Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2017.

Nr. 13 / 2017 5 Von diesen Verboten können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen vom Verbot Nr. 2 (Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen) ist die Gemeindeverwaltung, auf deren Gebiet Ihr Grundstück liegt. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde auch über eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für Ausnahmen/Befreiungen von den Verboten Nr. 1 und 3 bis 9 ist das Landratsamt Waldshut - Amt für Umweltschutz -. Wieso wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt? Die betroffenen Grundstückseigentümer werden auf die Hochwassergefährdung aufmerksam gemacht. Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihr Anwesen durch Objektschutzmaßnahmen hochwassersicherer gestalten können (z.B. Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten, Auftriebssicherung des Öltanks). Ferner sollen durch die Überschwemmungsgebiete Flächen für den Hochwasserschutz gesichert werden. Hochwasser braucht Platz! Durch die weitere Bebauung der Talauen wird das Hochwasser weiter flussabwärts verlagert und führt dort zu umso schlimmeren Schäden. Deshalb sollen so viele Flächen wie möglich für die Ausbreitung von Hochwasser erhalten bleiben. Ich habe weitere Fragen. An wen wende ich mich? Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: Tino Kammerdiener, Tel: 07751 / 86 32 07, E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de und Rainer Bauch, Tel: 07751 / 86 32 32, E-mail: rainer.bauch@landkreis-waldshut.de Bundestagswahl 2017 Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Anlässlich der im Herbst bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 sucht die Gemeinde Hohentengen a. H. ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mitmachen kann jeder, der für die Wahl wahlberechtigt ist. Wer Interesse hat, meldet sich beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. persönlich oder telefonisch (07742/853-60 oder 07742/853-62) oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de. Hundehaltung in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Bitte beachten Sie als Hundebesitzer folgende Vorschriften: • Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen.

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