Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2017.

Nr. 1 / 2017 11 Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die jeweils zum 31. März bzw. 30. September vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss macht aus den vorliegenden Aufnahmeanträgen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des ELR. Die Förderung der aufgenommenen Projekte erfolgt nach Nr. 8.7.2 ELR. Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der Haushaltsermächtigung nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Die Laufzeit der Ausschreibung endet am 30. September 2020

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