Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juni 2017.

2 Nr. 11 / 2017 Öffentliche Bekanntmachung Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung (bei weniger als 20.000 m² Grundfläche) „Unter den Felsen“, Gemarkung Hohentengen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. hat am 01. Juni 2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Unter den Felsen“, Gemarkung Hohentengen nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 1493/8, 1493/15, 1493/16, 1493/17, 1493/18, 1493/19, 1493/20, 1493/21, 1493/22, 1493/24, 1493/25, 1493/27 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nrn. 83, 1493/23 und 1493/26. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 22.05.2017 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, das bestehende und weitgehend bereits bebaute Wohngebiet in seinem Bestand und Charakter nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie unter Bewahrung der bisherigen Höhenlagen und Dachgestaltungsformen sowie unter Beibehalt seiner natürlichen Geländestruktur (Hanglage) zu sichern. Nachbarlichen Belangen soll dabei ebenso Rechnung getragen werden wie dem öffentlichen Interesse einer gewissen Einheitlichkeit der Gelände- und Baugestaltung längs der Hauptstraße, da diese maßgeblich von diesen Grundstücken städtebaulich „gefasst“ und geprägt ist. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Über den Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung wird rechtzeitig informiert. Hohentengen a.H., den 07. Juni 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz

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