Hospizdienst Hochrhein e.V. geworden. Sterben und Tod als wesentlichen Teil des Lebens anzunehmen – dazu möchte der Verein ermutigen. Im Rahmen einer Vortragsreihe möchten wir Sie einladen sich von diesem Thema ansprechen zu lassen: Thema: Sterben – früher und heute Termin: Dienstag, 31. Mai 2016, 19.00 Uhr Ort: Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Sitzungssaal Referent: Thile Kerkovius, Diplompädagoge, langjähriger Leiter des Hospizes Haus Maria Frieden in Oberharmersbach. Der Eintritt ist frei.

Nr. 09/16 9 Die Freibäder öffnen Freibad Hohentengen Öffnungszeiten Badstraße 21 Saison: 14. Mai 2016 - Ende Sommerferien 79801 Hohentengen am Hochrhein bis Juni 10:00 - 20:00 Uhr Ansprechpartner Carola Schreck ab Juli 09:00 – 20:00 Uhr Telefon Bad/Kiosk 07742 1841 Freibad Lienheim Öffnungszeiten Rümikoner Str. 18 Saison: 14. Mai 2016 - Ende Sommerferien 79801 Hohentengen am Hochrhein wochentags 12:00 - 21:00 Uhr Ansprechpartner Josef Wölfle samstags/sonntags 10:00 – 21:00 Uhr Telefon Bad/Kiosk 07742 / 6172 in den Sommerferien 10:00 – 21:00 Uhr Gebühren Kinder und Jugendliche Erwachsene Kinder bis 6 Jahre in Begleitung Einzelkarte 2,50 € von Erwachsenen kostenlos Dutzendkarte 18,00 € Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre Saisonkarte 28,00 € Einzelkarte 0,50 € Abendkarte (ab 17:00 Uhr) 1,40 € Saisonkarte 6,00 € Familiensaisonkarte 44,00 € Das beauftragte Personal in unseren Freibädern ist verpflichtet, nach der vorgegebenen Badegebührensatzung zu verfahren. Unsere Freibäder sind große Zuschussbetriebe, nur ein sehr kleiner Teil wird durch die Badegebühren gedeckt. Diskussionen mit unserem Personal sind zwecklos und führen zu keinem Erfolg! Badeaufsicht Aus Sicherheitsgründen werden die Badebecken durch Aufsichtspersonal überwacht. Wir möchten alle Badebesucher, sowohl Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene bitten, die Anordnungen der Badewachen zu befolgen. Nur so ist die Sicherheit gewährleistet und ein störungsfreier Badebetrieb möglich. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Anordnungen zu treffen. Sollten diese nicht befolgt werden, kann dies ein Platzverweis zur Folge haben. Badeordnung Bitte beachten Sie dringend die von der Gemeinde erlassene Badeordnung. Diese ist zu jedermann Einsicht im Eingangsbereich der Freibäder angeschlagen. Bei anhaltend regnerischem und kühlem Wetter bleiben die Freibäder geschlossen. Wir wünschen unseren Gästen viel Spaß und einen schönen Aufenthalt in unseren Freibädern. Die Gemeindeverwaltung

10 Nr. 09/16 Veräußerung Grundstückseigentum „Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die beabsichtigte Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Bergöschingen, Gewann: Im Freitag Flst.Nr.: 128/1, Fläche: 2718 m², Nutzung: Grünland Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Waldshut - Landwirtschaftsamt, Gartenstraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen bis zum 18.05.2016 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 3180 8481.02-1/0003-2016“ Mitteilungen des Försters Aus dem Gemeindewald kann noch frisches Brennholz lang erworben werden. Interessenten melden sich bitte bei Revierleiter Michael Albrecht, Tel.4532 oder per mail unter michael.albrecht@landkreis-waldshut.de Weiterhin liegen vielerorts noch relativ frische Fichtenwindwürfe in Privatwäldern die derzeit Borkenkäfer anlocken und dadurch die Gefahr einer Massenvermehrung schaffen. Die Waldbesitzer werden dringend gebeten und erneut aufgefordert ihre Wälder zu kontrollieren um dieses Holz aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen!! Deutsches Rotes Kreuz informiert: Spielerisch zu mehr geistiger Fitness Die geistigen Fähigkeiten und die Reaktionen schult ein neuer Kurs des DRK-Kreisverbands Waldshut. Musik, Bewegung und Humor spielen dabei eine wichtige Rolle. Möglich wurde das neue Angebot durch die qualifizierte Ausbildung der ehrenamtlichen RotkreuzMitarbeiter Walburga und Manfred Isele zu zertifizierten Gedächtnistrainern. Der Kurs für geistige Fitness wird donnerstags von 15 Uhr bis 16 Uhr im Gemeinschaftsraum der Service-Wohnanlage „Haus am Seidenhof“ in Tiengen angeboten. Auftakt ist am 19. Mai um 15 Uhr mit einer Veranstaltung, die über die spielerisch leichten Methoden zur Förderung von Achtsamkeit, Informationsverarbeitung, Gedächtnis und Reaktionen informiert. Der erste Kurs des Ehepaars Isele ist auf zwölf Teilnehmende begrenzt. Die ersten zwölf Anmelder können am ersten Kurs teilnehmen, für weitere Interessenten wird eine Warteliste geführt. Auskunft und Anmeldung bei Ingeborg Bergmann, Gesamtleiterin der Gesundheitsprogramme beim DRK-Kreisverband Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 oder per E-Mail an bergmann@drk-kv-wt.de. Die Service-Wohnanlage „Haus am Seidenhof“ an der Wutachstraße 2b in Tiengen liegt an der Abzweigung der B 34 zum Schulzentrum an der Wutach. Als Fußgänger erreichen Sie das mehrstöckige blaue Eckhaus aus der Altstadt bequem durch die Unterführung, die unter der B34 vom Sulzerring Richtung Stadthalle/Schulzentrum an der Wutach führt.

Nr. 09/16 11 Landratsamt Waldshut - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Öffnungszeiten der Recyclinghöfe ab 2016 Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit der Recyclinghöfe im Landkreis Waldshut ab 2016 teilweise neu geregelt wurde. Die aktuellen Öffnungszeiten können dem Müllkalender 2016 des Landkreises Waldshut entnommen werden. Unter anderem wurde eine neue Regelung eingeführt, wonach auf allen Recyclinghöfen die letzte Einfahrt jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ist. Hierauf wird im aktuellen Müllkalender des Landkreises Waldshut hingewiesen. Diese Regelung bedeutet, dass die im Müllkalender des Landkreises Waldshut für 2016 veröffentlichten Öffnungszeiten mit der Einschränkung gelten, dass ab 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit eine Einfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Jedoch können Wertstoffe weiterhin bis zum Ende der Öffnungszeit zu Fuß angeliefert werden. Die neue Regelung war erforderlich, nachdem sich insbesondere im Jahr 2015 Fälle gehäuft hatten, bei denen Kunden kurz vor Ende der Öffnungszeit mit voll beladenen Pkws oder sogar mit Anhängern auf die Recyclinghöfe fuhren und bis zu einer halben Stunde benötigten, um ihre Wertstoffe in die Wertstoffcontainer zu entsorgen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für die Beachtung der neuen Regelung und für ihr Verständnis. Mit modernen Zügen zur historischen „Sauschwänzlebahn“ DB Regio Südbaden fährt an Sonn- und Feiertagen vom 1. Mai bis 30. Oktober Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zur historischen „Sauschwänzlebahn“ Vom 1. Mai an fährt die Deutsche Bahn wieder Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zu den Dampfzügen auf der Sauschwänzlebahn. Die Fahrten sind in Weizen abgestimmt auf die Fahrpläne der Dampfzüge von und nach Blumberg (dort besteht Anschluss Richtung Tuttlingen) und in Waldshut auf die Ankunft der Anschlusszüge aus Basel. Die Triebwagen verkehren an allen Sonntagen vom 1. Mai bis 30. Oktober sowie an den Feiertagen 5. Mai, 16. Mai, 26. Mai und 3. Oktober 2016 um 10.20 Uhr und um 14.20 Uhr ab Waldshut sowie in der Gegenrichtung um 11.35 Uhr und 15.35 Uhr ab Weizen. Weitere Halte bestehen in Tiengen, Lauchringen-West, Wutöschingen, Eggingen und Stühlingen. In diesen Zügen gelten alle Angebote der Deutschen Bahn und des Waldshuter Tarifverbundes WTV, so zum Beispiel das Baden-Württemberg Ticket, die 24-Stundenkarten oder Monats- und Jahreskarten. Wer gerne den Besuch der historischen „Sauschwänzlebahn“ mit einer Radtour verbinden möchte, kann die Heimreise auch wunderbar mit dem Rad antreten. Die Zubringerzüge bieten Platz für insgesamt fünf Fahrräder. Auf dem Schwarzwald-Panorama-Radweg geht es von Weizen aus bequem talabwärts an der Wutach entlang bis zurück nach Waldshut. Zugleich kann beim Sonntagsausflug auch die Museumsmühle in Stühlingen-Blumegg besichtigt werden, eine der attraktivsten europäischen Mühlen.

12 Nr. 09/16 Weitere Radwege und –touren sind in der Radwanderkarte des Landkreises, die in Buchhandlungen oder bei den Tourist-Infos der Gemeinden erhältlich ist, beschrieben oder unter www.radroutenplaner-bw.de abrufbar. Weitere Informationen gibt es auch unter www.bahn.de sowie bei den DB Verkaufsstellen und bei der Geschäftsstelle des Waldshuter Tarifverbundes (07751 8964-0). Mit dem Rad zur Arbeit – Sommeraktion von ADFC und AOK Auch in diesem Jahr rufen die AOK und der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Arbeitnehmer auf, „Mit dem Rad zur Arbeit“ zu fahren. Die Aktion beginnt in diesem Jahr am 1. Mai. Die Mitmachaktion richtet sich speziell an Teilnehmer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die auf ihrem täglichen Weg zum Job sportlich aktiv werden wollen. Das bedeutet: Statt routinemäßig das Auto zu nehmen, satteln Sie auf das Fahrrad um. „Mitmachen lohnt sich gleich mehrfach“, sagt Jens Kalchthaler, Leiter des AOK-Gesundheitszentrums in Waldshut. „Regelmäßiges Radfahren tut Körper, Seele und Umwelt gut.“ Aktions-Teilnehmer können attraktive Preise gewinnen. Ab Mai wird unter allen angemeldeten Teilnehmern monatlich ein „JobRad“ von Riese & Müller verlost. Teams (bis zu 4 Personen) und „Jeden-Tag-Radler“ haben zusätzliche Gewinnchancen. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann ab sofort unter www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de erfolgen – auch als Team. Informationsflyer zur Aktion sind in jedem AOK-KundenCenter auch für nicht AOK-Versicherte erhältlich. Europa erleben – Jugendbegegnung in Cassino / Italien Vom 29.07.-13.08.2016 findet eine Jugendbegegnung in Cassino in Italien statt. Dieses Angebot des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 22 Jahren, die diesen Sommer nicht nur etwas erleben wollen, sondern sich auch engagieren möchten. Im Team unterstützen wir die Pflegearbeiten auf dem deutschen Soldatenfriedhof in Caira bei Cassino. Bei dem zweiwöchigen Aufenthalt in der Region Latium lernen wir Land und Leute kennen und erfahren viel von der Kultur und Geschichte Italiens. Auch die Freizeit kommt nicht zu kurz: wir besuchen die traumhaft schönen Strände um Gaeta und unternehmen Exkursionen zum Vesuv und anderen attraktiven Zielen in der Region. Bei Gelati und Cappuccino genießen wir die Sonne und verbringen gemeinsam Zeit mit neuen Freunden. Mit zwei Übernachtungen bei Rom steht auf der Rückreise noch ein ganz besonderes Highlight auf dem Programm. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07531-9052-0 oder per mail an LV-Konstanz@volksbund.de

Nr. 09/16 13 Pressemitteilung 05.04.2016 __________________________________________________________ 79761 Waldshut-Tiengen  Kaiserstraße 110  Postfach 1642  Telefon 07751/ 86- 7400  Telefax 07751/ 86- 7499 Innovationspreis des Landkreises 2016 − Gesundheit für alle − Der Landkreis Waldshut vergibt seit 2009 regelmäßig einen Preis zur Prämierung von innovativen Ideen und Projekten. Im Jahr 2012 war der Bereich Tourismus, in 2014 der Bereich Landwirtschaft für die Ausschreibung und Auszeichnung des Innovationspreises verantwortlich. Dieses Jahr vergibt der Landkreis den Innovationspreis zur Förderung gesundheitsbezogener Innovationen im Kreisgebiet unter dem Motto: „Gesundheit für alle“. Er soll durch die Bekanntmachung und Unterstützung von Ideen und Projekten dazu beitragen, die Gesundheit der Bevölkerung im Landkreis Waldshut zu erhalten. Mit dem diesjährigen Wettbewerb werden Leistungen im gesundheitlichen Bereich mit einem Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro ausgezeichnet. Bewerben können sich Initiatoren und Institutionen aus dem Landkreis Waldshut, die gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen in den Bereichen  Betriebliche Gesundheitsförderung  Gesundheit von Kindern und Jugendlichen  Seelische Gesundheit und  Seniorengesundheit entwickelt und möglicherweise bereits umgesetzt haben. Präsentieren Sie Ihre innovativen und möglicherweise bereits erfolgreich umgesetzten Ideen; der Preis bietet Ihnen eine Plattform zur Bekanntmachung und Förderung Ihres Projekts! Bewerben Sie sich bis zum 30. Juni 2016 beim Gesundheitsamt des Landkreises unter dem Stichwort „Innovationspreis 2016“. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.landkreis-waldshut.de oder beim Gesundheitsamt erhältlich.

14 Nr. 09/16 Sammeltermine Blaue Tonne am 09. Mai 2016 Gelber Sack am 11. Mai 2016 Verschiebung der Müllabfuhr an Pfingstmontag Infolge des Feiertags Pfingstmontag (16.05.2016) wird die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag wie folgt verlegt: Von Montag, 16.05.2016 auf Dienstag, den 17.05.2016, Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Mittwoch, 11. Mai 2016 (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen Das umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www. faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. Fussballkalender Mi, 04.05.16 18:00 FC Hochrhein 2 SC Lauchringen 2 E-Junioren Sportplatz Stetten Fr, 06.05.16 18:00 FC Hochrhein SG Eschbach D-Junioren | 1.Kreisliga (A) Sportplatz Stetten Sa, 07.05.16 12:00 FC Hochrhein 2 SG Schlüchttal 2 D-Junioren | Kreisklasse Hohentengen 13:00 FC Hochrhein SG Waldhaus E-Junioren Sportplatz Stetten 14:00 SG Griessen SG Hochrhein B-Junioren | 1.Kreisliga (A) 16:00 FV Marbach FC Hochrhein Frauen | Landesliga 16:00 FC Hochrhein 2 SG B./Mauchen 2 Herren | 3.Kreisliga (C) Hohentengen So, 08.05.16 13:00 SG Hochrhein SG RW Weilh. 2 A-Junioren | 1.Kreisliga (A) Hohentengen 15:00 SV Nöggenschwiel FC Hochrhein Herren | 1.Kreisliga (A) Di, 10,05,16 19:00 SG Höchenschwand SG Hochrhein B-Junioren | 1.Kreisliga (A) Mi, 11.05.16 18:15 FC Hochrhein 2 SV Jestetten 2 E-Junioren Sportplatz Stetten 19:00 SG Dogern SG Hochrhein A-Junioren | 1.Kreisliga (A)

Nr. 09/16 15 Sa, 14.05.16 13:00 SG Höchenschwand FC Hochrhein E-Junioren So, 15.05.16 13:15 SG Dogern SG Hochrhein A-Junioren | 1.Kreisliga (A) Aktuelle Termine und Spieldaten auch auf der Homepage des FC Hochrhein: www.fchochrhein.de Verkehrsamt Wanderung Schwarzwaldverein Lottstetten Genießer-Wanderung für alle Am Pfingstmontag, dem 16.05.2016 machen wir uns auf zum Schwäbischen Meer. Besichtigung des Stadtgartens, gemütliche Wanderung entlang des Untersees, den Besuch des Skulpturenparks von Peter Lenk sowie eine 1 Std-Schifffahrt auf dem Untersee bilden die Höhepunkte. Gäste und Familien sind wie immer herzlich eingeladen. Strecke ca. 7 km, 0,0 hm. Treffpunkt Lottstetten, unterer Parkplatz um 09:00. Einkehr am Ende des Erlebnistages ist geplant. Infos bei Günther Haberstock, Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887. Kartenvorverkauf für die 57. Südwest Messe vom 21. Mai bis 29. Mai 2016 Villingen-Schwenningen - Bummeln, Neuheiten, Bewährtes und Schnäppchen entdecken, Informationen sammeln, Unterhaltung pur genießen: All das bietet die Südwest Messe in diesem Jahr vom 21. Mai bis 29. Mai 2016. Ab sofort kann man verbilligte Eintrittskarten erwerben und dabei sparen. Erwachsene zahlen im Vorverkauf 4,50 Euro statt 6,50 Euro (Tageskasse). Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 3,00 statt 4,50 Euro. Kinder unter sechs Jahren haben freien Eintritt. Karten im Verkehrsamt zu den Öffnungszeiten, Info unter 07742 85350. Der Vorverkauf endet am 20. Mai 2016. Laxdal Theater: Yasmina Reza „Drei Mal Leben“ Vorstellungen im Mai: Freitag 6. und Samstag 7. um 20 Uhr Sonntag 8. um 16 Uhr Freitag 13. und Samstag 14. um 20 Uhr Freitag 20. und Samstag 21. um 20 Uhr Vorstellungen im Juni: Freitag 3. und Samstag 4. um 20 Uhr Sonntag 5. um 16 Uhr Samstag 11. um 20 Uhr Sonntag 12. um 16 Uhr Freitag 17. und Samstag 18 um 20 Uhr Abschlussvorstellung am 26. Juni um 16 Uhr Information und Reservierung im Verkehrsamt Tel. 853-50. Zimmermann Reisen 05.05. Luzern Vierwaldstättersee € 25,-- 07.05. Como - Comersee € 39,-- 08.05. Muttertagsfahrt ins Blaue € 53,-- 11.05. Luino € 39,-- 14.05. Mailand Städtefahrt € 44,--

16 Nr. 09/16 15.05. Blumeninsel Mainau € 27,-- (Eintritt extra) 18.05. Berner Oberland € 28,-- 18.05. Kleine Scheidegg Berner Oberl. € 62,-- 21.05. Stuttgart Wilhelma € 32,-- (Eintritt extra) 21.05. Ludwigsburg blühendes Barock € 37,-- (Eintritt extra) 22.05. Cannobio Sonntagsmarkt € 39,-- Veranstaltungskalender 29.Mai 2016 Konzert in der katholischen Kirche Hohentengen um 17 Uhr mit „a musical banquet“ / Johann Sebastian Bach 29. Mai 2016 Fronleichnam in Hohentengen Die VHS Waldshut bietet 2 Tagesfahrten nach Italien an. Am Samstag, 04.06.2016 nach Monza. Die Stadt ist nicht nur berühmt für ihre Rennstrecke und Formel Eins, sondern ist auch ein kleines Juwel. Mitten im historischen Zentrum befindet sich der Dom mit seiner eindrucksvollen zweifarbigen Marmorfassade. Gleich in der Nähe die Villa Reale zu besichtigen, einst private Residenz der österreichischen und später der italienischen Königsfamilie. Am Sonntag, 03.07.2016 ist das Ziel Cannobio Mit seiner einmaligen Panoramalage am Lago Maggiore lädt das Städtchen zum Bummeln ein. An den Ständen des riesigen Marktes, die sich am Seeufer entlang ausbreiten, finden Sie hochwertige Accessoires aus Leder, Kleidung, Schuhe, Lebensmittel – rundum, alles was das Herz begehrt. Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Vom 15. – 17. 07.2016 bietet die VHS Waldshut wieder eine Opernfahrt nach Verona mit der Aufführung der Oper „Carmen“ an und vom 15. - 22. Oktober 2016 findet eine Kultur-Reise nach Portugal statt. Neben prächtigen Klöstern, Burgen und Palästen, warten liebeswerte historische Städte und landschaftliche Höhepunkte auf Sie. Auf der Kulturreise durch Portugals Städte Porto, Coimbra, Sintra, und Obidos lernen Sie die vielen Facetten der einstigen Seemacht kennen, tauchen in ihre große Vergangenheit ein und entdecken das reiche Kulturerbe. Nicht zu vergessen natürlich Portugals charmante Hauptstadt Lissabon mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Informationen und Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Der Helferkreis Asyl Tiengen lädt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Mieten und Vermieten – Wohnungsfindung für anerkannte Asylbewerber am 11.05.2016, 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindezentrum in Tiengen (Schwarzenbergstr. 2) ein. Angesprochen sind insbesondere potentielle Vermieter, engagierte Ehrenamtliche, Interessierte und natürlich anerkannte Asylbewerber auf der Wohnungssuche. Sie werden durch Frau Marion Pfeiffer, Caritasverband Hochrhein, und Herrn Claudio Helling, Rechtsanwalt, über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten informiert werden. Ihnen zur Seite steht

Nr. 09/16 17 ein Mitarbeiter des Jobcenters. Zu Wort kommen ebenfalls Vermieter, Mieter und engagierte Ehrenamtliche, die von ihren Erfahrungen berichten. Nähere Informationen finden Sie unter www.helferkreise-asyl-wt.de. Menschen ... und sich selbst besser verstehen lernen Ein Vortrag von Holger Huber Das Unternehmerinnennetzwerk Hochrhein+Südschwarzwald (UNHS) e. V. lädt alle interessierten Frauen, Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen zu einem Vortrag „Menschen ... und sich selbst besser verstehen lernen“ im Vogelhüsli am Freitag, 13. Mai 2016, um 19.00 Uhr in Schmitzingen-Sommertal ein. (aus Richtung Waldshut: Mitte Dorf rechts hoch, nach 1 km rechts) Referent ist Holger Huber, dipl. Soz. Päd. und Geschäftsinhaber der Firma Huber & Probst in Waldshut Jeder Mensch hat eigene Antriebsfedern und Energien, hat eigene Verhaltensmuster und Bedürfnisse, hat eine eigene Persönlichkeit. Treffen wir auf Mitmenschen, seien es Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in der Familie oder am Arbeitsplatz, so treffen die verschiedensten Charaktere aufeinander. Menschentypen, also sich und andere besser verstehen zu lernen, das ist Ziel dieses interaktiven Abends. Garantiert horizonterweiternd für ALLE! Plötzlich versteht man den anderen.......na sowas... Der Eintritt für diesen Abend beträgt 10,- € für Nichtmitglieder, für Mitglieder von UNHS ist er kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter kontakt@un-hs.de Weitere Informationen unter www.un-hs.de Agentur für Arbeit informiert: Tipp für Schülerinnen und Schüler: Pfingstferien zur Berufsinformation nutzen Die Agentur für Arbeit in Lörrach rät allen Schülern, die für dieses Jahr noch eine Ausbildungsstelle suchen, die Pfingstferien zur beruflichen Information zu nutzen. Es gibt schon noch einige freie Ausbildungsstellen – jedoch nicht immer im Wunschberuf. Ausbildungsstellensuchende sollten sich auch mit Alternativberufen beschäftigen, um nicht im Herbst ohne Ausbildungs- oder Schulplatz zu sein. Laut Aussagen von Personalchefs sei es oft erschreckend, wie wenig sich Jugendliche im Vorfeld über den Beruf informiert haben, für den sie sich bewerben und den sie die nächsten Jahre ausüben wollen. Mangelnde Information ist häufig auch ein Grund, dass eine Ausbildung vorzeitig beendet wird. Die PC-Plätze im Internet-Center bieten auf den Seiten des Virtuellen Arbeitsmarktes die Möglichkeit der Recherche im Angebot der Ausbildungsstellen und Arbeitsstellen, in der Datenbank BERUFENET stehen Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen, in KURSNET schulische Bildungsangebote zur Verfügung. Daneben können die PC´s mit Internet-Zugang zur weiteren Information rund um Arbeit und Beruf genutzt werden, Internet-Arbeitsplätze mit spezieller Software stehen für die Erstellung von Bewerbungen zu Verfügung. Das BiZ/Internet-Center ist montags bis mittwochs von 7.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.

18 Nr. 09/16 BAföG-Sprechstunden im Berufsinformationszentrum (BiZ) Am Donnerstag, den 12.05.2016 bietet das Studentenwerk Freiburg von 13:00 bis 18:00 Uhr Beratungstermine zum Thema „Studieren mit BAföG“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum, Zimmer E.14 an. Die Beratungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist notwendig, entweder persönlich im BiZ, telefonisch unter der Nummer 07621 178-516 oder 0800 4555500 oder per E-Mail Loerrach.BIZ@arbeitsagentur.de. Wiedereinstiegberatung für Berufsrückkehrende Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberatung am Dienstag, 10.05.2016 von 09.30 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt CHRISTI HIMMELFAHRT Donnerstag, 05.05.2016 09.30 Uhr Prozession ab dem Aldi Parkplatz in Rheinheim 10.00 Uhr Eucharistiefeier für die ganze Seelsorgeeinheit am Inselpavillon in Rheinheim. Bei schlechtem Wetter im Inselpavillon. Die Erstkommunionkinder werden an der Prozession mit ihren weißen Gewändern ohne Kerzen teilnehmen. Samstag,07.05.2016 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag. 08.05.2016 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Freitag, 13.05.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen PFINGSTEN An diesem Wochenende –Renovabis KollekteSamstag, 14.05.2016 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim mit Kirchenchor Sonntag, 15.05.2016 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Kirchenchor Mittwoch, 18.05.2016 14.00 Uhr Seniorenandacht in Hohentengen „Maiandacht in einer Marienkirche unser Heimat“ mit Einkehr Pfarrgemeinderatssitzung Am Dienstag, 10.05.2016 ist um 20.00 Uhr öffentliche Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrheim St. Oswald in Lienheim. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen und auf der Internetseite veröffentlicht.

Nr. 09/16 19 Abschlussmaiandachten Am Dienstag, 31. Mai 2016 feiern wir in Leuggern für die ganze Seelsorgeeinheit bei der Lourdes Grotte (bei schlechtem Wetter in der Kirche) den Abschluss der Maiandachten mit einer Eucharistiefeier. Im Restaurant „Waldheim“ in Hettenschwil ist anschließend gemütliches Beisammensein. Anmeldeschluss ist Montag, 23. Mai 2016 in den Pfarrbüros. Die Fahrtkosten betragen je nach Teilnehmerzahl ca. 10,00 €. Abfahrzeiten sind wie folgt: Ettikon, Bushaltestelle 13.00 Uhr, Kadelburg, Schuhhaus Hässig 13.05 Uhr Hohentengen, Pfarrhaus 13.20 Uhr, Guggenmühle, Bushaltestelle 13.25 Uhr Lienheim, Bushaltestelle 13.30 Uhr, Reckingen, Bushaltestelle 13.40 Uhr Bechtersbohl, Bushaltestelle 13.50 Uhr, Dangstetten, altes Rathaus 13.55 Uhr Rheinheim, Friedhof 14.00 Uhr Krankenkommunion Am Donnerstag, 12. Mai 2016 ist in Hohentengen und Lienheim Krankenkommunion durch Pfarrer Marcus Maria Gut. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung email: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit finden Sie unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 – 18.30 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Sonntag, 08.05.2016 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Diesen Gottesdienst gestalten die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit. Die Konfirmationen finden am ersten Juniwochenende, am 04. und 05. Juni 2016, statt. Sonntag, 15.05. 2016 Gottesdienst (Pfarrer Dr. Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Pfingstsonntag, 15.05.2015 Pfingstgottesdienst zusammen mit der Evangelischen Nachbargemeinde Klettgau Gottesdienst im Grünen am Rhein Bei gutem Wetter: 11.30 Uhr Gottesdienst am Rhein bei Hohentengen/Herdern am Laufenloh mit Taufen. Der Weg ist mit Luftballons markiert und ist über die Homepage der Kirchengemeinde und über den Anrufbeantworter ab Pfingstsamstag zu erfahren. Bei Regenwetter: 11.30 Uhr, Gottesdienst in der Bergkirche mit anschließendem Kirchencafe.

20 Nr. 09/16 Bei unklarer Wetterlage ist der aktuelle Ort über den Anrufbeantworter des Pfarramts ab Samstagnachmittag zu erfahren. Pfingstmontag, 16.05, 10.00 Uhr, Evangelische Kirche, Erzingen Ökumenischer Gottesdienst zum Pfingstfest zusammen mit den katholischen Seelsorgeeinheiten Klettgau/Wutöschingen und St. Christopherus, der Altkatholischen Gemeinde Dettighofen und den Evangelischen Kirchengemeinden Klettgau und Kadelburg, anschließend Apero. Veranstaltungen der Kirchengemeinde Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 04. Mai und 01. Juni An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. NEU! Es gibt wieder ein Storchencafe! Man kann einfach vorbeikommen. Leitung: Gisela Haberstock, Zeit: immer donnerstags, 14-tägig 10.00 - 11.30 Uhr: nächster Termin 2. Juni NEU! Zwillingseltern-Kinder-Treff. Eine Mutter- und Kind- Gruppe für Zwillingseltern trifft sich immer donnerstags, 14-tägig, im Bonhoefferhaus in Kadelburg. Nächstes Treffen: Do, 12.05. Angebote der Kirchengemeinde Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden Naturmäuse: Mo+Di, 9.00 - 11.45 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“ Betreuungsteam Kinderbistro: Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung, kreative Angebote oder im Kochteam unter Anleitung eines Kochs. Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. Handarbeits- und Kreativtreff: Generationenverbindend von 9 - 99 Jahren, dienstags, wöchentlich von 15.30 - 17.30 Uhr für alle Handarbeitswütigen und Kreativen. Egal ob Anfänger oder Profi, Oma oder Jugendliche oder Kinder - alle sind willkommen, Infos: M. Stenzel, 07741/66558 Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: donnerstags, 14-tägig, immer in der ungeraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Trauercafé am 19. Mai Jeden 3. Mittwoch im Monat wird um 15.00 Uhr zum Trauercafe eingeladen. Frauenkreis Einmal im Monat am Donnerstag, 19.30 Uhr trifft sich der neue Frauenkreis. Kontakt und Termine: Sabine Jacobi: 07741 686550 Kurse der Elternbildung und -Begleitung: In diesen Kursen können Eltern wertschätzende Kommunikation und konstruktive Konfliktlösung für den Familien-Alltag kennen lernen. Infos: Familientraining@bergkirche-kadelburg.de oder Beate Harmel, Tel. 07751 700 959 und Annett Herold: 077416064426

Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888 Bergkirche@Web. de, Sekretariat Mo, Di, Mi, Fr 10.00 -12.00 Uhr Aktuelle Infos auf: www.bergkirche-kadelburg.de Nr. 08/16 21 Justizvollzugsanstalt Waldshut-Tiengen Sie interessieren sich für einen Beruf mit vielseitigen und interessanten Aufgaben in der Betreuung, Versorgung und Behandlung von straffällig gewordenen Menschen. Wir bilden aus: Beamte/Beamtinnen in der Laufbahn des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Wir bieten Ihnen - eine gesicherte Lebensstellung als Beamter/Beamtin des mittleren Dienstes mit guten Aufstiegsmöglichkeiten. Nach zweijähriger Ausbildung im Vollzugsdienst erfolgt eine Besoldung nach A7 LBesGBW. - eine leistungsgerechte Bezahlung mit verschiedenen Zulagen. - die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie Beihilfe im Krankheitsfall. Ihr Profil: - Sie sollten den Realschulabschluss oder - den Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbil- dung haben. - Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums BadenWürttemberg über den Link: www.justiz-bw.de Bei Interesse wenden Sie sich mit den üblichen Unterlagen an die Justizvollzugsanstalt, Bismarckstraße 19, 79761 WaldshutTiengen - Herrn Geng -. Unter der Tel.-Nummer 07751/881-322 oder 07751/881-325 erteilen wir gern weitere Auskünfte. (Ende des amtlichen Teils)

22 Nr. 09/16 Für die vielen Glückwünsche und Geschenke, die ich zu meinem 80. Geburtstag erhalten habe, möchte ich mich bei meinen Kindern, Enkeln, Verwandten, Freunden sowie Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken. Zudem ein besonderer Dank an Herrn Bürgermeister Benz, Frau Matt von der Volksbank, der Firma Günthart und Leo Strittmatter von den Senioren Stetten. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Stetten, im April 2016 Waltraud Weihrauch Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 90. Geburtstag möchte ich mich ganz herzlich bei meiner Familie, meinen Verwandten, Nachbarn und Bekannten bedanken. Ebenso bei den Herren Bürgermeister Benz und Diakon Spitznagel, und dem Musikverein Stetten-Bergöschingen für die tolle Improvisation rund um‘s Ständchen. Diesen Tag werde ich in glücklicher Erinnerung behalten. Günzgen Hilda Tröller Inserat online aufgeben! Geben Sie Ihre Inserate Online auf. Geeignet für private Kleinanzeigen oder zum Einsenden Ihrer Daten. www.feser.de/mitteilungsblaetter/

Nr. 09/16 23 Ideengarten-Unteralpfen 07755 - 919 743 Verkaufshalle-WT-Tiengen 07741-640 9003 Grabmale Hochrhein Bezirksleiter Markus Güntert Tel. 07751 8967-14 Markus.Guentert@LBS-BW.de Ihr Baufinanzierer! Geschäftsübergabe! Hiermit möchte ich, Anita Damm, mich recht herzlich für die langjährige Treue meiner Kunden bedanken. Ich habe am 19. 04. 2016 offiziell die Leitung des Getränkehandels an Carmen Müller übergeben. Anita Damm An meine zukünftige Kundschaft! Ich bedanke mich bei Anita Damm für die Übergabe des Getränkehandels. Ich würde mich freuen, wenn die alte und auch neue Kundschaft weiterhin den Getränkehandel unterstützen. Unter anderem habe ich geplant das Sortiment zu erweitern und den Wünschen der Kunden anzupassen. Neu im Sortiment: Waldhaus Bier, Riegeler Landbier, Ebner Apeglschorle. Natürlich auch Rothaus Bier und mehr... Carmen Müller Getränkehandel Müller Rheintalstraße 48 • Lienheim • Telefon 0 77 42 / 44 62

24 Nr. 09/16 Sie haben etwas Besseres zu tun, als in die Werkstatt zu fahren? Kein Problem! Wir holen Ihr Fahrzeug ab und bringen es so schnell wie möglich nach dem WerkstattTermin wieder zu Ihnen zurück. Auch in Verbindung mit einem Ersatzfahrzeug für 19,90 Euro inkl. 50 Freikilometer pro Tag! Inh. Gerhard Tröndle • Bundesstraße 14 • 79780 Stühlingen • Tel. 0 77 44 / 477 / service@ahamann.de S E R V I C E Suche Hundeliebhaber Anwohner in Stetten suchen erfahrene Unterstützung für ihren Altdeutschen Schäferhund Hazel, 1 Jahr, zum Gassigehen. 4 x wöchentlich in der Mittagszeit für ca. 30–60 Min. Wir freuen uns auf eine Rückmeldung. Tel. +49 175 522 71 50 3 Zimmer Wohnung gesucht von Paar, berufstätig, ruhig, Nichtraucher. Evtl. Terrasse, Balkon in Hohentengen und Umgebung Telefon 0 77 41 / 67 18 27 ab 17.00 Uhr, Fr. Böhler Mietwohnungen Hohentengen 5-Zimmer, 110 m2, großer Balkon, Keller, Garage + Stellplatz zum 1. August 2016 zu vermieten. Telefon 9 68 43

Nr. 09/16 25 Wir machen Urlaub! Die Praxen bleiben vom 17. 05. bis einschließlich 27. 05. 2016 in Hohentengen und Grießen geschlossen, ebenso ist die Praxis am Freitag, dem 06. 05. 2016 zu. Vertretung: Dres. med Kirchhoff, Dr. Urnauer Straße 1, 79787 Lauchringen, Telefon 0 77 41 / 45 71 Praxis Oleg Nowizki Stettener Straße 3 - 79801 Hohentengen Marktstraße 26, 79771 Klettgau-Grießen Professionelle Website zu fairem Preis! Kostenlose Beratung Tel. +49 (0) 171 868 968 1 Preise auf Anfrage www.diewebberei.de Professionelle Website zu fairem Preis! Kostenlose Beratung Tel. +49 (0) 171 868 968 1 Preise auf Anfrage Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen, die mit uns Abschied nahmen von Walter Lahn Besonderer Dank geht an: – Diakon Spitznagel für die einfühlsame Gestaltung der Abdankung – Frau Appelhans von der Sozialstation Klettgau-Rheintal für ihre große Hilfsbereitschaft, Betreuung und Pflege – Frau Mülhaupt vom Bestattungsinstitut für die Unterstützung Für alle Blumen, Karten und Geldspenden herzlichen Dank. Im Namen aller Angehörigen Hilde Lahn

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