Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2017.

4 Nr. 13 / 2017 http://www.landkreis-waldshut.de/index.php?id=2750 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Waldshut – Amt für Umweltschutz – gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: Tino Kammerdiener, Tel: 07751 / 86 32 07 E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de Rainer Bauch, Tel: 07751 / 86 32 32, E-mail: rainer.bauch@landkreis-waldshut.de Waldshut-Tiengen, im Mai 2017 Landratsamt Waldshut -Amt für UmweltschutzInformationsblatt Grundstücke in Überschwemmungsgebieten Mein Grundstück liegt in einem nach § 65 Abs. 1 des Wassergesetzes Baden-Württemberg gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Was sind Überschwemmungsgebiete? Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, Gebiete in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und Gebiete die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Welche Auswirkungen hat das auf mein Grundstück? Die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstücks sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt. Untersagt sind: Die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften. Das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen. Das Errichten von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen. Das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche. Das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese dem vorsorgenden Hochwasserschutz entgegenstehen. Die Umwandlung von Grünland in Ackerland. Die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

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