Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Mai 2017.

Nr. 10 / 2017 3 § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2017 in Kraft. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 18.05.2017 Der Bürgermeister gez. Benz Grundbucheinsichtsstelle Die Grundbucheinsichtsstelle ist Anlaufstelle in Fragen rund ums Grundbuch. Mit der zwangsweise angeordneten Neuordnung des Grundbuchwesens in BadenWürttemberg wurde das kommunale Grundbuchamt Hohentengen zum 13.03.2017 aufgehoben. Die Grundbücher werden nun beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Grundbuchamt, geführt und bearbeitet. Die Gemeinde Hohentengen hat daher für ihre Bürgerinnen und Bürger ab dem 13.03.2017 eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Dienstleistungen und Aufgaben Folgende Aufgaben kann die Grundbucheinsichtsstelle erledigen: – Grundbucheinsicht – Grundbuchausdrucke – Unterschriftsbeglaubigung z.B. im Zusammenhang mit Grundschuldbestellungen, Löschungen, Änderungsmeldungen zum Vereinsregister Anschrift Die Grundbucheinsichtsstelle finden Sie in Zimmer 4 bei Frau Tröndle im Rathaus Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. Tel.: 07742/853-30 Fax: 07742/853-15 E-Mail: m.troendle@hohentengen-ah.de

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