Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Januar 2017.

Nr. 1 / 2017 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 1 · 19. Januar 2017 · Jahrgang 42 am Hochrhein Hohentengen Das Bürgerhaus in Herdern nach dem Umbau.

2 Nr. 1 / 2017 Neujahrswort 2017 Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger, zusammen mit Ihnen das Neue Jahr zu begrüßen ist bereits gute Tradition. Es steht nicht allein in unserer Macht, wie sich das Jahr 2017 entwickelt. Wir stehen vor einer spannenden Bundestagswahl, unsere Wirtschaft ist voraussichtlich stabil bzw. sie wächst, wir leben fast alle in einem kaum zu beschreibenden Wohlstand, unsere sozialen Systeme fangen sehr viele Menschen auf, die Hilfe benötigen. Und dennoch fragen sich viele Menschen, wie denn das Jahr 2017 werden wird? Hinter dieser Frage stecken Ängste, Unsicherheit aufgrund einer politisch höchst angespannten Weltlage, einer nicht einzuschätzenden Lage was den Terror anlangt, was unsere gesellschaftspolitischen Herausforderungen anlangt. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, all diese Unabwägbarkeiten werden uns aber nicht davon abhalten, mit vereinten Kräften und mit Zuversicht für unsere Gemeinde zu arbeiten und Hohentengen mit seinen Ortsteilen weiterzubringen. Ich freue mich, die Herausforderungen des Jahres 2017 mit Ihnen zusammen zu meistern. Ganz in diesem Sinne wünsche ich uns allen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr. Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 1 / 2017 3 Vorankündigung: Die diesjährigen Bürgergespräche finden statt: 30. Januar 2017 20.00 Uhr in Lienheim, Bürgerhaus 31. Januar 2017 20.00 Uhr in Günzgen, Dorfhus 02. Februar 2017 20.00 Uhr in Herdern, Im neuen Bürgerhaus, Bürgersaal 06. Februar 2017 20.00 Uhr in Bergöschingen, Feuerwehrhaus 07. Februar 2017 20.00 Uhr in Stetten, Feuerwehrhaus 08. Februar 2017 20.00 Uhr in Hohentengen im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen In den Bürgergesprächen können Sie sich über Ihre Wohnortgemeinde informieren und das ein oder andere Interessante erfahren. Zu den Bürgergesprächen sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Kinderspielplatz in Günzgen Liebe Familien in Günzgen, wie in den Bürgergesprächen im vergangenen Jahr angekündigt, soll im Jahr 2017 in Günzgen ein Kinderspielplatz entstehen. Wir möchten alle interessierten Familien ganz herzlich am Dienstag, 31. Januar 2017 um 18.45 Uhr ins Dorfhaus in Günzgen einladen, um mit Ihnen unsere ersten Überlegungen und Ihre Vorstellungen und Ideen zu besprechen. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Martin Benz, Bürgermeister Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 12. Dezember 2016 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

4 Nr. 1 / 2017 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 23.000 € davon im Verwaltungshaushalt 23.000 € im Vermögenshaushalt 0 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird auf 3.000 € festgesetzt. Küssaberg, 12. Dezember 2016 Martin Benz, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 23.12.2016 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 23. Januar 2017 bis Dienstag, 31. Januar 2017, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntmachung der Satzung über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 09. Oktober 2013 Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat am 12. Dezember 2016 aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl S. 581, berichtigt S. 698) zuletzt geändert am 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) und § 16 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408) zuletzt geändert am 15.12.2015 (GBl. S. 1147) folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 09. Oktober 2013 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des

Nr. 1 / 2017 5 § 2 Aufwandsentschädigungen wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Der Verbandsvorsitzende und der stellvertretende Verbandsvorsitzende erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 600,00 € pro Jahr. (2) Die Aufwandsentschädigungen werden am Ende des Jahres ausbezahlt. § 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Küssaberg, 12. Dezember 2016 Der Verbandsvorsitzende gez. Martin Benz Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

6 Nr. 1 / 2017 Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt bei der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des badenwürttembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Nr. 1 / 2017 7 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2018) volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammengang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Landesfamilienpass 2017 Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an.

8 Nr. 1 / 2017 Diese Angebote müssten jedoch ggf. vor Ort erfragt werden. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, – F amilien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und – F amilien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1. Information der Gemeindewerke Hohentengen Abschlagszahlungen Wasser, Abwasser und Nahwärme für das Jahr 2017 In den nächsten Tagen geht Ihnen die Jahresendabrechnung 2016 zu. Seit 2015 ist der gewährte Rabatt für Jahres- und Halbjahreszahler entfallen. Sollten Sie eine Umstellung der Abschlagszahlungen wünschen, bitten wir Sie uns dies bis spätestens 06.02.2017 mitzuteilen. Zahlung von Abschlagszahlungen per Dauerauftrag Wir bitten davon abzusehen die monatlichen Abschlagszahlungen per Dauerauftrag zu begleichen: – die Höhe der Abschläge ändert sich jährlich, der Dauerauftrag muss von Ihnen nach Eingang der jeweiligen Jahresschlussrechnung angepasst werden – es werden lediglich 11 Abschläge pro Jahr erhoben (15.02. – 15.12.) – es entstehen unnötige Überzahlungen bzw. Rechnungsdifferenzen bei Abschlagsanpassungen und vor allem bei der Erstellung der jeweiligen Jahresschlussrechnung Bezahlen Sie Ihre Abschläge bequem monatlich zum jeweiligen Fälligkeitsdatum per SEPA-Lastschrift. Den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Hohentengen unter der Sparte Gemeindewerke/Zahlungsinfo. Gemeindewerke Hohentengen Verbrauchsabrechnung: Uwe Berger Telefon 07742/853-80 u.berger@hohentengen-ah.de Philipp Wendt Telefon 07742/853-45 p.wendt@hohentengen-ah.de

Nr. 1 / 2017 9 Hinweis an die Wochenmarktbesucher Frau Yasmin Bagdat fällt bis auf Weiteres mit ihren türkischen Spezialitäten aus. Wir bitten um Ihr Verständnis. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Spender des „Heilig-Abend-Treffens“ 2016 in Herdern. Durch Ihre Unterstützung konnten wir insgesamt 370,-- € an den Förderverein der Sozialstation Klettgau-Rheintal überweisen. Das Organisationsteam Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung vom 10. Februar 2015 Grundlage für die Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, Az.:45-8435.00 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 7 vom 30. Juli 2014) Grundsätzliches Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage ist die Innovationsstrategie des Landes. Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Räumliche Abgrenzung Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Zuwendungsvoraussetzungen Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

10 Nr. 1 / 2017 Zuwendungsfähige Vorhaben Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.4 ELR wird verwiesen. Höhe der Zuwendung Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Auswahlverfahren und Antragstellung Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können durch die antragstellende Gemeinde in der Laufzeit des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 laufend vorgelegt werden. Die Anträge auf Aufnahme sind jeweils in einfacher Ausfertigung dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Dem Aufnahmeantrag der Gemeinde ist folgendes beizufügen: – Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens – Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage – Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen – Projektbeschreibung ( ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung zum Investitionsvorhaben des Unternehmens Für die Antragstellung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite www.efre-bw.de abgerufen werden. Das Landratsamt beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diesen mit einer Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen an das Regierungspräsidium weiter.

Nr. 1 / 2017 11 Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die jeweils zum 31. März bzw. 30. September vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss macht aus den vorliegenden Aufnahmeanträgen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des ELR. Die Förderung der aufgenommenen Projekte erfolgt nach Nr. 8.7.2 ELR. Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der Haushaltsermächtigung nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Die Laufzeit der Ausschreibung endet am 30. September 2020

12 Nr. 1 / 2017 Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen: Das umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. Veranstaltungskalender 24. Januar 2017 19.00 Uhr, Hauptversammlung Tennisclub Hohentengen e.V. im Vereinsheim des SC Hohentengen Baumschnittkurs Am Samstag, 28.1.2017 findet in Hohentengen der diesjährige Obstbaumschnittkurs statt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung der Gemeinde Hohentengen mit der BUND-Ortsgruppe Hohentengen. Die halbtägige Veranstaltung findet unter der Leitung des Gartenbauers und Baumpflegers Jürgen van Cuyck aus Waldshut statt. Wir wollen uns dieses Jahr wieder ganz gezielt den hochstämmigen, alten Exemplaren unter den Obstbäumen widmen. Diese sind in unserer Gemeinde erfreulicherweise noch zahlreich vorhanden, vielfach aber überaltert, zum Teil lange nicht geschnitten und daher anspruchsvoll in der Pflege. Speziell diese Bäume sind aber aus ökologischer Sicht ganz besonders wertvoll, außerdem oft die letzten Vertreter alter, regionaler Sorten. Treffpunkt ist um 9.00 am unteren Juckenhof, Dauer bis etwa 12.30. Der Unkostenbeitrag beträgt 8,- Euro. Mitzubringen sind warme, wetterfeste Kleidung, nach Möglichkeit eigene Geräte (Schere, Astschere, Baumsäge, ggf. Baumleiter nach Rücksprache). Anmeldung wird erbeten über Sekretariat Bürgermeisteramt, Frau Scheuble Tel 853 – 0. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und zur Rückfrage bei unsicherer Witterung am Veranstaltungstag: Ulrike Gabrin, Tel. 015209429667 oder 07742 91473 VHS Küssaberg und Klettgau – Vorankündigung Studienreise 2017 Donau, Flusskreuzfahrt 14. – 21. Mai 2017 Es sind nur noch wenige Plätze frei. Eine Woche auf der Donau bieten die VHS Küssaberg und Klettgau in den Pfingstferien an. Nach der gemeinsamen Anreise mit dem Bus nach Passau legt das Schiff ab, mit Ziel Budapest. Wir besuchen gemeinsam das Stift Göttweig, das Kloster Melk und die Stadt Krems in der Wachau. In Wien nehmen wir an einer Stadtbesichtigung teil und sehen uns das Schloss Schönbrunn an. Eine Stadtbegehung wird in Bratislava geboten. In Budapest locken eine Pusztafahrt sowie eine ausführliche Besichtigung der Stadt. Am Donauknie sehen wir in Esztergom den gewaltigen Dom.

Nr. 1 / 2017 13 Busfahrt ab Küssaberg, Übernachtungen inkl. Vollpension, alle Besichtigungen und Eintrittsgelder eingeschlossen; Preis: ab € 1.498 Anmeldung und Informationen VHS Küssaberg und Klettgau, Studienreisen, Heiner Patrzek, Auf Linden 9, 79790 Küssaberg, T: 07741 – 966 0 996 Reiseangebote der Volkshochschule Waldshut Die Volkshochschule Waldshut bietet auch im neuen Semester 2017 wieder interessante Kunst-, Kultur- und Opernfahrten an. Vom 21. – 28.05.2017 geht die Reise ins Piemont mit der Möglichkeit vormittags an einem Italienisch-Sprachkurs teilzunehmen. An den Nachmittagen gibt es geführte Ausflüge. Vom 22.-29.07.2017 führt die Reise ins Cornwall mit Landschaften, die aussehen als wären Sie dem Bilderbuch entsprungen und Küsten, die einem den Atem nehmen. Die Rundreise führt uns in gemütliche Städtchen, durch paradiesische Landschaften, einen Nationalpark und in romantische Fischerdörfer. Wenn Sie Opern lieben, sind Sie bei der Opernfahrt nach Verona vom 11. – 13. 08.2017 mit der Aufführung der Oper „Madame Butterfly“ oder an der Tagesfahrt am 04. 08.2017 zu den Bregenzer Festspielen mit der Aufführung „Carmen“ genau richtig. Anmeldeschluss hierzu ist 28.01.2017. Detaillierte Informationen zu allen Fahrten erhalten Sie bei der Volkshochschule Waldshut oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856 A-Cappella A-LIVE – Die Stimmakrobaten mit dem Programm “ächt jetzt” Samstag, 21. Januar 2017, 20.00 Uhr, in der Klosterschüer Ofteringen A-live, das charmante, witzige A-Cappella Sextett präsentiert ihr brandneues, abendfüllendes Erfolgsprogramm “ächt jetzt!“ Die sechs Stimmakrobaten sind schon in der „Helene Fischer-TV-Show“ aufgetreten und begeistern seit Jahren das Publikum. Das Programm „ächt jetzt!“ bringt neue Songs, neue Charaktere und vor allem viele neue Trainings-Sessionen für ihre Lachmuskeln. Die Sänger erwecken nur mit ihrer Stimme den Eindruck einer ganzen Band mit Bass und Perkussionsgruppe. Jeder Ton der aus ihrem Mund kommt, könnte genauso gut von einem Schlagzeug, einer Trompete oder einem Klavier stammen. Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich von „ächt jetzt!“ verzaubern! Die Sänger vereinen alles, was das Zuhörerherz begehrt: eine geballte Ladung Gesangskunst, ein perfekter Mix aus Charme, musikalischem Können, mitreißenden Choreografien und Humor. Weitere Infos unter www.a-live.ch Einlass: 19.15 Uhr, Eintrittspreise: 20,00 € (Vorverkauf) / 22,00 € (Abendkasse) / 12,00 € (Jugendliche) Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel. +49 7746 / 852-11, Email: aloll@wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de

14 Nr. 1 / 2017 Fastnachtsbasar des Deutschen Roten Kreuz Am Samstag, den 04. Februar 2017 findet in der Zeit von 09:00 – 13:00 der alljährliche Fastnachtsbasar des DRK-Sozialkreises im DRK-Haus, Fuller Str. 2, in Waldshut (Schmittenau) statt. Für die närrische Zeit bietet eine Fundgrube Gelegenheit zur fastnächtlichen Kostümierung. Ein reichhaltiges und gut sortiertes Angebot steht bereit und bietet für Groß und Klein die willkommene Gelegenheit, um für die Fastnacht gerüstet zu sein. Ballkleider, Röcke in vielfältigen Formen und Farben sowie verschiedene dekorierte Hüte erwarten die Liebhaber. Den Ideen und Phantasien zu Kreationen sind keine Grenzen gesetzt. Ebenso kann aus dem großen Bekleidungsstand das eine oder andere gute Stück erworben werden. Zusätzliche Termine zum Stöbern: Mittwochs 08.02., 15.02. und 22.02.2017 von 09:00 – 11:00 (vormittags) Freitags 10.02., 17.02. und 24.02.2017 von 14:00 – 17:00 (nachmittags) Der Erlös kommt den vielfältigen Aufgaben der Sozialarbeit zugute. Weitere Infos erhalten Sie unter www.drk-kv-wt.de oder Telefon 07751/8735-0 Kindertagespflege im Landkreis Tagesmütter und Tagesväter gesucht Eines oder mehrere Kinder gut und liebevoll zu fördern, das ist Aufgabe von Tagesmüttern und Tagesvätern. Diese suchen wir, da Eltern immer häufiger auf eine flexible Angebotsstruktur in der Kinderbetreuung angewiesen sind. Wer Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson hat, kann sich beim Jugendamt melden. Alle Fragen rund um das Thema beantworten Ihnen gerne In Bad Säckingen:´Frau Giebson, Tel. 07751/86-4369 und Frau Ziegler-Hofmann, Tel. 07751/86-4368, In Waldshut: Frau Reinwardt, Tel. 07751/86-4324 und Frau Böhler, Tel. 07751/86-4355 Außerdem findet zum Thema Kindertagespflege am Dienstag, den 17.01.2017 um 09.30 Uhr im Jugendamt Bad Säckingen, Hauensteinstrasse 14 (Dachgeschoss) und am Donnerstag, den 19.01.2017 um 09.30 Uhr im Landratsamt Waldshut, Kaiserstrasse 110, Raum 264 eine Informationsveranstaltung für Interessierte statt. Fortbildungsveranstaltungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Landwirte Nach dem aktuell gültigen Pflanzenschutzgesetz sind alle sachkundigen Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, die mindestens vier Stunden dauern muss. Für alle „Altsachkundigen“ begann am 01.01.2016 der zweite Fortbildungszeitraum (2016-2018). Das Landratsamt Waldshut -Landwirtschaftsamt- bietet daher im Januar und Februar 2017 wieder Fortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz als zweiteilige Veranstaltungen an: Termin Fortbildung Teil 1 – „Aktuelles aus dem Pflanzenbau“: Mittwoch, 15.02.2017 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Zur Post“ in Birkendorf.

Nr. 1 / 2017 15 Termin Fortbildung Teil 2 – „Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland“: Freitag, 10.02.2017 um 13:30 Uhr im Lehrsaal des Landwirtschaftsamtes Waldshut. Bei der Veranstaltung am 10.02.2017 wird Frau Hüsgen vom LTZ Augustenberg über Virusübertragende Schadinsekten im Ackerbau informieren. Weiterer Referent ist Herr Dr. Folkert Bauer von der BASF zum Thema „Pflanzenschutz und Gewässerschutz“. Er wird in seinem Vortrag vor allem darauf eingehen, wie Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen können und Empfehlungen geben, wie diese Einträge vermieden bzw. vermindert werden können. Zu diesen Veranstaltungen sind alle interessierten Landwirte herzlich eingeladen. Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungen (Fortbildung Teil 1 und 2) wird vom Landwirtschaftsamt eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens ein Tag vor Veranstaltungsbeginn mit Angabe von Veranstaltungstermin, Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Auf unserer Homepage unter: http://waldshut.landwirtschaftsverwaltung-bw.de haben Sie die Möglichkeit sich online anzumelden. Wählen Sie einfach im Veranstaltungskalender die gewünschte Veranstaltung aus, klicken Sie die Schaltfläche „Online anmelden“ an und füllen Sie das Anmeldeformular aus. Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter 07751/86-5301 möglich. Bienensterben Bienen sind für den Menschen und die Natur unverzichtbar. Der Imkerverein kümmert sich seit über 100 Jahren um das wohl der Bienen. Leider ist es um die Gesundheit der Bienenvölker weltweit in den letzten Jahren nicht so gut bestellt. Krankheiten und Varroamilben machen unseren Bienen zu schaffen. Um Krankheiten vorzubeugen, erfordert das Aufstellen von Bienenvölker immer ein amtliches Gesundheitszeugnis. Daher die Bitte bei Anfragen von Imkern für Grundstücke zum Aufstellen von Bienen zuerst Kontakt mit dem Imkerverein, Tel. 07742 6459 aufzunehmen. Das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt informiert: Freiberufliche Referentinnen für BeKi gesucht Für die Landesinitiative BeKi, d. h. Bewusste Kinderernährung, sucht das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt - ab sofort freiberufliche Referentinnen zur Verstärkung des bestehenden Teams. Sie werden bezahlt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und informieren im Rahmen Ihrer Tätigkeit in Kitas und Schulen über alle Fragen rund ums Essen und Trinken. Deshalb ist eine Qualifikation im hauswirtschaftlichen Bereich, z. B. Diätassistentin, Meisterin, Köchin oder Lehrerin notwendig. Ein Bachelor-Abschluss in einem Beruf des Gesundheitswesens ist evt. vorteilhaft, außerdem eine gewisse zeitliche Flexibilität. Mehr zu BeKi erfahren Sie auf: www.beki-bw.de. Bei Interesse melden Sie sich unter elvira.braunger-kaeppeler@landkreis-waldshut.de . Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

16 Nr. 1 / 2017 Noch freie Ausbildungsplätze! Information zur Ausbildung zur Familienpflegerin/Familienpfleger Am Samstag, 4. Februar 2017 von 10 – 13 Uhr findet unser Informationstag statt. An diesem Tag informieren wir über die Ausbildung, das Berufsbild der Familienpflegerin. Interessierte haben die Möglichkeit, die Schule und das Wohnheim zu besichtigen, mit Lehrerinnen und Schülerinnen ins Gespräch zu kommen. Familienpflege ist auch heute noch ein modernes Arbeitsfeld, denn trotz aller Fortschritte geraten Familien immer wieder in Notsituationen, in denen sie Hilfe und Unterstützung brauchen. Familienpflege arbeitet auch in Bereichen wie Ganztagsbetreuung in Schulen, Kindertagesstätten, Mutter-Kind-Gruppen, Jugend- und Altenhilfe sowie in der Behindertenarbeit. Familienpflegeschule Freiburg, Kartäuserstr.43, 79102 Freiburg, Tel. 076138543-0, Fax 076138543-30, www.familienpflegeschule.de Agentur für Arbeit informiert: WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am Dienstag, 24.01.2017 von 09.30 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de. Lebensmitte - Bilanz ziehen und neue ausrichten Eine Informationsveranstaltung von BiZ & Donna der Arbeitsagentur Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt, die Familie in den Vordergrund gestellt und deshalb auch beruflich zurückgesteckt. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, sich anders zu orientieren und in den Beruf zurückzukehren. Die Rechtsanwältin, Mediatorin (StA-geprüft) und Fundraising-Managerin (FA) Brigitte Benzing-Haege möchte Frauen motivieren, Lebenserfahrung als berufliche Chance zu begreifen. Sie zeigt Wege auf um Selbstzweifel abzubauen und Vertrauen in das eigene Können zu steigern. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 02.02.2017 von 09:15 Uhr bis 11:15 Uhr im BiZ-Raum E.14 der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2 statt. Anschließend stehen die Referentin und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Eva Faller für weitere Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nr. 1 / 2017 17 Was tun nach dem Abitur? Für Schüler aller Ober- bzw. Kursstufen, die unsicher sind oder nicht wissen, welchen Beruf sie anstreben wollen, bietet sich das ganztägige Seminar zur BErufs- und STudienorientierung (BEST) an. In zwei Etappen lernen sie ihre eigenen Fähigkeiten selbständig einzuschätzen. Sie können ihre persönlichen und beruflichen Ziele sowie ihren Informationsbedarf klären. Dieses Training bietet Recherchemöglichkeiten für künftige Berufsfelder und beinhaltet den verpflichtenden Orientierungstest für Studienbewerber. Die Anmeldung erfolgt unter „www.best-bw.de“ (Pfad: für Schüler - Landkarte: auf grünen Punkt ganz im Südwesten klicken - Bad Säckingen). Das Seminar findet im Schloss Schönau in Bad Säckingen (Hochrhein- bzw. Trompetenmuseum), Schönaugasse 5/1 am 25.1. und 2.2 2017, jeweils 8.30 bis 17.00 Uhr statt. Altersjubilare im Monat Februar 2017 2.2 Kübler, Werner Bergstr. 18A Hohentengen 70 Jahre 16.2 Schabet, Aloisia Rümikoner Str. 2 Lienheim 90 Jahre 23.2 Daudey, Piet Oberdorfstr. 12 Herdern 80 Jahre 28.2 Armati, Rita Felsenstr. 16 Hohentengen 70 Jahre Die Gemeindeverwaltung gratuliert herzlich. Info: 07742 92340 Unsere langjährige Teamleiterin Frau Eva-Maria Erler ging zum Jahreswechsel in den wohlverdienten Ruhestand. Wir danken ihr recht herzlich und wünschen ihr alles Gute!

18 Nr. 1 / 2017 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Mittwoch, 18.01.2017 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im Pfarrheim in Hohentengen Freitag, 20.01.2017 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Sonntag, 22.01.2017 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Freitag, 27.01.2017 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 28.01.2017 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 29.01.2017 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Erstkommunion Am Donnerstag, 26. Januar 2017 ist um 20.00 Uhr Elternabend in der Brücke in Rheinheim. Alle Eltern der Erstkommunionkinder sind dazu eingeladen. Krankenkommunion Am Donnerstag, 19.01.2017 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat hat am Dienstag, 24. Januar 2017 um 20.00 Uhr im Pfarrheim St. Oswald in Lienheim öffentliche Sitzung. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen veröffentlicht. Pfarrbüro geschlossen Am Donnerstag, 12. Jan. 2017 sind beide Pfarrbüros wegen Redaktionssitzung geschlossen. Seniorennachmittag Am Mittwoch, 18.01.2017 ist um 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Anschließend Seniorennachmittag mit Bürgermeister Martin Benz. Thema: „Hohentengen immer eine liebenswerte Gemeinde“. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Neue emaile Adresse: hohentengen@se-ch.de Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monat von 18.00 – 19.00 Uhr Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966

Nr. 1 / 2017 19 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Kabarett & Comedy mit den „Drei Damen vom EOK“ Freitag, 27.01.2017, 19.00 Uhr, Der Einritt ist frei, um eine Kollekte für die geplante Pflasterung des Wegs zur Kirche wird gebeten. Jugend-Singprojekt Am Samstagnachmittag, den 04.02. sind Jugendliche ins DBH eingeladen um mit Bezirkskantor Matthais Flierl von Gospel bis Klassik gemeinsam verschiedene Chorstücke auszuprobieren und zusammen Spaß zu haben. Bitte per mail anmelden. Vortrag und Ausstellung: „Als die Welt noch eine Scheibe war“ Steinzeitliche Felsbilder. Vortrag und Kurzfilm: 05.02.2017, 17.00 Uhr, Bergkirche. Ausstellung bis zum 12.02. zu besichtigen Sa, 11.02.: 14.00-17.00 Uhr, So, 12.02.: 11.00 - 17.00 Uhr, und nach Anfrage Sonntag, 22.01.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sonntag, 29.01.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe.. Weitere Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 01.Februar An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. Betreuungsteam Kinderbistro: Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung, kreative Angebote oder im Kochteam unter Anleitung eines Kochs. Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. Gerne werden neue Spieler aufgenommen Grundkenntnisse genügen. Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: donnerstags, 14-tägig, immer in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Frauenkreis: Am Do, 19.01. 2017 um 19.30 Uhr lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Interessierte Frauen sind herzlich willkommen. Kontakt: Dr. Sabine Jacobi: 07741-686550 Trauercafe: Das Trauercafe am Mittwoch, den 18.01.2017 um 15.00 Uhr im Bonhoefferhaus Das Storchencafe ein Treffpunkt für Mütter mit Babys (Donnerstags, 14-tägig) Leitung: Gisela Haberstock: 07741 606772

20 Nr. 1 / 2017 Zwillingseltern-Kinder-Treff: Immer donnerstags, 14-tägig ist Zwillingseltern-Treff ins Bonhoefferhaus ein. Beginn 10.00 Uhr. Nächstes Treffen: Do, 19.01., 2.2. Kurs „Familientraining - Atempause für Eltern“: Infos über aktuelle Kurse bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959 Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@web.de Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr Alt-Katholische Kirchengemeinde Dettighofen / Lottstetten / Hohentengen Pfarrbüro: Tel.: 07742/ 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholische.de Sonntag, 22. Januar 2017 3. Sonntag nach Epiphanie, Sehnsucht wachhalten Dettighofen, 10.00 Uhr E ucharistiefeier mit Taufe von: Emilia Hofer, Taufpaten: Lena Kuhnert, Markus Hofer Sonntag, 29. Januar 2017 4. Sonntag nach Epiphanie, Selig seid ihr… Ökumenischer Bibelsonntag Lottstetten, 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Ende des amtlichen Teils)

Nr. 1 / 2017 21 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-60 bei Theresa Hüsler. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz Wochenmarkt Hohentengen

22 Nr. 1 / 2017

Nr. 1 / 2017 23 Versicherungsbüro Mayer GbR Bergstr. 1 79801 Hohentengen Telefon 07742-5882 mayer.gbr@wuerttembergische.de Genius-Altersvorsorge: flexibel und felsenfest sicher. Früher in Rente. Mehr Zeit haben. Genius-Altersvorsorge. Fahrrad Heimtrainer gebraucht zu kaufen gesucht. Kurt Meier, Telefon 77 68

24 Nr. 1 / 2017 Norbert Mülhaupt & Söhne Bestattungen und Überführungen 79790 Küssaberg-Dangstetten, Langackerweg 28 Tel. 07741 / 62215 oder 0171 422 51 02 Fax 07741 / 670837 Sehr geehrte Damen und Herren ! Bitte bringen Sie folgenden Artikel – zwei Spaltig, 57mm - in di Hohentengen und Weilheim in kommende Ausgabe. Mit freundlichen Grüßen gez. Mattheus -------------------------------------------------------------- Gesund und Fit ins neue Jahr Das ideales Herz - Kreislauftraining Mit unserem Fitness Kurs: T-Bo Explosiv – Kraftvoll – Energiegeladen T- Bo ist: Kampfsport, Fitness & Tanz mit toller Musik Leicht erlernbar für JEDERMANN / Frau oder Mann Mitzubringen: Sporthose, T-Shirt, Handtuch, Trinken BeginnerKurs: Donnerstag, 19. Januar 2017 in Tiengen Sporthalle, Eing. 3 um 19.30 Uhr / 3Monate Info Tel: 07741/ 913330 Veranstalter: Karate Schulen Lauchringen / Tiengen e.V.

Nr. 1 / 2017 25 Sportclub Hohentengen e.V. Hauptversammlung am Freitag, 03.02.2017 um 20.00 Uhr im Vereinsheim SC Hohentengen Sportclub Hohentengen e.V. • 79801 Hohentengen am Hochrhein Vereinsheim Hohentengen: Weiherstraße 6 • Tel.: 07742/6120 • Vereinsfarben: rot-weiss Internet: www.schohentengen.de • Email: vorstand@schohentengen.de Sparkasse Hochrhein BLZ 68452290 • KTO 11786365 • IBAN DE48684522900011786365 • BIC SKHRDE6WXXX Volksbank Hochrhein BLZ 68492200 • KTO 5005884 • IBAN DE38684922000005005884 • BIC GENODE61WT1 Tagesordnung: I. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorstandsvorsitzenden II. Jahresbericht des Gesamtvorstandes 1. Jahresbericht der Vorstandsvorsitzenden 2. Jahresbericht des Kassiers / Kassenprüfungsbericht III. Jahresberichte der Abteilungen des SC Hohentengen 1. Jahresbericht der Alten Herren 2. Jahresbericht der Ski- und Snowboardabteilung 3. Jahresbericht der Turngruppen 4. Jahresbericht der Volleyballabteilung IV. Information Spielbetrieb FC Hochrhein V. Neuwahlen 1. Wahl des Wahlleiters 2. Entlastung des Vorstands 3. Neuwahlen der Vorstandschaft VI. Wünsche und Anträge VII. Gäste haben das Wort VIII. Schlusswort Sportclub Hohentengen Die Vorsitzenden Christian Burkhard und Mike Stark Nachruf Tief betroffen nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Vorstand (1968-72) und langjährigem Mitglied Bruno Meier Wir werden in stets als treuen Anhänger des SC Hohentengen in Erinnerung behalten. Sportclub Hohentengen e.V.

26 Nr. 1 / 2017 Statt Karten Herzlichen Dank allen, die gemeinsam mit uns Abschied genommen haben von unserer lieben Mutti Elsa Rehm † 24.11.2016 für die verschiedenen tröstenden Zeichen des Mitgefühls: die Umarmung, den Händedruck, die Gespräche, die Karten, die Blumen, die Spenden für Hl. Messen und die Gaben für späteren Grabschmuck. Besonderen Dank an: • H errn Pfarrer Gut für seine persönliche Begleitung, die Gestaltung des Trauergottesdienstes und die Urnenbeisetzung • H errn Dr. Hamdani und Team für die ärztliche Betreuung, auch im Pflegeheim Hohentengen, Januar 2017 Vroni und Hans mit Familie Bernadette und Alfons mit Familien Christina und Hubert mit Familien

Nr. 1 / 2017 27 Begrenzt ist das Leben, doch unendlich die Erinnerung. Brunos Lebenskreis hat sich geschlossen. Herzlichen Dank Für die überwältigende und in vielfältiger Weise erbrachte Anteilnahme beim Heimgang meines lieben Mannes Bruno Meier *11.12.1933 † 19.12.2016 Ganz besonderen Dank all denen, die sich in stiller Trauer, mit Worten, Schrift, Blumen- und Geldspenden mit uns verbunden fühlten und ihn gemeinsam mit uns auf seinem letzten Weg begleitet haben. Für die schöne Gestaltung der Trauerfeier lieben Dank an Diakon Wolfgang Spitznagel, den Männergesangverein, Doris Etspüler, Kuno Mai. Hohentengen, im Januar 2017 Im Namen aller Angehörigen Lisel Meier Zu VERMIETEN in Lauchringen ab sofort Gewerbeareal freie Stellfläche 440 qm, teilüberdacht, mit 2 Zi-Büro 36 qm + WC Miete 1350,– € netto NK 125,– €, Kaution 3 Kaltmieten Tel. 0 77 45 / 92 87 06 e-mail: dieter@leute-bau.de

28 Nr. 1 / 2017 Leg alles still in Gottes ewige Hände: Das Glück, den Schmerz, den Anfang und das Ende. Nachruf Tief betroffen nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Bruno Meier In über 40 Jahren war er uns ein zuverlässiger und beliebter Kollege. Seine Persönlichkeit und Hilfsbereitschaft werden wir in lieber Erinnerung behalten. Bonanza Club e.V. Zu vermieten ab 01.04.2017 in Hohentengen 1 Zimmer DG Wohnung 48 m2, EBK, BAD, Internetanschluss vorhanden. KM 350,– Euro zzgl. NK Vorauszahlung 50,– Euro und Garage 50,– Euro, und 1 Appartement mit Freisitz, offenem Kamin, Doppelbett, Küchenzeile und Dusche, WC , Internetanschluss KM 370,– Euro zzgl. 50,– NK und 50,– Euro Garage Tel. 0 77 42 / 63 23 oder 0 76 72 / 48 03 90 Sie haben etwas Besseres zu tun, als in die Werkstatt zu fahren? Kein Problem! Wir holen Ihr Fahrzeug ab und bringen es so schnell wie möglich nach dem WerkstattTermin wieder zu Ihnen zurück. Auch in Verbindung mit einem Ersatzfahrzeug für 19,90 Euro inkl. 50 Freikilometer pro Tag! Inh. Gerhard Tröndle • Bundesstraße 14 • 79780 Stühlingen • Tel. 0 77 44 / 477 / service@ahamann.de S E R V I C E

Nr. 1 / 2017 29 Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt. Ein Mensch, der immer für uns da war, ist nicht mehr. Was bleibt, sind dankbare Erinnerungen und die Spuren in unseren Herzen, die uns niemand nehmen kann. Danksagung Josef Gottfried Lentges – Fred – * 30.6.1935 † 23.11.2016 Wir möchten uns ganz herzlich bedanken für die aufrichtige Anteilnahme, die wir erfahren durften. Für schön geschriebene oder gesprochene Worte, für stille Umarmungen, für Zuwendungen für Grabschmuck. Dankeschön! Er fehlt uns sehr! In Dankbarkeit Petra Lentges Sonja und Bert Kelz mit Carmen ZU VERKAUFEN - EIGENTUMSWOHNUNG - Oberlauchringen, sehr hell,3 Zimmer, Wfl. ca. 98,5 m², neuw. EBK, Balkon, Terrasse, Keller, Garage, Gartennutzung, Gas-Zentralhzg., sofort frei, EA in Erstellung 237.000,- € Wohnen Sie in einem Einfamilienhaus und möchten dieses verkaufen??? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf immobilien-muelhaupt Mülhaupt Ute 79771 Klettgau Mobil: 0172-3591135  07742-91390 www.immobilien-muelhaupt.de info@immobilien-muelhaupt.de

30 Nr. 1 / 2017 Wichtige Telefonnummern Mitteilungsblatt Nächste Ausgabe: 2. Februar 2017 Annahmeschluss: 27. Januar, 12.00 Uhr Inserate: Druckstudio Feser 0 77 42 / 92 32-0 mitteilungsblatt@feser.de Polizei 110 Polizei Waldshut 0 77 51 / 83 16-0 Notruf 112 (Notarzt, DRK Feuerwehr) Krankentransport (ohne Notfall) 0 77 51 / 19 222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Allgemeinarzt, Zahnarzt außerhalb der Sprechzeiten 01805 / 19 292 430 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01803 / 222 555-30 Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg 0761 / 27 04-361 DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf) 0800 / 00 79 761 DRK Hausnotruf - Info: 0 7751 / 87 35-55 DRK-Dienste für Senioren 0 77 41 / 969 77 10 Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen: 0 77 41 / 91 35 44 Apotheken-Notdienst www.lak-bw.notdienst-portal.de Flugverkehr Beschwerden: Abweichungen, ungewöhnliche Flugmanöver: Lärm-Hotline 0041 43 81 62 131 Fax 0041 43 81 64 780 Mitteilungsblatt Redaktion / Amtlicher Teil Telefon 0 77 42 / 853-0 info@hohentengen-ah.de Soziale Dienste Sozialstation Klettgau-Rheintal Telefon 0 77 42 / 92 34-0 Caritasverband Hochrhein 0 77 51 / 8011-0 Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut Telefon 0 77 51 / 83 04-0 Familienberatung beim Landratsamt Telefon 0 77 51 / 86-44 01 Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT Telefon 0 77 51 / 35 53 “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung Telefon 0 77 51 / 89 82 37 Offene Beratung “Courage” Telefon 0 77 51 / 91 08 43 Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut Telefon 0 77 51 / 67 27 24 Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene) Telefon 0800 / 111 01 11 Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendl.) Telefon 0800 / 111 03 33 Hospitzdienst Hochrhein e.V. Telefon 0 77 51 / 80 23 33 Tierschutzverein Waldshut e.V. Telefon 0 77 41 / 68 40 33 Tierheim Steinatal Notruf 0151 / 55 41 47 85 Postagentur Telefon 0 77 42 / 853-52 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 09.00–12.00 15.00–17.00 Do 09.00–12.00 15.00–18.00 Sa 09.30–12.00

Nr. 1 / 2017 31 Bürgermeisteramt Postanschrift: Kirchstraße 4 79801 Hohentengen a. H. E-mail info@hohentengen-ah.de Telefon Zentrale 0 77 42 / 853-0 Telefax 0 77 42 / 853-15 Haupt-/Bauamt 0 77 42 / 853-20 Rechnungsamt 0 77 42 / 853-41 Gemeindekasse 0 77 42 / 853-40 Grundbuchamt 0 77 42 / 853-30 Standesamt 0 77 42 / 853-31 Einwohnermeldeamt 0 77 42 / 853-60 Fremdenverkehr 0 77 42 / 853-50 Forstverwaltung 0 77 42 / 45 32 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 08.00–12.00 Do 14.00–18.00 In Sterbefällen auch außerhalb der Öffnungszeiten. Gemeindewerke Hohentengen Wasser- und Nahwärmeversorgung Störungsdienst – während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 853-80 oder 0 77 42 / 853-0 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Telefon 0151 / 17 24 62 18 Verbrauchsabrechnungen Abrechnungen, Zählerablesungen, Kasse Telefon 0 77 42 / 853-80 Energieversorgung Klettgau Rheintal Stromversorgung Störungsdienst – während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 935 231 (tagsüber) und 0151 / 21 28 81 46 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Telefon 0151 / 21 28 81 46 MKTH GmbH - TV/Internet/Telefon Störungen und Abrechnungen Montag–Freitag 08.00–12.00 Uhr Telefon 0 77 42 / 926 00 00 Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie Glasfaserkabel / Hausanschlüsse Telefon 0 77 42 / 853-85 Einrichtungen Besuchsdienst Telefon 0 15 25 / 707 07 73 Bauhof Telefon 0 77 42 / 853-70 Kläranlage Telefon 0 77 42 /69 20 Kindergärten Hohentengen 0 77 42 / 45 13 Herdern 0 77 42 / 77 10 Lienheim 0 77 42 / 41 80 Schulen Hohentengen 0 77 42 / 92 99 00 Lienheim 0 77 42 / 73 34 Mehrzweckhalle Hohentengen Hausmeister 0151 / 14 70 57 46 Mehrzweckhalle Lienheim Hausmeisterin 0 77 42 / 64 02 Schwimmbad / Camping Camping Hohentengen 0170 / 705 78 32 Bad Hohentengen 0 77 42 / 18 41 Camping Herdern 0 77 42 / 16 80 Camping und Bad Lienheim 0 77 42 / 61 72 Bankverbindungen Gemeinde Volksbank Hochhrein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE11 6849 2200 0005 0054 00 Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE89 6845 2290 0011 0080 75 Gemeindewerke Volksbank Hochrhein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE10 6849 2200 0005 0054 18 Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE95 6845 2290 0011 5000 48

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